Stellungnahme zum Entwurf des Landesjugendförderplans (LJFP) 2023 bis 2027

Grundsätzliches

Wir begrüßen, dass mit den fachpolitischen Herausforderungen „DEMOKRATIE (BILDUNG) (3.1.4.) und „Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit“ (3.1.5.) zwei wichtige und von der LIGA im Rahmen der Bedarfserfassung benannte Punkte in den Landesjugendförderplan (LJFP) aufgenommen wurden. Wir bedauern jedoch, dass kaum konkrete Bedarfe und Maßnahmen mit diesen Herausforderungen verbunden wurden.

So versäumt es der Entwurf beispielsweise mit Blick auf die „herkunftsbedingte soziale Benachteiligung“ (S. 82f.) im Rahmen der Maßnahmenplanung für Entlastung bzgl. der Teilnehmer*innenbeiträge zu sorgen. So wird im Entwurf zwar bedauert, dass der LJFP 2017-2022 „bei der unverbindlichen Feststellung, dass durch eine geeignete ‚Förderstruktur die Barriere von Teilnahme- oder Mitgliedsbeiträgen minimiert werden‘“ müsse, stehen geblieben sei (S. 82f.). Der LJFP 2023-2027 fällt aber sogar hinter diese unverbindliche Feststellung zurück, indem er als Maßnahme lediglich ausweist, dass die Frage „inwieweit die aktuell bestehende Förderstruktur und die Bereitstellung erforderlicher Fördermittel tatsächlich eine Teilhabegerechtigkeit junger Menschen ermöglicht“ geprüft werden solle (S. 116). Damit wird aus der nicht umgesetzten Forderung, eine geeignete Förderstruktur zu schaffen, die Aufgabe zu prüfen, ob eine Förderstruktur, die Teilnahmebeiträge reduziert, überhaupt zu mehr Teilhabegerechtigkeit führen würde und damit die Erkenntnis, dass Teilnehmer*innenbeiträge eine Teilnahmehürde für finanziell benachteiligte junge Menschen darstellt, in Zweifel gezogen. Während in anderen Bereichen eine kostenfreie Bildung für alle jungen Menschen gefordert, diskutiert und partiell sogar bereits umgesetzt wird, ist das Land im Bereich der Jugendarbeit offenbar noch nicht einmal bereit, diejenigen zu unterstützen, die finanziell benachteiligt sind. Hier sehen wir einen dringenden Handlungsbedarf noch deutlich vor 2027.

Auch die mit der fachpolitischen Herausforderung der „DEMOKRAITE (BILDUNG)“ (3.1.4.) verknüpften Bedarfe und Maßnahmen sind enttäuschend. Die von uns angemahnte Stärkung der Strukturen erfolgt insgesamt nicht, vielmehr werden die Globalmittel der Verbände in Stufe 1 nur „stabilisiert“ (S. 97) – was angesichts der Preisentwicklungen einer faktischen Kürzung gleichkommt – und die Projekte der außerschulischen Jugendbildung (ehemals „Konzepte der außerschulischen Jugendbildung“) auf 4 in Stufe 1 reduziert.

Mit Blick auf die vorhandenen Mittel für den LFJP und Prioritäten machen wir darauf aufmerksam, dass diese schon ab 2024 nicht mehr ausreichen, um die in Stufe 1 aufgeführten Maßnahmen umzusetzen und das, obwohl viele wichtige Maßnahmen erst in Stufe 2 aufgeführt werden. Wir fordern das TMBJS im Rahmen seiner Haushaltsplanung und den Landtag als Gesetzgeber auf, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um eine angemessene Förderung der landesweiten Jugendarbeit zu ermöglichen.

Konkrete Bedarfe

Wir begrüßen die Erhöhung der Förderung für das struktursichernde Personal. Allerdings ist eine Förderung i.H.v. 35.000 EUR in Stufe 1 (bzw. 40.000 EUR in Stufe 2) unangemessen niedrig. Die Kosten für eine Stelle EG9b Stufe 1 TV-L belaufen sich inkl. Arbeitgeberanteilen auf etwa 46.700 EUR. Für die Träger bedeutet dies, dass weiterhin (und je nach Eingruppierung und Erfahrungsstufe teils erheblich) mehr als 10 % Eigenmittel zur Finanzierung der Stellen zu erbringen sind. Wir empfehlen zumindest in Stufe 2 eine Anteilsfinanzierung von 90 v. H. auszuweisen und mit durchschnittlichen Kosten von 50.000 EUR je Stelle zu kalkulieren.

Wir begrüßen die Einführung der Sachkosten für das struktursichernde Personal der Verbände. Diese bleibt mit 5.000 EUR (bzw. 10.000 EUR in Stufe 2) allerdings weit unter den erforderlichen Sachmitteln. Diese belaufen sich – selbst ohne Personalgemeinkosten – nach Schätzungen des BMFSFJ auf 14.905 EUR pro Jahr. Es ist zudem sachlich nicht nachvollziehbar, warum für andere Stellen – etwa die Fachreferent*innen – keine entsprechenden Sachkosten veranschlagt wurden. Wir empfehlen diese zumindest in Stufe 2 (Priorität 13) aufzunehmen.

Die niedrige Priorisierung der Einzelmaßnahmen der Kinder- und Jugenderholung erst in der Stufe 2 und Priorität 14 ist für uns angesichts der Corona-Pandemie und der insgesamt geringen Erholungs- und Freiräume für junge Menschen nicht nachvollziehbar. Wir empfehlen die Finanzierung dieser Maßnahmen als Priorität 12 in Stufe 1 aufzunehmen.

Wir begrüßen ausdrücklich:

  • die erstmalige Aufnahme der Jugendbildungsstätten in die Förderung,
  • den Wegfall der 70:30 Regelung bei den Globalmitteln der Jugendverbände,
  • die Ermöglichung eintägiger Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung im Rahmen der Globalmittel der Verbände.

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