Gemäß § 72 Abs. 1 SGB VIII sollen die Träger der Kinder- und Jugendhilfe hauptberuflich nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der Sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen.
Der uns vorliegende Entwurf der Empfehlung fokussiert insbesondere auf die Anforderungen an sozialpädagogische Fachkräfte. So werden neben Kriterien für die Geeignetheit der jeweiligen Personen anhand von Schlüsselkompetenzen adäquate Ausbildungsabschlüsse benannt.
Das Referat Investitionsprogramme „Kindertagesbetreuungsfinanzierung“, Kooperation Jugendhilfe - Schule hat u.a. die LIGA Thüringen um Rückäußerung zum Entwurf der fachlichen Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen gebeten (Stand vom 4. Oktober 2022).
Weiterlesen … Stellungnahme zum Entwurf Fachliche Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen