Stellungnahme zum Entwurf eines Energieplanes für den Freistaat Thüringen
von Peter Kießling
Die LIGA Thüringen hat zum Entwurf eines Energieplanes für den Freistaat Thüringen Stellung genommen. Im Folgenden finden Sie unsere vollständige Stellungnahme mit den fachlichen Einschätzungen und Anregungen zur sozialen Ausgestaltung des Energieplanes.
Die in der LIGA zusammengeschlossenen Spitzenverbände vertreten eine große Zahl sozialer Einrichtungen, Dienste und Beratungsstellen im gesamten Freistaat. Dazu gehören unter anderem stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Kindertageseinrichtungen, Krankenhäuser, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Frauenhäuser, Beratungsstellen sowie Angebote für Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen.
Die LIGA begrüßt grundsätzlich das Ziel, eine sichere, bezahlbare und zunehmend erneuerbare Energieversorgung in Thüringen zu gewährleisten. Nach den bislang veröffentlichten Eckpunkten sollen der Energieplan und das novellierte Thüringer Energiegesetz im Jahr 2026 gemeinsam weiterentwickelt werden. Dabei werden insbesondere Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie die Beteiligung von Kommunen und Bürger*innen als Schwerpunkte benannt. (https://thueringen.de/fileadmin/Thueringenplan_2026/Thueringenplan_2026_nach_Kab_2.pdf, S.19)
Aus Sicht der LIGA muss der Energieplan jedoch deutlich stärker sozialpolitisch ausgerichtet werden. Energieversorgung ist nicht allein eine wirtschaftliche oder technische Aufgabe. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für soziale Sicherheit, Pflege, Betreuung, Gesundheit, Teilhabe und den Schutz der Menschenwürde. Gerade in Krisensituationen zeigt sich, dass soziale Einrichtungen und Dienste zur kritischen Infrastruktur gehören und in besonderer Weise berücksichtigt werden müssen. Im Sinne der Krisenvorsorge und des Notfallmanagements, welche für die Einrichtungen immer wichtiger werden, ist das Thema Energiesicherheit von zentraler Bedeutung.
1. Versorgungssicherheit sozialer Einrichtungen und Dienste in Krisenfällen
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Energieknappheit, Lieferengpässe, Extremwetterereignisse, Hitzewellen, Hochwasser, Cyberangriffe oder technische Störfälle erhebliche Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur haben können. Für stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und andere Wohn- und Betreuungseinrichtungen sowie Dienste der Freien Wohlfahrtspflege können bereits kurzfristige Ausfälle von Strom, Wärme, Wasser oder Kommunikation eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben darstellen.
Die LIGA fordert daher:
Soziale Einrichtungen und Dienste müssen im Energieplan ausdrücklich als Teil der kritischen sozialen Infrastruktur benannt werden.
Für Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Bewohner*innen, insbesondere stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Hospize, Frauenhäuser sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, müssen verbindliche Regelungen zur Priorisierung der Energieversorgung in Krisenfällen geschaffen werden.
- Der Energieplan muss sicherstellen, dass bei Energieknappheit oder großflächigen Versorgungsstörungen eine Abschaltung sozialer Einrichtungen soweit wie möglich ausgeschlossen wird. Hierfür sind gemeinsam mit den Kommunen, Energieversorgern, Katastrophenschutzbehörden und den Trägern konkrete Versorgungs- und Notfallkonzepte zu entwickeln.
- Notfallkonzepte müssen nicht nur die Stromversorgung, sondern auch Wärme, Trinkwasser, Kommunikation, Aufzüge, Medizintechnik, Kühlung, Lebensmittelversorgung, Medikamentenlagerung und die Funktionsfähigkeit digitaler Dokumentationssysteme umfassen.
- Das Land muss den Aufbau beziehungsweise die Nachrüstung von Notstromversorgung, Batteriespeichern, dezentralen Energieerzeugungsanlagen und Inselversorgungssystemen finanziell unterstützen. Dabei müssen auch Einrichtungen berücksichtigt werden, die aufgrund ihrer Größe oder ihrer gemeinnützigen Struktur bislang keinen Zugang zu entsprechenden Investitionsprogrammen haben.
- Für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sind gesonderte Krisenregelungen erforderlich. Sie müssen auch bei Stromausfällen, Extremwetter oder Treibstoffengpässen in der Lage sein, pflegebedürftige und alleinlebende Menschen zu erreichen.
- Krisenpläne müssen regelmäßig mit den Einrichtungen und Diensten erprobt werden. Notfallübungen, abgestimmte Kommunikationswege und klare Zuständigkeiten sind verbindlich zu verankern.
- Die LIGA und ihre Mitgliedsverbände müssen dauerhaft in die Entwicklung und Fortschreibung der landesweiten Krisen- und Energieversorgungsplanung einbezogen werden. Die Praxiserfahrungen der Träger sind für eine realistische Planung unverzichtbar.
- Besondere Bedeutung hat zudem der Schutz pflegebedürftiger Menschen bei länger andauernden Hitzeperioden. Der Energieplan muss deshalb mit einer landesweiten Strategie zur klimagerechten und hitzeresilienten Gestaltung sozialer Einrichtungen verbunden werden. Dazu gehören Verschattung, Begrünung, geeignete Lüftungs- und Kühlsysteme, ausreichend Trinkwasser sowie verbindliche Hitzeschutzpläne.
2. Energie muss für alle Menschen bezahlbar bleiben
Die LIGA begrüßt das Ziel einer bezahlbaren Energieversorgung. Dieses Ziel darf jedoch nicht nur als allgemeine politische Zielsetzung formuliert werden, sondern muss durch konkrete soziale Maßnahmen abgesichert werden. Steigende Energiepreise treffen Menschen mit geringen Einkommen, Rentner*innen, Familien, Menschen mit Behinderungen sowie Beziehende von Grundsicherung und Bürgergeld besonders hart.
Die LIGA fordert:
- Energiearmut muss im Energieplan ausdrücklich als sozialpolitisches Handlungsfeld berücksichtigt werden.
- Das Land sollte gemeinsam mit Kommunen, Energieversorgern, Schuldnerberatungen, Verbraucherberatung und Wohlfahrtsverbänden ein dauerhaftes landesweites Programm zur Vermeidung von Energiearmut entwickeln.
- Für Haushalte mit geringem Einkommen müssen Beratungs- und Unterstützungsangebote wohnortnah und niedrigschwellig ausgebaut werden. Dazu gehören Energieberatung, Schuldnerberatung, Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen sowie Hilfen bei drohenden Energiesperren.
- Energiesperren bei Haushalten mit pflegebedürftigen, chronisch kranken, behinderten oder besonders schutzbedürftigen Menschen müssen möglichst verhindert werden. Vor einer Sperre müssen verpflichtende Prüf- und Beratungsverfahren greifen.
- Kosten des notwendigen Energieverbrauchs in stationären Einrichtungen dürfen nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Bewohner*innen führen. Kostensteigerungen müssen in den jeweiligen Finanzierungs- und Entgeltvereinbarungen angemessen berücksichtigt werden.
- Die soziale Infrastruktur darf durch steigende Energiepreise nicht in eine strukturelle Unterfinanzierung geraten. Kosten für Heizung, Strom, Kühlung, Notstromversorgung und energiebezogene Wartung müssen in den Refinanzierungssystemen vollständig und transparent abgebildet werden.
- Förderprogramme und Unterstützungsleistungen müssen so ausgestaltet werden, dass auch Menschen ohne ausreichende finanzielle Rücklagen, Eigentum oder digitale Zugänge davon profitieren können.
Eine sozial gerechte Energiepolitik muss darüber hinaus darauf achten, dass Klimaschutzmaßnahmen nicht zu einer einseitigen Belastung ärmerer Haushalte führen. Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energien müssen deshalb mit sozialem Ausgleich, Mieterschutz und dem Schutz vor steigenden Wohn- und Nebenkosten verbunden werden.
