Praxistag der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle vom 20. März

Zum ersten Praxistag des Jahres 2024 kamen 35 Berater und Beraterinnen der Thüringer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Sie beschäftigten sich am Vormittag mit einer Vielzahl an rechtlichen Praxisfällen. Am Nachmittag wurde gemeinsam das Thema der Niedrigschwelligkeit in der Sozialen Schuldnerberatung bearbeitet.

Insolvenzzahlen

Alljährlich wurden zu Beginn die aktuellen Insolvenzzahlen vorgestellt. Die Zahlen verbleiben mit 1653 Insolvenzverfahren (Verbraucher und Selbständige im vereinfachten Verfahren) auf einem hohen Niveau bzw. verzeichnen sogar einen Anstieg. Grundsätzlich steigt bei den Beratungsstellen der Beratungsbedarf. Gäbe es mehr personelle Ressourcen, könnten die Berater*innen diesem Bedarf besser gerecht werden. Das würde sich auch in höheren Zahlen an Insolvenzverfahren niederschlagen. Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen fungieren aber als „Flaschenhals“. Nur ein Teil der von Überschuldung Betroffenen können mit Unterstützung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Thüringen über das Verbraucherinsolvenzverfahren den finanziellen Neustart erlangen.

Belastungsabfrage

Immer wieder haben Beratungsstellen in den letzten Monaten rückgemeldet, dass sich die Anfrage nach Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung verstärkt hat. Das gab für die Fachberatungsstelle den Anstoß, bei den Beratern und Beraterinnen eine strukturierte Belastungsabfrage durchzuführen. Insgesamt haben sich 41 Fachkräfte aus den Beratungsstellen beteiligt. Die Rückmeldungen dienen dazu, Belastungsursachen präzise zu beschreiben und geben Argumente, um mit Politik und Verwaltung zur Förderung des Angebotes in den Dialog zu gehen. Daneben werden die Beratungsstellen eine Gesamtauswertung erhalten, die dazu genutzt werden kann, um auf kommunaler Ebene Verhandlungsgespräche zu unterstützen. So kann über eine subjektive Wahrnehmung einer einzelnen Beratungsstelle hinaus auf landkreisübergreifende Problematiken hingewiesen werden.

Praxisfälle Recht

Einen wichtigen Teil des Praxistages nehmen die Fälle aus der Beratungspraxis ein. Die zum Teil sehr komplexen rechtlichen Aspekte wurden gemeinsam sowie in Arbeitsgruppen ausführlich diskutiert und durch die Fachberatungsstelle abschließend bewertet. Schwerpunkte der Praxisfälle beinhalteten häufig Aspekte des Verbraucherinsolvenzverfahrens und des Pfändungsschutzkontos. Dabei ging es u.a. um Handlungsoptionen nach Anmeldung einer von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderung oder um Verfahren zur Festsetzung eines erhöhten Freibetrages.

Niedrigschwelligkeit in der Sozialen Schuldnerberatung

Nach einem einführenden Input der Fachberatungsstelle und einem lebhaften Austausch in fünf Arbeitsgruppen ist bei der Vorstellung der Ergebnisse deutlich geworden, dass bestehende Schwellen ihren Sinn und ihre Berechtigung haben. Sie wirken entlastend, stärken die Eigenverantwortung der Ratsuchenden und ermöglichen standardisierte Abläufe. Deutlich wurde auch das Bedürfnis, möglichst viele Ratsuchende zu unterstützen: also bei begrenzten Ressourcen möglichst keine Ressourcen zu verschwenden, was sich u.a. in Terminabsagen, ertragsarmen Gesprächsterminen durch Verständigungsprobleme oder fehlenden Unterlagen, Nichteinhaltung von Absprachen und auch platzenden Insolvenzverfahren wegen Unzuverlässigkeit äußern kann. Gleichwohl gilt es im Sinne der Ratsuchenden regelmäßig zu prüfen, ob die vorhandenen Hürden angepasst werden können, insbesondere wenn neue Ideen, hilfreiche Netzwerkpartner oder geänderte Rahmenbedingungen dies erfordern.

Zweiter Praxistag 2024

Der zweite Praxistag in diesem Jahr wird zweigeteilt am 26. November (online) und 27. November (in Präsenz) stattfinden, wobei beide Tage unabhängig voneinander besucht werden können.

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