Stellungnahme zum Antrag „Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen“ der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD (Drs. 8/3465)
von Peter Kießling
Die LIGA Thüringen hat zum Antrag „Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen. Schulpflicht wirksam durchsetzen“ Stellung genommen. Im Folgenden finden Sie unsere vollständige Stellungnahme mit den fachlichen Einschätzungen und Anregungen zu den im Antrag benannten Maßnahmen.
Einführung
Die LIGA unterstützt das Ziel, allen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen verlässlich Zugang zu Bildung, sozialer Teilhabe und einem gelingenden Bildungsweg zu ermöglichen. Sie befürwortet deshalb eine wirksame Wahrnehmung und Durchsetzung der Schulpflicht. Diese muss jedoch stets mit einer konsequenten Ursachenklärung, frühzeitiger Hilfe, Beteiligung der jungen Menschen und einer verlässlichen multiprofessionellen Infrastruktur verbunden werden.
Schulabsentismus ist kein einheitliches Fehlverhalten. Hinter Fehlzeiten können unter anderem psychische Erkrankungen, Ängste, Mobbing, Konflikte im sozialen Nahraum, familiäre Überlastungen, Armut, Wohnungsunsicherheit, Pflege- oder Betreuungsverantwortung, Behinderungen, chronische Erkrankungen, fehlende Passung des Unterrichts, Lernrückstände, Diskriminierung oder migrationsbedingte Belastungen stehen. Auch elterlich veranlasster Schulbesuchsverzicht und schulvermeidendes Verhalten aus weltanschaulichen Gründen sind voneinander zu unterscheiden.
Eine wirksame Politik darf daher nicht bei der Frage stehen bleiben, wie Abwesenheit sanktioniert wird. Sie muss vor allem klären, warum ein Kind oder ein Jugendlicher nicht in die Schule kommt, welche Unterstützung erforderlich ist und wie die Rückkehr nachhaltig gelingen kann.
Die LIGA empfiehlt, den Antrag im Sinne der nachfolgenden Ausführungen weiterzuentwickeln.
Die Schulpflicht ist eine tragende Säule des Bildungswesens und erfüllt weit mehr als die Verpflichtung zum regelmäßigen Schulbesuch. Historisch diente sie seit 1919 deutschlandweit der Sicherung allgemeiner Bildung, der Integration unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sowie der Vermittlung gemeinsamer Werte und demokratischer Grundhaltungen. Bis heute bildet sie die Grundlage eines öffentlichen Bildungswesens, das allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen oder familiären Herkunft gleiche Bildungschancen eröffnen soll.
Die Schulpflicht steht zugleich in engem Zusammenhang mit dem staatlichen Gewährleistungsauftrag für Bildung. Dieser umfasst nicht allein das Vorhalten schulischer Angebote, sondern verpflichtet den Staat dazu, allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung zu ermöglichen. Dazu gehören einheitliche Mindeststandards, qualifizierte Lehrkräfte, unentgeltlicher Zugang zu schulischer Bildung sowie verlässliche Rahmenbedingungen, die eine chancengerechte Entwicklung fördern.
Schulpflicht als Instrument des Schutzes und der Teilhabe
Schule ist für Kinder und Jugendliche weit mehr als ein Lernort. Sie ist ein Schutzraum, in dem Entwicklungsrisiken frühzeitig erkannt werden können und Unterstützungsangebote erreichbar sind. Die verbindliche Teilnahme am schulischen Leben schützt insbesondere vulnerable Kinder und Jugendliche davor, dauerhaft aus Bildungs- und Unterstützungsstrukturen herauszufallen. Schulpflicht schafft damit verlässliche Zugänge zu Hilfen, die außerhalb institutioneller Bildung häufig nur eingeschränkt erreicht werden.
Bildung ist wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Schulpflicht trägt dazu bei, Chancenungleichheiten zu begrenzen und allen jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Fähigkeiten zu entfalten, wirtschaftliche Selbstständigkeit zu erreichen und aktiv am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken. Bildungsgerechtigkeit ist damit zugleich eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit.
Schulpflicht als Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt
Gemeinsames Lernen fördert Begegnung zwischen Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher sozialer, kultureller und religiöser Herkunft. Dadurch werden gegenseitiges Verständnis, sprachliche Integration und demokratische Werte gestärkt. Schulpflicht leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung gesellschaftlicher Abschottung und unterstützt den sozialen Zusammenhalt.