3. Sanierung sozialer Einrichtungen als zentrale Zukunftsaufgabe
Viele Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege befinden sich in älteren Gebäuden mit hohem Energieverbrauch. Gleichzeitig verfügen gemeinnützige Träger häufig nur über begrenzte Eigenmittel und unterliegen den Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechtes. Rücklagen werden in erster Linie für den laufenden Betrieb, die Sicherung der Angebote und notwendige Instandhaltungen benötigt. Umfangreiche energetische Sanierungen, der Einbau erneuerbarer Heizsysteme oder die Installation von Photovoltaik- und Speicheranlagen können aus den laufenden Entgelten in der Regel nicht finanziert werden.
Die LIGA fordert daher ein eigenständiges, langfristig abgesichertes Investitions- und Förderprogramm für die klimaneutrale und klimaresiliente Sanierung sozialer Infrastruktur in Thüringen.
Dieses Förderprogramm muss:
- ausdrücklich stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen, Frauenhäuser, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sowie weitere soziale Dienste einbeziehen;
- auch Gebäude fördern, die nicht im Eigentum des Trägers stehen, sofern langfristige Nutzungs- oder Mietverhältnisse bestehen;
- Zuschüsse für energetische Bestandsaufnahmen, Energieaudits, Sanierungsfahrpläne und CO₂-Bilanzierungen umfassen;
- Investitionen in Dämmung, Fenster, Heizungsanlagen, Lüftung, Verschattung, sommerlichen Wärmeschutz, Begrünung und wassersensible Außenanlagen ermöglichen;
- Photovoltaik, Speicher, Ladeinfrastruktur und gegebenenfalls quartiersbezogene Energieversorgung unterstützen;
- die besonderen baulichen Anforderungen von Pflege, Eingliederungshilfe und Betreuung berücksichtigen;
- einen hohen Förderanteil vorsehen, damit gemeinnützige Träger nicht durch notwendige Eigenanteile von der Förderung ausgeschlossen werden;
- auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zugänglich sein;
- mit den bestehenden Finanzierungsregelungen im Pflege-, Eingliederungshilfe-, Jugendhilfe- und Sozialbereich abgestimmt werden;
- die langfristigen Folgekosten der Sanierung berücksichtigen und verhindern, dass Investitionen später zu nicht refinanzierten Mehrbelastungen im laufenden Betrieb führen.
Die LIGA weist darauf hin, dass Sanierungen im Bereich sozialer Einrichtungen nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung betrachtet werden dürfen. Sie dienen zugleich der Sicherung von Versorgungsqualität, Gesundheitsschutz, Barrierefreiheit, Arbeitsschutz und langfristiger Wirtschaftlichkeit. Investitionen in soziale Gebäude sind deshalb Investitionen in die Daseinsvorsorge des Landes.
4. Klimaschutz und Energieeffizienz gemeinsam mit den Trägern umsetzen
Die Wohlfahrtsverbände sind bereit, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der AWO Bundesverband hat beispielsweise einen Ziel- und Maßnahmenplan entwickelt, der unter anderem die Handlungsfelder Gebäudeenergie, nachhaltige Mobilität, klimafreundliche Verpflegung, Ressourcen und Beschaffung sowie Transparenz und Controlling umfasst. Ziel ist es, Klimaschutz in den Einrichtungen systematisch zu verankern und die Verbände auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. (https://awo.org/projekt/klimaneutral-vor-2040/)
Der Thüringer Energieplan sollte solche verbandlichen Klimaschutzstrategien aufgreifen und durch verlässliche Rahmenbedingungen unterstützen. Die LIGA regt insbesondere an:
- ein landesweites Kompetenz- und Beratungsangebot für Klimaschutz und Energiemanagement in sozialen Einrichtungen aufzubauen;
- die Erstellung von Energie- und CO₂-Bilanzen sowie einrichtungsbezogenen Klimaschutzkonzepten zu fördern;
- Klimaschutzmanagement und Energiemanagement auch in kleineren Einrichtungen und bei kleineren Trägern zu ermöglichen;
- Modellvorhaben für klimaneutrale und hitzeresiliente Pflege-, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen zu unterstützen;
- den Einsatz von Ökostrom, Photovoltaik und regional erzeugter erneuerbarer Energie zu erleichtern;
- nachhaltige Mobilität im Sozialbereich zu fördern, insbesondere durch Jobtickets, eine bessere ÖPNV-Anbindung, Fahrrad- und Lastenradangebote sowie die schrittweise Umstellung von Dienstfahrzeugflotten;
- die besonderen Anforderungen ambulanter Dienste zu berücksichtigen, für die Fahrzeuge und verlässliche Mobilität unverzichtbar sind;
- nachhaltige Beschaffung und klimafreundliche Verpflegung in sozialen Einrichtungen durch geeignete Finanzierungs- und Beratungsangebote zu unterstützen.
