Das Pfändungsschutzkonto

Eine häufig genutzte Form der Zwangsvollstreckung ist die Kontopfändung. Kenntnis über die Kontopfändung erhält man durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Hat man diesen erhalten, ist es nötig, schnellstens zu reagieren und Schutzmaßnahmen einzuleiten, damit weiterhin wichtige Ausgaben wie Miete und Strom gezahlt werden können. Das Pfändungsschutzkonto sorgt dafür, dass man über das pfändungsfreie Guthaben wie gewohnt verfügen kann.

Weiterlesen …

Weitere Verbesserung des Schuldnerschutzes

Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2024 erhöht. Dann ist mindestens ein monatliches Nettoeinkommen von 1.499,99 EUR pfändungsfrei, der Grundfreibetrag beim sog. Pfändungsschutzkonto liegt dann bei 1.500,- EUR, bisher 1.410,- EUR.

Die Pfändungsfreigrenzen gewährleisten, dass Schuldnern bei einer Pfändung von Lohn bzw. Gehalt und auch Lohnersatzleistungen wie Altersrente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I ein Existenzminimum verbleibt, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Weiterlesen …

Praxistag der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle vom 20. März

Zum ersten Praxistag des Jahres 2024 kamen 35 Berater und Beraterinnen der Thüringer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Sie beschäftigten sich am Vormittag mit einer Vielzahl an rechtlichen Praxisfällen. Am Nachmittag wurde gemeinsam das Thema der Niedrigschwelligkeit in der Sozialen Schuldnerberatung bearbeitet.

Weiterlesen …

Thüringer Härtefallfonds zur Abwendung von Energiesperren

Die Antragsfrist für Mittel aus dem Thüringer Härtefallfonds zur Bewältigung der Energiekrise für private Haushalte wurde verlängert. Bis zum 31. Oktober 2024 können Betroffene mit Hilfe der Thüringer Verbraucherinsolvenzberatungsstellen Anträge stellen und unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung erhalten.

Weiterlesen …

Praxistage der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung am 21. und 22. November

Der traditionell im Herbst stattfindende Praxistag für die Thüringer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberater*innen fand – wie bereits im vergangenen Jahr – zweigeteilt statt.

Am 21. November waren Fallbesprechungen mit dem Fokus auf den rechtlichen Aspekten Schwerpunkt der Veranstaltung. Olaf Gelbhaar hat komplexe Fragestellungen gemeinsam mit den 46 Teilnehmenden diskutiert. Zur Lösungsfindung wurden die Erfahrungen aus der Beratungspraxis, gerichtliche Urteile und die juristische Herleitung durch Herrn Gelbhaar verwendet. Die Veranstaltung fand online statt und ermöglichte so den aus ganz Thüringen Teilnehmenden einen niedrigschwelligen Zugang.

Weiterlesen …