Die LIGA teilt die Einschätzung, dass die Schulpflicht eine zentrale Voraussetzung für gleichberechtigten Zugang zu Bildung und sozialer Teilhabe ist. Sie schafft einen verbindlichen Anspruch darauf, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer familiären Situation, ihrem Wohnort, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder der Weltanschauung ihrer Eltern Zugang zu institutionell verantworteter Bildung erhalten.
Schule ist zudem ein sozialer Ort. Kinder und Jugendliche lernen dort nicht nur Unterrichtsinhalte, sondern auch Kooperation, Konfliktbearbeitung, Perspektivwechsel, Beteiligung und den Umgang mit Vielfalt. Diese Funktionen sind für eine demokratische Gesellschaft bedeutsam.
Die Feststellung sollte jedoch um zwei Gesichtspunkte ergänzt werden. Die Schulpflicht begründet nicht nur eine Pflicht der Kinder und Jugendlichen beziehungsweise ihrer Sorgeberechtigten, sondern zugleich eine staatliche Gewährleistungsverantwortung. Der Staat muss sicherstellen, dass Schule erreichbar, zugänglich, sicher, inklusiv und qualitativ angemessen gestaltet ist. Dabei gewährleistet die bloße formale Anwesenheit noch keine tatsächliche Bildungsteilhabe. Entscheidend ist vielmehr, ob junge Menschen in der Schule tatsächlich lernen können, sich zugehörig fühlen und die notwendige Unterstützung erhalten, auch wenn sie den Schulbesuch aufgrund individueller, gesundheitlicher, sozialer oder familiärer Belastungen schwer bewältigen.
Persönlichkeitsentwicklung und gleiche Entwicklungschancen
Jede Schüler*in besitzt individuelle Begabungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Schulpflicht macht zur staatlichen Aufgabe, dass diese Potenziale unabhängig von Herkunft, Einkommen oder familiären Ressourcen gefördert werden können.
Gerade Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf profitieren von verbindlichen Bildungsangeboten und den damit verbundenen Förderstrukturen. Ein funktionierendes Schulsystem eröffnet ihnen Perspektiven, die ohne institutionelle Begleitung häufig nicht erreichbar wären.
Bedeutung für Bildungsbiografie und gesellschaftliche Entwicklung
Die LIGA teilt die Einschätzung, dass anhaltende Fehlzeiten Bildungsbiografien gefährden. Häufige oder langfristige Abwesenheit kann Lernrückstände verstärken, Beziehungen zur Schule schwächen und den Übergang in Ausbildung oder weiterführende Bildung erschweren.
Gleichzeitig darf der Zusammenhang nicht verkürzt werden. Schulabsentismus ist häufig nicht die Ursache, sondern ein sichtbares Ergebnis bereits bestehender Belastungen. Eine reine Anwesenheitslogik kann deshalb zu einer Fehlsteuerung führen, wenn sie nur die Zahl der Fehltage reduziert, ohne psychische Erkrankungen, Mobbing, Gewalt, Lernschwierigkeiten oder familiäre Notlagen zu bearbeiten.
Ersatzschulen als Teil der Bildungslandschaft
Die LIGA begrüßt, dass der Antrag die Möglichkeit anerkennt, die Schulpflicht an einer genehmigten Ersatzschule zu erfüllen. Freie Schulen können mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten, kleineren Lerngruppen, besonderen Profilen oder spezifischen Unterstützungsangeboten zur Bildungsvielfalt beitragen.
Für die Frage des Schulabsentismus ist entscheidend, dass die Anforderungen an den Schutz der Schülerinnen und Schüler, an die Qualität des Unterrichts, an Inklusion und an die Beteiligung der jungen Menschen unabhängig von der Trägerschaft der Schule gleichermaßen gelten. Freie Schulen müssen daher verbindlich in regionale Kooperationsstrukturen mit der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulpsychologie, der Schulsozialarbeit und dem Gesundheitswesen einbezogen werden. Zugleich ist sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler auch bei wiederholten Schulwechseln oder einem Ausschluss nicht aus dem Blick der zuständigen Stellen geraten, sondern ihre Bildungsbiografie kontinuierlich begleitet und geeignete Anschluss- und Unterstützungsangebote gewährleistet werden.
Erfahrungen aus der Corona-Pandemie
Die LIGA teilt die Einschätzung, dass die pandemiebedingten Schulschließungen und Unterbrechungen des Präsenzunterrichts erhebliche Folgen für viele Kinder und Jugendliche hatten. Betroffen waren unter anderem:
- Tagesstruktur und Lernroutinen,
- soziale Kontakte und Zugehörigkeit,
- psychische Gesundheit und Wohlbefinden,
- sprachliche und fachliche Lernentwicklung,
- Zugang zu Unterstützungs- und Schutzsystemen,
- Übergänge zwischen Schule, Ausbildung und weiterführender Bildung.
