Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen des Landesjugendförderplanes (RL-LJFP)

von Peter Kießling

Grundsätzliches zum Verfahren

Leider erfolgt das Verfahren zu einem Zeitpunkt, an dem die bisherige Richtlinie bereits nicht mehr gilt, zusätzlich ist die Frist zur Anhörung sehr knapp ausgestaltet. Der daraus resultierende Zeitdruck verhindert die Bearbeitung wichtiger Anliegen im Rahmen der Neufassung der Richtlinie, die dementsprechend überwiegend darin resultiert, den aktuellen Stand in eine neue Form zu gießen.

Wir bedauern dies ausdrücklich, da der Landesjugendförderplan (LJFP) und die Erfahrungen mit seiner Umsetzung die Bearbeitung verschiedener Fragen erforderlich gemacht hätten. Wir möchten hier nur zwei Beispiele herausgreifen: Zum einen ist das Verfahren zur Förderung der Personalkosten der Jugendverbände kompliziert, wenig transparent und fehleranfällig. Dieser Umstand ist bereits seit längerem bekannt. Zum anderen sollte die Höhe der Festbetragsfinanzierung für die mehrjährigen Projekte evaluiert werden. Aus unserer Perspektive ist eine Erhöhung mit Blick auf die Preissteigerungen erforderlich. Leider wurde auch dies im Vorfeld versäumt, sodass wir trotz Neufassung der Richtlinie den schlechten Status quo fortschreiben.

Die neue Struktur

Wir begrüßen grundsätzlich die neue, übersichtliche Struktur der Förderrichtlinie. Zugleich führt die neue Struktur mit der Einführung von Positivlisten zu einer deutlichen Veränderung der bisherigen Förderung. Wir würdigen ausdrücklich, dass diese Listen umfassend formuliert sind und die bisherige Praxis der freien Träger widerspiegeln sollen. In der Tendenz führt diese Veränderung aber zu einer stärkeren Steuerung der Ausgaben. Zudem sind die Formulierungen, die Strukturen und das Abstraktionsniveau der Kostenarten inkonsistent. Häufig werden unterschiedliche Kosten bei den verschiedenen Zuwendungsarten benannt oder verschiedene Formulierungen und Beispiele für die gleiche Kostenart gefunden. Die Listen werfen für die Praxis zahlreiche Fragen auf. Durch die Auslegung der Positivlisten wird das Ermessen, welche Ausgabe zweckentsprechend ist, tendenziell von den freien Trägern zum öffentlichen Träger bzw. dem Landesverwaltungsamt verschoben. Zudem berücksichtigen diese Listen nicht alle Kostenarten. Wir führen dies an den konkreten Stellen weiter aus.

Wir empfehlen für die Sachkosten dringend eine Regelung, welche die Aufzählungen öffnet (“insbesondere”) oder unkomplizierte Regelungen für Ausnahmen zu finden (indem bspw. aus dem „muss“ eine „soll“ Vorgabe gemacht wird).

Für die Personalkosten empfehlen wir eine Orientierung an Zwecken anstatt einer Auflistung einzelner Aufgaben.

Besserstellungsverbot

Der TV-L war und bleibt Vergleichsmaßstab für das Besserstellungsverbots. Zugleich gibt es durch den in den letzten Jahren gewachsenen Unterschied zum TVöD und die Tarifentwicklung immer mehr Träger, deren Tarif über den TV-L hinausgeht – etwa, weil viele Mitarbeitende auf kommunaler Ebene tätig sind und sich der Verband am TVöD orientiert.

Hier braucht es – grundsätzlich oder auch im Rahmen der Richtlinie für den Landesjugendförderplan - eine Lösung. Eine Kürzung der Förderung oder ein Ausschluss aus der Förderung gefährden wichtige Angebote und Strukturen. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum im Rahmen einer direkten Förderung der Kommunen durch das Land oder bei einer indirekten Förderung von Trägern, bei denen diese mit Landesmitteln allerdings über die Kommunen finanziert werden, die Förderung einer Bezahlung nach TVöD in voller Höhe möglich sind. Insbesondere die Träger, deren Verbände sich in der LIGA Thüringen zusammengeschlossen haben, sind durch eigene Tarifverträge und Lohnstrukturen gebunden. Wir können und wollen keine Bezahlung nach Kassenlage betreiben.

Zu den einzelnen Punkten

B Kinder- und Jugenderholung

3.2.

Wir empfehlen die Aufnahme der Reisekosten für Teilnehmer*innen. Diese sind typische und wichtige Ausgaben im Rahmen der Kinder- und Jugenderholung– etwa bei der gemeinsamen An- und Abreise oder im Rahmen von Aktivitäten, etwa einem Freibadbesuch im Rahmen eines Zeltlagers.

