Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
von Peter Kießling
Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zur Steigerung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit gemäß dem Programm ESF+ Thüringen 2021-2027
Gendersensible Schreibweise
Die LIGA sieht die Notwendigkeit auch einer non-binären geschlechtlichen Selbstwahrnehmung von Schüler*innen Rechnung zu tragen. Dies wird zum Beispiel durch die Verwendung der Formulierung „Schüler*innen“ deutlich. Wir bitten um eine entsprechende Anpassung des Entwurfs.
Zu Punkt 2.2.1:
„Die Berufsfelderkundung ist ein Verfahren, bei dem Schülerinnen und Schüler Anforderungen…“ und „Die Berufsfelderprobung ist ein Verfahren, bei dem sie Anforderungen…“
Aus Sicht der LIGA muss nach „Anforderungen“ jeweils der Begriff „Tätigkeiten“ ergänzt werden, da neben dem Kennenlernen der notwendigen Anforderung für die Ausübung eines Berufes auch das beispielhafte Kennenlernen der Aufgaben und des Arbeitsalltages Bestandteil der Berufsfelderprobung ist.
Zu 4.2:
„Für Maßnahmen nach Ziffer 2.2.1 muss der Zuwendungsempfänger mit der Antragstellung verbindlich bestätigen, dass das zur Projektumsetzung eingesetzte Personal über die erforderliche persönliche, fachliche und sozialpädagogische Qualifikation verfügt.“
Die notwendigen Qualifikationen werden in dem vorliegenden Entwurf nicht deutlich und es bedarf der Konkretisierung auf welcher Grundlage und mit welchen Belegen diese nachgewiesen werden. Wir bitten, entsprechende Konkretisierungen vorzunehmen.
Zu 4.2.1:
„Berufsfelderkundungen und Berufsfelderprobungen müssen außerhalb der Schule stattfinden, etwa in Laboren oder beruflichen Ausbildungsstätten …“
Die gewählte Formulierung begrenzt die Auswahl an Lernorten. Wir halten die Ergänzung einer Formulierung um „…oder andere geeignete/vergleichbare außerschulische Lernorte“ für notwendig, um das gesamte Spektrum möglicher Lernorte abzubilden und den Ausschluss von zielführenden aber in der Formulierung nicht berücksichtigten Möglichkeiten zu vermeiden.
Zu 5.2.1:
Aus dem vorliegenden Entwurf wird nicht deutlich, ob auch künftig die projektbezogenen Fahrten für Projektmitarbeiter*innen übernommen werden und zu welchem Satz dies erfolgt. Wir bitten um eine entsprechende Konkretisierung.
Zu 7.3:
„Das für das Schulwesen zuständige Thüringer Ministerium analysiert gemeinsam mit den unteren Schulaufsichtsbehörden und den jeweiligen Schulen in jedem Schuljahr die statistischen Daten hinsichtlich der Erreichung des Ziels der Steigerung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit, insbesondere anhand der jährlichen Schuljahresstatistik für allgemeinbildende Schulen in Thüringen. Das für das Schulwesen zuständige Thüringer Ministerium bewertet die Wirksamkeit der Maßnahmen nach Ziffer 2 jährlich und sorgt erforderlichenfalls für eine Nachsteuerung der Maßnahmen.“
Aus Sicht der LIGA muss für die Bewertung der Wirksamkeit konkretisiert werden, auf welchem Weg die Analyse der Zielerreichung erfolgt und nach welchen Kriterien bzw. auf Grundlage welcher Daten die Wirksamkeit bewertet wird. Auch muss dargestellt werden, welche Möglichkeiten und Maßnahmen der „Nachsteuerung“ in Betracht kommen.