Die Pandemie hat zugleich bestehende Ungleichheiten sichtbar gemacht und verstärkt. Besonders belastet waren Kinder und Jugendliche, die bereits vor der Pandemie unter Armut, beengten Wohnverhältnissen, Behinderung, psychischen Erkrankungen, familiären Krisen oder fehlender digitaler Ausstattung litten.
Die Folgen sind nicht einheitlich und können nicht ausschließlich durch die Pandemie erklärt werden. Die Pandemie war vielfach ein Verstärker bereits vorhandener Problemlagen. Die Landespolitik sollte daher langfristige Strukturmaßnahmen finanzieren und von befristeten Projekten absehen.
Gemeinsame Verantwortung von Staat und Zivilgesellschaft
Die Gewährleistung von Bildung ist eine staatliche und vor allem eine staatsbildende Aufgabe. Gleichzeitig gelingt Bildungsförderung besonders dann, wenn Schulen, Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, freie Träger, Familien und Kommunen eng zusammenarbeiten. Die Schulpflicht bildet hierfür den verbindlichen Rahmen und stellt sicher, dass Unterstützungsangebote möglichst alle Kinder und Jugendlichen erreichen.
Ein verlässliches Bildungssystem schafft die Voraussetzungen dafür, präventive Hilfen frühzeitig einzusetzen und Bildungsbenachteiligungen wirksam entgegenzuwirken.
Die LIGA begrüßt die im Antrag enthaltene gemeinsame Verantwortungszuweisung von Schule, Schulämtern und Jugendhilfe. Die Praxis zeigt jedoch, dass Zuständigkeiten häufig unklar bleiben und notwendige Hilfen zu spät einsetzen.
Daher bedarf es klarer Kommunikations- und Eskalationswege sowie eindeutig benannter Ansprechpersonen in den Schulen, den Jugendämtern und den Schulämtern. Darüber hinaus sollten verbindliche Fristen für Erstkontakte und die Hilfeplanung festgelegt werden. Erforderlich sind ebenso klare Regelungen für den Informationsaustausch unter Beachtung des Datenschutzes, ausreichende personelle Ressourcen und ein gemeinsames Verständnis der jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten.
Die Jugendhilfe darf dabei nicht lediglich als nachgelagerte Eingriffsinstanz verstanden werden. Ihre Angebote nach dem SGB VIII können bereits ansetzen, wenn eine Beeinträchtigung der Entwicklung und Teilhabe eines jungen Menschen droht. Von besonderer Bedeutung sind hierbei ambulante Hilfen zur Erziehung, Erziehungsberatung, Jugendsozialarbeit, sozialpädagogische Angebote an Schulen, Hilfen für junge Menschen in besonderen Lebenslagen sowie eine enge Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst.
Vorrang frühzeitiger pädagogischer und psychologischer Unterstützung
Die LIGA begrüßt ausdrücklich die Feststellung, dass pädagogische und psychologische Unterstützung einer konsequenten Durchsetzung der Schulpflicht vorangehen soll.
Dieser Grundsatz sollte im Antrag jedoch stärker konkretisiert werden. Hilfen müssen möglichst frühzeitig einsetzen, bevor sich Fehlzeiten verfestigen. Der Erstkontakt mit den betroffenen Familien sollte daher nicht mit einer Drohung, sondern mit einer wertschätzenden Klärung des individuellen Unterstützungsbedarfs beginnen.
Familien müssen niedrigschwellig, kultursensibel und barrierearm erreicht werden. Dabei ist die Perspektive des Kindes oder Jugendlichen unabhängig von der Einschätzung der Eltern einzuholen und angemessen zu berücksichtigen. Bei psychischen oder gesundheitlichen Belastungen müssen geeignete Fachstellen schnell und unkompliziert erreichbar sein.
Sanktionen dürfen zudem nicht dazu führen, dass Familien den Kontakt zur Schule oder zur Jugendhilfe abbrechen; vielmehr müssen alle Maßnahmen darauf ausgerichtet sein, tragfähige Beziehungen zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen und die betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Bildung zu unterstützen.
Bewertung der Fragestellungen
- Welche legislativen und exekutiven Maßnahmen auf Landesebene eignen sich nach Ansicht der Anzuhörenden und unter Berücksichtigung seiner vielschichtigen Ursachen zur effektiven Reduktion des Schulabsentismus?