E Jugendverbandsarbeit

3.2.2.1 Zuwendungsfähige Personalausgaben der Struktursicherung

Hier wird das Problem deutlich, dass nicht nur die Aufzählung insgesamt abgeschlossen ist, sondern auch die Ausführungen zu den jeweiligen Oberbegriffen nicht als Beispiele dienen, sondern ebenfalls abgeschlossen formuliert werden. So werden beim Personalmanagement nur die Gewinnung, Bindung und Qualifizierung hauptamtlichen Personals erwähnt. Die Führung von Personal wird jedoch (durch die Positivliste nun explizit) nicht genannt. Eine Dienstberatung, die Delegation einer Aufgabe, vielleicht sogar ein Feedback dienen im engeren Sinne aber weder der Gewinnung, Bindung noch Qualifizierung – auch wenn sich ein entsprechender Zusammenhang sicherlich ad hoc beliebig konstruieren ließe – Kein Mitarbeitender würde bei einem Arbeitgeber tätig bleiben, der keine Absprachen über die tägliche Arbeit ermöglicht zusätzlich dient Feedback bei guter oder schlechter Arbeit letztlich der Qualifizierung. Nach unserer Einschätzung ist es nicht sinnvoll und gewinnbringend, solche Fragen um Begriffe und Bedeutungen zukünftig ausführlich zu diskutieren, nur um eine Förderfähigkeit von Aufgaben, deren Notwendigkeit selbstverständlich ist, zu klären.

Es fehlen weitere Aspekte – etwa die interne Gremienarbeit (z. B. Arbeitsgruppen, Vorstand, Mitgliederversammlung), an Gremien nimmt selbstverständlich auch regelmäßig hauptamtliches Personal teil bzw. muss es. Das Gleiche gilt für die Bewirtschaftung der Finanzen, so wird in kleineren Verbänden z. B. auch die Buchhaltung, der Einkauf usw. über das struktursichernde Personal abgewickelt. Ressourcen müssen nicht nur, wie formuliert, sichergestellt werden, sondern auch verwendet, deren Verwendung dokumentiert und hinterher abgerechnet werden. Denkbar ist auch, dass dies alles unter der „Sicherung“ der Ressourcen zusammengefasst wird, da ohne Buchhaltung keine Abrechnung erfolgen kann und ohne Abrechnung keine Mittel mehr bewilligt werden.

Vollständig fehlt die Durchführung von Aktivitäten der Jugend(verbands)arbeit. Zum einen gibt es Verbände, die kein anderes Personal haben, zum anderen werden auch innerhalb der Verbände immer wieder Aktivitäten durch das struktursichernde Personal umgesetzt. Entsprechend ist eine Organisation von Veranstaltungen und deren Begleitung aufzunehmen.

3.2.2.2 Zuwendungsfähige Personalausgaben für Bildungsprozesse

Auch hier sind die Aufgaben unvollständig, so dürfen z.B. Bildungs- / Fachreferent*innen – obwohl zentral mit dem Thema Ehrenamt befasst – zwar strategische Fragen bearbeiten – aber z.B. keine Strategie des Verbandes zur Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen miterarbeiten. Denn strategische Arbeit ist hier nur als „Außenarbeit“ gefasst. Auch eine Budgetverantwortung, die die meisten Mitarbeiter*innen – und sei es beim Budget für eine Maßnahme - haben dürften oder die Einwerbung kleiner Projekte oder Drittmittel fehlen hier. So darf die Person, die nach Profil bspw. eine Juleicaschulung begleiten darf, zugleich keinen Antrag für die Förderung dieser Schulung schreiben.

3.2.2.3. Zuwendungsfähige Sachausgaben

Im Rahmen der Aufzählung lassen sich weitere Beispiele für die Schwierigkeit und Fragen zu Positivlisten identifizieren:

  • Sind Lagerflächen oder Besprechungsräume Geschäftsräume und sind Büroräume keine? Aus welchem Grund werden diese gesondert genannt, andere Raumarten aber nicht?
  • Gehört zum Müll – der im Bereich der Nebenkosten genannt ist – nur der Haus- und Papiermüll oder auch die sog. Datentonne? Denn die Kosten für eine solche sind kein Teil der Nebenkosten.
  • Wie werden die Kosten für die GEZ zugeordnet? Handelt es sich dabei um „Lizenzen“?
  • Warum werden nur gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen finanziert? Das Land reguliert die Risiken der Träger nicht und entsprechend gilt hier auch nicht das Prinzip der Selbstversicherung.
  • Was ist mit Kosten für eine(n) Hausmeister*in? Sind diese Kosten dem Punkt „Instandhaltung und kleinere Reparaturen“ zugeordnet? Meint dieser Punkt ausschließlich die Instandhaltung und Reparatur von Raumausstattung – diesem Punkt werden sie zugeordnet oder würde auch das Streichen eines Raumes darunterfallen?
  • Welche Gebühren für Fachliteratur fallen an? Ist auch die Anschaffung von Fachliteratur erlaubt?
  • Wo werden die Kosten für den Geldverkehr (z.B. Kontoführungsgebühren, Kosten für EC oder Kreditkarten) zugeordnet?
  • Gehört die Herstellung von Merchandise zum Druck von Werbung oder ist eine solche Herstellung ausgeschlossen?
  • Warum ist der Druck von Werbung oder Broschüren zuwendungsfähig, aber nicht die Gestaltung oder ist diese mitgemeint, weil nichts gedruckt kann, was nicht gestaltet wurde?
  • Wie werden die Erstellung und Wartung von Websites zugeordnet? Handelt es sich um Kosten fürs Hosting, weil dieses ohne Website und Wartung nicht möglich ist?
  • Was ist mit der Anschaffung oder der Miete für technische Geräte (bspw. Notebook oder Drucker)? Ist ein Schreibtisch oder Bürostuhl der Gebäude- oder Raumausstattung zugeordnet, wie wird mit einem USB oder HDMI-Kabel verfahren?
  • Sind Mitgliedsbeiträge nicht zuwendungsfähig oder wurden diese versehentlich nicht berücksichtigt? Gilt das für alle Mitgliedsbeiträge? Beispielsweise für den Beitrag für das Jugendherbergswerk genauso wie für den Landesjugendring? Die Mitgliedschaft bei diesem ist zumindest im Rahmen der Förderung aus Mitteln der Jugendverbandsarbeit sogar notwendig.
  • Sind bei IT-Dienstleistungen nur solche zur Wartung erfasst oder auch die Reparatur eines Rechners, die Fehlerbehebung und die Neueinrichtung von Netzwerktechnik? Oder ist hier Software-as-a-Service gemeint?
  • Wie wird zwischen Fachfortbildungen im Vergleich zu anderen Fortbildungen differenziert? Ist eine Fortbildung im Bereich Führung für eine Person, die im Personalmanagement tätig sein soll, eine Fachfortbildung oder eine andere?
  • Wie werden Kosten für Rechtsberatung, Gerichtsprozesse usw. zugeordnet?

3.3.2.1. Struktursicherung sowie 3.3.2.2 Bildungsreferenten

Die aktuelle Regelung legt nahe, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie eine Neuberechnung auf Grundlage der Richtlinie erfolgt. Es ist unklar, ob die Förderung für bereits in der Vergangenheit erfolgte Tarif- und Stufensteigerungen erhalten bleibt oder mit der neuen Richtlinie nur zukünftige Steigerungen zuwendungsfähig werden.

5.2.

Eine Gesamtkalkulation über die für ein Jahr geplanten Angebote in einem Jugendverband ist schwierig und unrealistisch, wenn man die Interessen junger Menschen, aktuelle Themen und weitere Aspekte berücksichtigen möchte. Zum Zeitpunkt der Antragstellung können daher nicht alle Angebote geplant sein. Dies würde unterstellen, dass im November des Vorjahres schon alle Angebote für das Folgejahr mit den Ehrenamtlichen geplant sind. Ein solcher Planungshorizont ist für junge Menschen aber i.d.R. unrealistisch. Eine Planung müsste daher auf ihre Mitwirkung verzichten oder damit rechnen, dass eine Veranstaltung, die vor 14 Monaten geplant wurde, nicht mehr das Interesse der damals Beteiligten trifft. Auch das Aufgreifen kurzfristiger Bedarfe ist wichtig – etwa um auf gesellschaftliche Ereignisse reagieren zu können oder Anschluss- oder Nachfolgeveranstaltungen durchführen zu können.

Eine solche Planung würde daher ausschließlich erfolgen, um dem Antrag zu genügen, die Umsetzung würde anders erfolgen oder selbstorganisierte, an den Interessen junger Menschen orientierte und unter umfangreicher Partizipation geplante Angebote würden durch von Hauptamtlichen festgelegte und vollständig geplante Angebote ersetzt. Das widerspricht dem Auftrag und Selbstverständnis der Jugendarbeit wie der Jugendverbandsarbeit. Wir weisen daher darauf hin, dass auf eine dementsprechende Regelung verzichtet werden muss.

G Förderung ehrenamtlichen Engagements

3.2. Zuwendungsfähige Ausgaben, Höhe der Zuwendung

Die Reisekosten für Teilnehmer*innen waren bisher und sind auch weiterhin nicht zuwendungsfähig – und hier sogar entgegen der sonstigen Logik der Positivlisten über eine Negativliste ausgeschlossen. Nach unserer Auffassung sollte diese Kostenart allerdings in die Zuwendung mit aufgenommen werden. Es kann nicht sein, dass die Teilnahme von jungen Menschen mit wenig Geld aus dem ländlichen Raum scheitert, weil diese ihre Reisekosten selbst tragen müssen.

III Sonstige Zuwendungsbestimmungen und Allgemeine Schlussbestimmungen

1.2.

Die Honorarstaffel ist für Vorträge und andere kurze Formate unrealistisch. Für die hier vorgesehenen Summen ist es undenkbar, Honorarkräfte mit qualitativ angemessenen Beiträgen (inkl. Vorbereitung und Anreise) zu gewinnen.

Sofern hier auf die Honorarstaffel nicht verzichtet werden kann, muss die Nutzung der in der Honorarstaffel enthaltende Ausnahmeregelung so gestaltet werden, dass die freien Träger selbst im pflichtgemäßen Ermessen über diese Ausnahmen entscheiden dürfen.

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