Stellungnahme zur Digitalpakt-Richtlinie - Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Förderprogramms Digitalpakt 2.0

von Peter Kießling

Die LIGA Thüringen hat zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Förderprogramms Digitalpakt 2.0 Stellung genommen. Im Folgenden finden Sie unsere vollständige Stellungnahme mit den fachlichen Einschätzungen und Anregungen zu Finanzierung, IT-Administration, Barrierefreiheit und vorzeitigem Maßnahmebeginn.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Freistaat Thüring-en den DigitalPakt Schule auch nach 2024 fortsetzt und mit dem DigitalPakt 2.0 die digitale Bildungsinfrastruktur an staatlichen und Freien Schulen nachhaltig stärken will.

Die vorgelegte Richtlinie schafft dem Grunde nach einen verlässlichen Rahmen der Förderung. Insbesondere die Verlängerung der Budgetbindung bis zum 31. Dezember 2028 sowie die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmebeginns für Vorhaben ab dem 1. Januar 2026 sind positive Signale, die wir ausdrücklich anerkennen.

Aus Sicht der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen besteht jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf, um eine tatsächliche Chancengerechtigkeit zwischen staatlich-en und Freien Schulen zu gewährleisten und die besonderen Strukturen sowie Finanzierungsbedingungen Freier Träger angemessen zu berücksichtigen.  

1. Eigenanteil der Schulträger (Ziffer 5 der Richtlinie)

Die Förderung wird weiterhin auf 75 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt, sodass die Schulträger einen Eigenanteil von 25 v. H. aufbringen müssen.
  
Für Freie Schulträger stellt diese Quote eine erhebliche, teilweise kaum überwindbare finanzielle Hürde dar. Anders als kommunale Schulträger verfügen Freie Träger weder über eine eigene Steuerbasis noch werden sie durch den kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt. Sie finanzieren sich im Wesentlichen aus Schulgeldern und staatlichen Finanzhilfen nach dem Thüringer Gesetz über Schulen in Freier Trägerschaft. Diese Mittel stehen häufig nicht in der erforderlichen Höhe und Planbarkeit zur Verfügung.

Die im Anschreiben des Ministeriums vom 4. September 2026 vertretene Auffassung, dass keine weiteren Landesmittel zur Verfügung stünden, nehmen wir zur Kenntnis. Wir bitten dennoch dringend darum, den Eigenanteil für Freie Träger auf höchstens 10 v. H. zu reduzieren oder zumindest eine Staffelung entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Trägers vorzusehen.

Alternativ sollte ermöglicht werden, den Eigenanteil beispielsweise durch Sachleistungen, Spenden oder die Anrechnung bereits getätigter Investitionen zu erbringen.  Andernfalls besteht die Gefahr, dass insbesondere kleinere und finanziell schwächere Freie Träger von der Förderung ausgeschlossen werden. Dies würde die digitale Ungleichheit zwischen staatlichen und Freien Schulen weiter verstärken.  

2. Förderung der IT-Administration (Ziffer 2 Nr. 2 Buchstabe f und Ziffer 4)

Die Möglichkeit, die IT-Administration über den DigitalPakt 2.0 zu fördern, ist für Freie Träger von besonderer Bedeutung. Allerdings sehen wir hierbei zwei wesentliche Problembereiche:

Zum einen kann die Begrenzung der Ausgaben für die IT-Administration auf 10 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Schulträgers für Träger mit mehreren kleinen und dezentralen Schulstandorten nicht auskömmlich sein. Wir regen daher an, für Freie Träger eine großzügigere Regelung vorzusehen oder die Begrenzung aufzuheben, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Aufwendungen unmittelbar der digitalen Infrastruktur der geförderten Schulen dienen.

Zum anderen steht die Regelung in Ziffer 4, wonach unmittelbar geförderte Beschäftigte nicht bessergestellt werden dürfen als vergleichbare Landesbedienstete nach TV-L, im Konflikt mit den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die für kirchliche Einrichtungen gelten. Wir bitten daher um eine Klarstellung, dass für kirchliche Träger die jeweils geltenden kirchlichen Tarif- und Arbeitsvertragsregelungen maßgeblich sind und keine Anpassung an den TV-L erfolgen muss.

3. Inklusion und Barrierefreiheit (Ziffer 6.3 der Ausstattungsrichtlinie)

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Ausstattungsrichtlinie Barrierefreiheit und Inklusion als zentrale Anforderungen benennt.  

Freie Schulen verfügen häufig über inklusive Profile oder Förderschwerpunkte. Daher muss sichergestellt werden, dass die hierfür erforderlichen assistiven Technologien ausdrücklich als förderfähig anerkannt werden. Hierzu gehören beispielsweise barrierefreie Hard- und Software. Wir bitten daher um eine entsprechende Klarstellung bei den Fördergegenständen nach Ziffer 2 Nr. 1 Buchstaben c und e.    

4. Vorzeitiger Maßnahmebeginn (Ziffer 4)

Die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmebeginns für Vorhaben, die nach dem 1. Januar 2026 begonnen wurden, ist insbesondere für Freie Träger von großer Bedeutung. Wir bitten um eine ausdrückliche Klarstellung, dass auch Freie Träger antragsberechtigt sind und bereits begonnene Vorhaben unter den in der Richtlinie genannten Voraussetzungen anerkannt und gefördert werden können.  

Fazit

Wir unterstützen das Ziel des DigitalPakts 2.0, die digitale Bildungsinfrastruktur an allen Schulen in Thüringen nachhaltig zu verbessern.
  
Der vorgelegte Entwurf stellt hierfür einen wichtigen Schritt dar. Aus Sicht der Freien Träger sind jedoch noch Anpassungen hinsichtlich der Finanzierung und Ausgestaltung der Rahmenbedingungen nötig.

Für Rückfragen und Erläuterungen stehen wir gern zur Verfügung.

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