Schulabsentismus ist Ergebnis eines Zusammenspiels individueller, familiärer, sozialer und schulischer Faktoren. Entsprechend sollten Maßnahmen auf mehreren Ebenen ansetzen:
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- Ausbau frühzeitiger Präventions- und Frühwarnsysteme,
- flächendeckende Schulsozialarbeit und multiprofessionelle Teams,
- verbindliche Kooperation zwischen Schule, Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Schulaufsicht,
- Stärkung der Elternarbeit und niedrigschwelliger Beratungsangebote.
Aktuellen Forschungen zufolge sollte der Schwerpunkt auf Prävention und frühzeitiger Unterstützung liegen. Ordnungsrechtliche Maßnahmen allein entfalten erfahrungsgemäß nur begrenzt nachhaltige Wirkung. Erforderlich ist ein abgestimmtes System aus Prävention, Früherkennung, Intervention, Reintegration und – bei bewusstem Pflichtentzug – verhältnismäßiger Durchsetzung.
Schulen brauchen klare Zuständigkeiten. Jede Schule sollte über eine benannte Ansprechperson oder ein kleines Anwesenheitsteam verfügen. Auf Ebene der Schulämter und Jugendämter sollten feste regionale Kooperationspersonen benannt werden.
Rechtliche Vorgaben sollten multiprofessionelle Kooperationen verankern und die Zusammenarbeit nicht nur abstrakt fordern, sondern Zuständigkeiten, Einwilligungslösungen und Verfahren für Fallkonferenzen, Hilfeplanung und Rückmeldungen klären.
Verfahren müssen das Recht der Schüler*in auf Beteiligung, Information und Gehör sichern. Kinder und Jugendliche sind nicht nur Gegenstand der Schulpflichtdurchsetzung, sondern Träger eigener Rechte und häufig wichtige Expert*innen für die Ursachen ihrer Abwesenheit.
Exekutive und strukturelle Maßnahmen
Ein Frühwarnsystem kann Fehlzeiten, wiederholte Verspätungen, Leistungsabfall, Rückzug, Konflikte oder häufige Beschwerden sichtbar machen. Es darf aber nicht allein automatisiert entscheiden. Hinweise müssen durch Fachkräfte eingeordnet werden; insbesondere emotionale und gesundheitliche Ursachen sind zu berücksichtigen.
Schulsozialarbeit und schulpsychologische Dienste sollten ausgebaut werden. Schulsozialarbeit ist für Beziehungsarbeit, Beratung, Elternarbeit, Konfliktklärung und Vernetzung zen-tral. Schulpsychologische Dienste benötigen ausreichende Kapazitäten für Diagnostik, Beratung, Krisenintervention und Fachberatung. Eine flächendeckende Versorgung ist wesentlich, weil Schuldistanz nicht nur an einzelnen Problemstandorten entsteht.
In den Regionen sollten verbindliche regionale Netzwerke durch Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen, freien Schulträgern, Jugendämtern, Schulämtern, Schulsozialarbeit, Erziehungsberatungsstellen, Gesundheitsämtern, Kinder- und Jugendpsychiatrie, psychotherapeutischer Versorgung, Eingliederungshilfe und weiteren Beratungsstellen bestehen.
Bei verfestigten Fehlzeiten reichen Briefe und Bußgeldandrohungen häufig nicht aus. Notwendig sind aufsuchende und niedrigschwellige Hilfen, wie Hausbesuche, mobile Beratung, Familienhilfe, Jugendsozialarbeit und – bei Bedarf – Sprachmittlung. Aufsuchende Arbeit muss fachlich qualifiziert, freiwilligkeitsorientiert und kinderschutzsensibel erfolgen.
- Wie bewerten die Anzuhörenden die rechtliche Vereinbarkeit einer allgemeinen Bildungspflicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Thüringen?
Nach der bisherigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung kommt der Institution Schule eine eigenständige Integrations- und Sozialisationsfunktion zu. Eine reine Bildungspflicht könnte den Nachweis fachlicher Lernleistungen ermöglichen, würde jedoch nicht zwangsläufig die sozialen, demokratischen und gemeinschaftsbildenden Funktionen schulischer Bildung in gleicher Weise gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Schulpflicht derzeit mit dem Grundgesetz sowie der Thüringer Verfassung besser vereinbar als eine ausschließlich auf Bildungserfolg gerichtete Bildungspflicht.
Die LIGA sieht derzeit keinen überzeugenden Grund, die allgemeine Schulpflicht durch eine bloße Bildungspflicht zu ersetzen. Die bestehenden Probleme bei Schulabsentismus sprechen vielmehr für eine bessere Umsetzung der Schulpflicht, den Ausbau von Unterstützung und eine wirksamere Qualitäts- und Teilhabesicherung.
