Stellungnahme zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
von Peter Kießling
Die LIGA Thüringen hat zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes Stellung genommen. Dabei setzen wir uns mit den Gesetzentwürfen der Fraktionen von CDU, BSW und SPD sowie der Fraktion Die Linke auseinander (8/3127 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD und Drs. 8/748 Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke).
Wir begrüßen ausdrücklich die Absicht der Thüringer Landesregierung, mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf auf die tiefgreifenden Herausforderungen des demografischen Wandels zu reagieren. Das erklärte Ziel, Kindertageseinrichtungen in Transformations- und Fusionsprozessen zu unterstützen und insbesondere kleine Kindertageseinrichtungen im ländlichen Raum zu sichern, ist ein wichtiges und richtiges politisches Signal.
Wir müssen jedoch feststellen, dass der vorgelegte Entwurf dieses Ziel nicht nur verfehlt, sondern in zentralen Punkten das Gegenteil bewirken wird. Statt die dringend benötigte Stabilität und Planungssicherheit zu schaffen, droht mit diesen Regelungen mehr Bürokratie, finanzielle Unsicherheit und Qualitätsverlust, die das System der Kindertagesbetreuung in Thüringen nachhaltig schwächen würden.
Wir begrüßen am Entwurf der Fraktion Die Linke, dass dieser den Fokus auf die strukturelle und nachhaltige Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in der frühkindlichen Bildung in Thüringen legt. Die vorgeschlagenen Regelungen zur Etablierung einer landesweiten Qualitätsstrategie (§ 7 a) sowie zur gezielten Stärkung der sprachlichen Bildung (§ 7 b) setzen an den richtigen Stellen an und spiegeln wesentliche Bedarfe aus der Praxis wider. Die Initiative, Qualität systematisch zu verankern und dafür institutionelle Voraussetzungen zu schaffen, ist ein wichtiger und richtiger Schritt.
Als LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V., die einen Großteil der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in Thüringen vertritt, möchten wir unsere fachliche Expertise einbringen, um die vorliegenden guten Ansätze zu schärfen und ihre Praxistauglichkeit sicherzustellen. Unsere nachfolgenden Kommentare sind daher als konstruktive Vorschläge zu verstehen, wie die Ziele des Gesetzentwurfs bestmöglich erreicht werden können – insbesondere durch die Einbindung etablierter Strukturen, die Konkretisierung von Finanzierungszusagen und die Sicherung eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses.
Unsere Kritik konzentriert sich auf die folgenden, miteinander verknüpften Kernpunkte des Gesetzesentwurfs:
1. Bürokratie statt Bildungszeit: Die Einführung der stundenweisen Elternbeiträge (§ 29)
Die geplante Umstellung auf eine stundenweise Abrechnung der Elternbeiträge mag dem Gedanken der Flexibilisierung folgen, zwingt aber faktisch Leitungen und Träger in ein kleinteiliges Abrechnungsregime, das wertvolle Ressourcen bindet.
- Mehr Bürokratie: Statt pädagogische Qualität zu sichern, werden Leitungen der Kindertageseinrichtungen zukünftig damit beschäftigt sein, Betreuungsminuten zu zählen, Nachbuchungen zu korrigieren und Abweichungen zu verwalten. Bildungszeit wird durch Bürokratiezeit ersetzt.
- Fehlende finanzielle Planbarkeit für Träger: Das Stundenmodell führt zu stark schwankenden und kaum planbaren Einnahmen. Eine verlässliche Wirtschafts- und Personalplanung, die die Grundlage für ein stabiles Angebot ist, wird dadurch eingeschränkt. Dies trifft kleine Einrichtungen ungleich härter als große.
- Instabile Personaldecken: Die Mikrotaktung der Betreuung führt zu zerstückelten Dienstplänen und einer kaum zu bewältigenden Komplexität in der Personalsteuerung. Die Folge wird eine Unterbesetzung vor allem in den Randzeiten sein, was die Verlässlichkeit des Angebots für alle Eltern gefährdet.
2. Ein Tropfen auf den heißen Stein: Die Finanzhilfen für kleine Kindertageseinrichtungen und Transformationsprozesse (§ 25 a und § 25 b)
Die in den §§ 25 a und 25 b vorgesehenen Finanzhilfen werden durch die im selben Gesetz geschaffene Instabilität in ihrer Wirkung vollständig aufgehoben.
- Hilfen verpuffen im unsicheren System: Die einmaligen oder temporären Zuschüsse können die strukturelle finanzielle Unsicherheit, die durch die stundenweise Abrechnung entsteht, nicht kompensieren. Der Druck auf die Träger, Personalkosten durch Stundenkürzungen oder unbesetzte Stellen zu reduzieren, wird trotz dieser Hilfen steigen.
- Widersprüchliche Steuerung: Der Gesetzentwurf versucht mit finanziellen Hilfen zu stützen, baut aber andererseits Bürokratisierung und Einnahmeschwankungen auf. Dies ist keine nachhaltige Strategie zur Sicherung der Thüringer Landschaft der Kindertageseinrichtungen.
