Überschuldungsstatistik 2023 – Schulden häufig bei Energie und Wohnen

Aufgrund einer fehlerhaften Datenlieferung mussten bereits veröffentlichte Zahlen der Überschuldungsstatistik für das Jahr 2023 vom Bundesamt für Statistik korrigiert werden. Seit Anfang August liegen nun die korrekten Ergebnisse vor. Bundesweit erhielten im vergangenen Jahr fast 600.000 Menschen mit finanziellen Problemen Unterstützung durch die Schuldnerberatung. Die Zahl der in Thüringen beratenen Personen liegt bei rund 14.000.

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Das Pfändungsschutzkonto

Eine häufig genutzte Form der Zwangsvollstreckung ist die Kontopfändung. Kenntnis über die Kontopfändung erhält man durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Hat man diesen erhalten, ist es nötig, schnellstens zu reagieren und Schutzmaßnahmen einzuleiten, damit weiterhin wichtige Ausgaben wie Miete und Strom gezahlt werden können. Das Pfändungsschutzkonto sorgt dafür, dass man über das pfändungsfreie Guthaben wie gewohnt verfügen kann.

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Weitere Verbesserung des Schuldnerschutzes

Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2024 erhöht. Dann ist mindestens ein monatliches Nettoeinkommen von 1.499,99 EUR pfändungsfrei, der Grundfreibetrag beim sog. Pfändungsschutzkonto liegt dann bei 1.500,- EUR, bisher 1.410,- EUR.

Die Pfändungsfreigrenzen gewährleisten, dass Schuldnern bei einer Pfändung von Lohn bzw. Gehalt und auch Lohnersatzleistungen wie Altersrente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I ein Existenzminimum verbleibt, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

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Praxistag der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle vom 20. März

Zum ersten Praxistag des Jahres 2024 kamen 35 Berater und Beraterinnen der Thüringer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Sie beschäftigten sich am Vormittag mit einer Vielzahl an rechtlichen Praxisfällen. Am Nachmittag wurde gemeinsam das Thema der Niedrigschwelligkeit in der Sozialen Schuldnerberatung bearbeitet.

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Thüringer Härtefallfonds zur Abwendung von Energiesperren

Die Antragsfrist für Mittel aus dem Thüringer Härtefallfonds zur Bewältigung der Energiekrise für private Haushalte wurde verlängert. Bis zum 31. Oktober 2024 können Betroffene mit Hilfe der Thüringer Verbraucherinsolvenzberatungsstellen Anträge stellen und unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung erhalten.

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