- Durch welche Regelungen und Verfahren wird in der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Stadt Eupen – beziehungsweise dem Königreich Belgien – überprüft und sichergestellt, dass Schüler im Hausunterreicht angemessen unterrichtet werden, notwendige Lernziele erreichen und die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulabschluss erfüllen?
Keine Bewertung durch die LIGA Thüringen möglich.
- In welchem Spannungsfeld bewegen sich Schülerinnen und Schüler, wenn es um die Schulpflicht und den Einsatz für demokratisch gesellschaftliche Grundwerte geht?
Schule, als Ort demokratischer Bildung, soll junge Menschen befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte friedlich auszutragen, Vielfalt auszuhalten und an demokratischen Prozessen mitzuwirken. Dafür braucht es Begegnung und Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lebenslagen und Überzeugungen.
Die Schulpflicht kann diese Funktion sichern, indem sie verhindert, dass Schüler*innen vollständig aus öffentlichen Bildungs- und Erfahrungsräumen herausgelöst werden. Sie darf aber nicht selbst undemokratisch umgesetzt werden.
Schülerinnen und Schüler bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen der Pflicht zur Teilnahme am Unterricht, ihrem Recht auf Bildung, Gesundheit, Schutz und Beteiligung sowie der Meinungs- und Glaubensfreiheit, dem Elternrecht und dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Demokratische Bildung erschöpft sich daher nicht in der Durch-setzung von Anwesenheit. Sie setzt voraus, dass junge Menschen in der Schule Respekt, Schutz und echte Beteiligungsmöglichkeiten erfahren. Werden Mobbing, Diskriminierung oder psychische Überlastung nicht wirksam bearbeitet, kann dies die Distanz zur Schule verstärken und Fehlzeiten begünstigen.
- Welche Maßnahmen erwarten Schulverweigerinnen und Schulverweigerer mangels Integration in den Schulunterricht?
Die Maßnahmen sind im Thüringer Schulgesetz § 51 festgelegt:
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- pädagogische Gespräche,
- Einbindung der Erziehungsberechtigten,
- individuelle Förder- und Unterstützungsmaßnahmen,
- Zusammenarbeit mit Jugendhilfe und Schulsozialarbeit,
- Maßnahmen der Schulaufsicht,
- gegebenenfalls ordnungsrechtliche Schritte bis hin zu Bußgeldverfahren nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts (§ 52).
- Wie wird mit Schuldistanz in Thüringen umgegangen und welche Projekte und Maßnahmen werden vom Land umgesetzt?
Thüringen verfolgt bereits einen mehrdimensionalen Ansatz, der insbesondere auf Prävention, Beratung und Kooperation setzt. Hierzu gehören unter anderem Schulsozialarbeit, Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsangebote der Schulämter sowie verschiedene Programme zur Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen.
Eine kontinuierliche Evaluation bestehender Maßnahmen sowie der weitere Ausbau multiprofessioneller Unterstützungsstrukturen erscheinen sinnvoll.
Gesamtbewertung
Die LIGA unterstützt den Antrag in seiner Zielrichtung, die Schulpflicht und Bildungsteilhabe zu sichern. Sie regt jedoch an, folgende Präzisierungen vorzunehmen:
- Die Ursachenvielfalt von Schulabsentismus sollte ausführlicher benannt werden.
- Die staatliche Verantwortung für gute, inklusive und zugängliche Schule sollte ergänzt werden.
- Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Jugendhilfe und freie Träger sollten als strukturelle Partner benannt werden.
- Das Datenmonitoring sollte datenschutzsensibel und evaluationsorientiert ausgestaltet werden.
- Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sollte ausdrücklich vorgesehen werden.
- Eine Verschärfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen sollte nicht als Ersatz für fehlende Hilfestrukturen dienen.
- Die Umsetzung muss mit einer nachhaltigen Finanzierung und verbindlichen Personalstandards verbunden werden.
Fazit
Schulpflicht ist ein zentrales Instrument zur Sicherung des Rechts auf Bildung, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und demokratischer Integration. Voraussetzung hierfür bleibt ein leistungsfähiges Bildungssystem, das qualitativ hochwertige Bildungsangebote, verlässliche Mindeststandards und frühzeitige Unterstützungsstrukturen gewährleistet.
Die wirksame Reduzierung von Schulabsentismus gelingt vor allem dann, wenn Prävention, individuelle Förderung, Kooperation aller beteiligten Institutionen und – wo erforderlich – konsequentes staatliches Handeln miteinander verbunden werden.