Die Novelle des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft stellt mit dem beschlossenen Finanzaufwuchs einen wichtigen Schritt dar, um die Finanzierung freier Schulen insgesamt weiterzuentwickeln. Zentrale strukturelle Fragen sind aber vor allem mit Blick auf Förderschulen und Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft weiterhin offen.
Die vorgesehenen Mehrausgaben sowie die erstmalige Berücksichtigung von Overhead-Kosten tragen grundsätzlich dazu bei, Kostenentwicklungen besser abzubilden. Für Förderschulen und Gemeinschaftsschulen, die mit besonderen pädagogischen, personellen und infrastrukturellen Anforderungen arbeiten, ergibt sich daraus jedoch keine ausreichende Finanzierung. Ihre spezifischen Bedarfe werden im Gesetz weiterhin nicht in dem Maße berücksichtigt, wie es für eine auskömmliche Finanzierung erforderlich wäre.
Weiterlesen … Schulgesetz beschlossen: Fortschritt durch höhere Finanzierung – strukturelle Fragen bleiben offen