Klimaschutz darf nicht als zusätzliche Einzelaufgabe auf Einrichtungen und Beschäftigte übertragen werden. Notwendig sind klare Zuständigkeiten, praxistaugliche Vorgaben, ausreichend Zeit sowie eine verlässliche Finanzierung. Die Umsetzung muss gemeinsam mit den Trägern, Kommunen, Kostenträgern und Beschäftigten erfolgen.
5. Beteiligung und soziale Folgenabschätzung
Der Energieplan sollte vor seiner abschließenden Beschlussfassung einer verbindlichen sozialen Folgenabschätzung unterzogen werden. Zu prüfen ist insbesondere, welche Auswirkungen die vorgesehenen Maßnahmen auf Menschen mit geringem Einkommen, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, Kinder, ältere Menschen sowie auf soziale Einrichtungen und Dienste haben.
Die LIGA fordert deshalb:
- die Einrichtung eines regelmäßigen Beteiligungsformats von Landesregierung, Kommunen, Energieversorgern, Kostenträgern und Freier Wohlfahrtspflege;
- die verbindliche Prüfung sozialer Auswirkungen bei allen wesentlichen energiepolitischen Maßnahmen;
- die Entwicklung überprüfbarer Ziele für Versorgungssicherheit, Energiearmut, Gebäudesanierung und Klimaanpassung;
- einen regelmäßigen Bericht der Landesregierung über die Umsetzung des Energieplans und die Verwendung von Fördermitteln;
- die frühzeitige Einbindung der LIGA in die weitere Ausarbeitung des Energieplans und des geplanten Thüringer Energiegesetzes.
Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen appelliert an die Landesregierung, den Thüringer Energieplan zu einem sozialen, ökologischen und krisenfesten Zukunftsplan weiterzuentwickeln. Versorgungssicherheit darf nicht bei der technischen Infrastruktur enden. Sie muss die Menschen in den Mittelpunkt stellen, die im Krisenfall besonders auf Unterstützung angewiesen sind, und ebenso die Einrichtungen schützen, die täglich Verantwortung für deren Versorgung übernehmen.
Bezahlbare Energie, verlässliche Krisenvorsorge und die klimagerechte Sanierung sozialer Einrichtungen sind keine nachrangigen Zusatzaufgaben. Sie sind Grundvoraussetzungen für eine funktionierende soziale Daseinsvorsorge in Thüringen. Die dafür notwendigen Investitionen können von gemeinnützigen Trägern nicht allein getragen werden.
Die LIGA fordert daher verbindliche soziale Kriterien, eine dauerhafte Beteiligung der Wohlfahrtsverbände sowie ausreichend ausgestattete Förder- und Investitionsprogramme. Nur wenn Klimaschutz, Versorgungssicherheit und soziale Gerechtigkeit gemeinsam gedacht werden, kann der Thüringer Energieplan seinem Anspruch gerecht werden, Sicherheit, Bezahlbarkeit und Akzeptanz miteinander zu verbinden.
Die LIGA steht für den weiteren Beratungsprozess als fachlich kompetente und praxisnahe Partnerin zur Verfügung und bittet darum, die genannten Anliegen im weiteren Verfahren verbindlich zu berücksichtigen.