Stellungnahme zur Änderung der Richtlinie zur investiven Förderung von Familieneinrichtungen

von Peter Kießling

Die LIGA Thüringen nutzt diese Stellungnahme dazu, auf die von uns im Jahr 2019 bereits angemerkten Punkte zur investiven Förderung von Familieneinrichtung einzugehen.

  • 2.1 a) - Die Bauunterhaltung ist in der Förderung ausgeschlossen. Gerade dieser Bereich wäre bei bestehenden Immobilien interessant. Instandhaltung und regelmäßige Wartung und Reparatur von bestehenden Gebäuden, um dessen Nutzbarkeit zu gewährleisten, sollten aus Sicht der LIGA als förderfähige Kosten anerkannt werden bzw. als Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden. Dies betrifft z.B. Austausch von Gebäudeteilen, Dacherneuerung, Heizungsanlagen.

 

  • 2.2 - Wir bitten um die Ergänzung von Geburtshäusern als förderfähige Familieneinrichtungen.

 

  • 4.4 d) - Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Großteil der Träger von z.B. Beratungsstellen keine Mietverträge über 25 Jahre bzw. 15 Jahre besitzt. Insbesondere bei kleineren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben erscheint uns diese Regelung als unverhältnismäßig.

 

  • 5.2.2 /5.4.1- Je nach Trägerstruktur und Umfang des Bauvorhabens können die 20% Eigenmittel des Trägers mitunter nicht aufgebracht werden.

 

  • 6.2 - Aus Liquiditätsgründen sprechen wir uns dafür aus, die Zweckbindung von 25 auf 20 Jahre zu kürzen!           

 

  • 6.3.2 – Da bereits andere Zinsfestsetzungen im Rahmen der Steuernachforderungen als verfassungswidrig erklärt wurden, gehen auch wir von einer Verfassungswidrigkeit dieser Zinsen nach § 49a VwVfG aus. Die Verzinsung von 6% bzw. 5% im Verhältnis der möglichen Prüfungszeiträume sind aus Sicht der LIGA nicht mehr zeitgemäß.

 

  • 7.1.3 - Bis wann muss die Bewilligungsbehörde der Förderung endgültig und verbindlich zustimmen? Laut 7.2. muss der Antrag spätesten drei Monate vorher rechtsverbindlich bei der GFAW gestellt werden. Um Planungssicherheit für den Träger herzustellen, bedarf es aus unserer Sicht es nicht nur einer Antragsfrist für Träger, sondern auch ebenso eine Bearbeitungsfrist für investive Anträge für die zuständige Bewilligungsbehörde.

    Wir verweisen darauf, dass kommunale Mittel mit bedacht werden müssen. An dieser Stelle bedarf es eines abgestimmten Verfahrens, um das Risiko des Trägers zu schmälern.

 

Als LIGA ist es uns ebenfalls ein wichtiges Anliegen, dass zukünftig bei investiven baulichen Förderungen nachhaltige und ökologische Standards berücksichtigt und als förderfähig anerkannt werden. Das betrifft z.B. Holzbauweise, Dach- und Wandbegrünung, nachhaltige Heizungsanlagen, Fotovoltaik etc. Hierfür sollten wegen der deutlich höheren Aufwendungen natürlich auch höhere Förderquoten als bei konventioneller Bauweise förderfähig sein. Bzw. könnte dann der Eigenmittelanteil nochmals abgesenkt werden oder eine andere Art an Zusatzförderung vorgesehen werden.

Zurück