- Die Widersprüchlichkeit dieses Gesetzesvorhabens wird am Beispiel einer kleinen Kindertageseinrichtung mit 30 Kindern besonders deutlich:
Auf der einen Seite gewährt der Gesetzgeber über § 25 a eine einmalige Finanzspritze von 7.200 Euro. Dieser Betrag reicht jedoch bei weitem nicht aus, um eine nachhaltige Stabilisierung zu bewirken – er deckt die Kosten für eine Vollzeit-Fachkraft nicht einmal für zwei Monate. Alternativ könnte eine bestehende Teilzeitkraft ihre Arbeitszeit für das Jahr 2026 um ca. 5 Stunden pro Woche aufstocken. Auf der anderen Seite erzwingt § 29 eine stundengenaue Abrechnung. Dieser Mechanismus schafft für Eltern einen Anreiz, Betreuungszeiten zu reduzieren, was unweigerlich zu einem geringeren Personalschlüssel bei gleichbleibenden Öffnungszeiten und damit zu einem strukturellen und dauerhaften Abbau des Personalkontingents führt. Im Ergebnis wird also mit einer einmaligen, geringfügigen Hilfe bis Ende des Jahres befristet Unterstützung ermöglicht, während gleichzeitig ein Mechanismus in Gang gesetzt wird, der die Einrichtung und ihre pädagogische Qualität dauerhaft schwächt.
Fazit
Der vorliegende Gesetzesentwurf der Landesregierung wird in seiner jetzigen Form nicht zur Rettung, sondern zur Gefährdung von Kindertageseinrichtungen führen. Er schafft keine Flexibilität für Eltern, sondern Unsicherheit für alle.
Wir appellieren daher dringend an die Landesregierung und die Abgeordneten des Thüringer Landtages, insbesondere die geplante stundenweise Abrechnung in § 29 zu streichen und gemeinsam mit uns als Praxisvertretern nach Wegen zu suchen, die eine echte Stärkung der Kindertagesbetreuung bewirken. Ziel müssen entlastete Leitungen, stabile Finanzierungsstrukturen und eine einfache, transparente Steuerung sein – damit Fachkräfte die Zeit für das haben, was wirklich zählt: die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder.
Unsere detaillierte fachliche Einschätzung zu den einzelnen Paragrafen sowie konstruktive Alternativvorschläge entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Ausführungen. Darüber hinaus werden wir unsere Positionen gerne in der mündlichen Anhörung am 04.05.2026 vortragen und freuen uns dazu mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.
Bewertung der einzelnen Änderungen in den Entwürfen
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes (Drs. 8/748 Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke)
Zu § 7a – Gemeinsame Vereinbarung zur Qualitätsentwicklung
Geplante Änderung
Es soll eine gemeinsame Vereinbarung zur landesweiten Qualitätsentwicklung getroffen werden, potenziell unter Etablierung eines Expert*innenrats oder Netzwerks für frühe Bildung.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
- Die LIGA Thüringen unterstützt den Vorschlag einer gemeinsamen Vereinbarung zur Qualitätsentwicklung für die Kindertageseinrichtungen in Thüringen. Eine landesweite Qualitätsstrategie kann grundsätzlich nur im Zusammenwirken aller Verantwortlichen für die Thüringer Kindertageseinrichtungen und durch die Bündelung der vorhandenen Kompetenzen entstehen. Dabei sollten auch die vorhandenen und etablierten Strukturen, bspw. des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM), genutzt, weiterentwickelt und gestärkt werden. Offene und noch nicht durch das ThILLM abgedeckte Bereiche sind aus unserer Sicht Forschung und fachliche Vernetzung im frühkindlichen Bereich.
- Des Weiteren sollten weitere Akteur*innen, bspw. die etablierten Bildungsträger der Wohlfahrtsverbände und andere Träger der Erwachsenenbildung, flankierend zu den bestehenden Angeboten des ThILLM in einer Qualitätsstrategie berücksichtigt werden. Die LIGA Thüringen schlägt vor, dass in einem Expert*innenrat / Netzwerk der frühen Bildung in Thüringen alle Akteur*innen gleichberechtigt zusammenarbeiten, um die Qualität in diesem Bereich weiterzuentwickeln.
- Grundsätzlich vertritt die LIGA Thüringen die Auffassung, dass Parallelstrukturen zu bereits vorhandenen Institutionen bzw. Organisationen im Feld nicht zielführend sind. Die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Etablierung eines Zentrums für frühe Bildung sind davon abhängig, welche Struktur für einen solchen Expert*innenrat / Netzwerk gewählt wird und wie mit den bereits etablierten Akteur*innen und Strukturen zusammengearbeitet wird.
