Ab 22. Februar 2021 wechseln die Kindergärten wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Stufe Gelb II).
Notwendig ist, dass jede Kindertageseinrichtung ihren entwickelten Plan für innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene (Hygieneplan nach §36 IfSG) inklusive eines Infektionsschutzkonzeptes entsprechend der aktuellen Rechtslage fortschreibt.
Die Einrichtungsleitung stellt die Anleitung der Beschäftigten, die Durchführung von Hygienebelehrungen, die Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen und die Aufrechterhaltung des Kontakts zum Gesundheitsamt und den Eltern, insbesondere Belehrung der Eltern im Zusammenhang mit der Informationspflicht nach §34 IfSG sicher.
Ein entsprechendes Muster, das allen bisher bekannten Vorgaben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen sowie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport entspricht, haben wir für Sie hier zum Download.
Weiterlesen … Informationen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Thüringen im Zusammenhang der Coronabedingten Sondermaßnahmen