- Mögliche Akteur*innen im Bereich frühkindliche Bildung, die bei der Weiterentwicklung der Qualität einbezogen werden müssen, sind aus Sicht der LIGA Thüringen:
- Kommunale Spitzenverbände und LIGA-Verbände
- Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen
- Praxisvertreter*innen
- Träger der Erwachsenenbildung
- Landeselternvertretung der Kindertageseinrichtungen
- ThILLM
- Vertreter*innen der Fachhochschulen und Universitäten in Thüringen
- Vertreter*innen der Fachschulen für Erzieher*innen in Thüringen
- TMBWK: Referat Kindertageseinrichtungen, Referat Fachschulen
- Vertreter*innen des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen
- Vertreter*innen des Thüringer Landtages
Zu § 7b – Sprachliche Bildung und Förderung
Geplante Änderung
Der Paragraf hebt die sprachliche Bildung als zentralen Bildungsbereich hervor und sieht eine landesseitige Finanzierung von Sprachfördermaßnahmen vor.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
- Sprachliche Bildung wird mit diesem Paragrafen als der wichtigste Bildungsbereich herausgehoben. Nach Meinung der LIGA Thüringen sollte dieser Bereich gleichberechtigt neben den anderen Bildungsbereichen des Thüringer Bildungsplans stehen, um die Ganzheitlichkeit der frühkindlichen Bildung zu wahren.
- Der Absatz 4 regelt, dass das Land die Finanzierung der Sprachfördermaßnahmen institutionell und haushalterisch sicherstellt und hierzu zweckgebundene Mittel bereitgestellt werden. Dies ist aus Sicht der LIGA Thüringen fachlich zu begrüßen und sollte idealerweise mithilfe der Anwendung eines Thüringer Kita-Sozialindex bedarfsgerecht, u.a. durch die Etablierung von Funktionsstellen zur sprachlichen Bildung sichergestellt werden. Jedoch muss an dieser Stelle des Gesetzes eine konkrete finanzielle Untersetzung geregelt werden, um entsprechende personelle, räumliche und sächliche Ressourcen vorhalten zu können. Lediglich prospektiv zu formulieren, dass dies getan werden sollte, reicht nicht aus und schafft keine Verlässlichkeit. Die LIGA Thüringen bietet an, an der Erstellung von tragfähigen Finanzierungsmodellen gemeinsam zu arbeiten.
- Der Absatz 5 ermächtigt das Ministerium, in Zusammenarbeit mit dem Institut Kriterien und Verfahren zur Qualitätskontrolle und -entwicklung für Sprachfördermaßnahmen zu entwickeln. Diese Kriterien und Verfahren sind bereits Inhalt des § 7 a Absatz 1. Deshalb ist Absatz 5 entbehrlich und die LIGA Thüringen plädiert dafür, diesen zu streichen, um Doppelregelungen zu vermeiden.
Zu § 19 – Fortbildung
Geplante Änderung
Anpassungen in den Absätzen 2 und 3 bezüglich der Fortbildung.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
Eine kohärente Strategie zur Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals kann nur gelingen, wenn sie integraler Bestandteil einer umfassenden Qualitätsentwicklung ist. Die Regelungen zur Fortbildung dürfen daher nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssen sich logisch aus der in § 7 a vorgeschlagenen Qualitätsstrategie ableiten und in dem dort zu schaffenden Netzwerk bzw. Expert*innenrat mitentwickelt werden. Die LIGA Thüringen verweist bezüglich der Änderungen in den Absätzen 2 und 3 daher vollumfänglich auf ihre Positionierung zu § 7 a.
Zu § 30 – Elternbeitragsfreiheit
Geplante Änderung
Ausweitung der Beitragsfreiheit für die Kindertagesbetreuung.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
Eine kostenfreie Kindertagesbetreuung ist ausdrücklich zu begrüßen, jedoch ist in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen und der finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Angebot der Kindertagesbetreuung vorrangig.
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes (8/3127 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD)
Zu § 2 Abs. 4 – Anspruch für Kinder unter 1 Jahr
Geplante Änderung
Der bedingte Rechtsanspruch für U1-Kinder (z.B. bei Erwerbstätigkeit der Eltern) wird in eine unbestimmte "Kann-Bestimmung" umgewandelt.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
Diese Änderung ist rechtlich höchst bedenklich. Die bisherige Formulierung entsprach § 24 Abs. 1 SGB VIII, der einen bundesrechtlich verankerten individuellen Rechtsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht. Dieser kann durch Landesrecht nicht ausgehebelt oder eingeschränkt werden. Die Neufassung schafft erhebliche Rechtsunsicherheit für Eltern und Träger und steht im Widerspruch zu übergeordnetem Bundesrecht. Wir bitten um Beibehaltung der bisherigen Formulierung.
Zu § 7 – Ziele und Aufgaben der Kindertageseinrichtungen (Komplett-Neufassung)
Geplante Änderung
Der Paragraf wird neu gefasst, der Thüringer Bildungsplan als alleinige Grundlage gestärkt und neue Schwerpunkte wie Demokratiebildung, Partizipation und verbindliche Beschwerdeverfahren gesetzt. Zudem soll es eine Verordnungsermächtigung für Sprachstandserhebungen geben.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
- Absatz 2 (Kinderrechte): Der unbestimmte Rechtsbegriff der „anerkannten Kinderrechte“ sollte durch einen klaren Verweis auf die UN-Kinderrechtskonvention ersetzt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Absatz 4 (Sprachliche Bildung): Die Heraushebung der sprachlichen Bildung als einzelner Bereich wird kritisch gesehen. Sie sollte gleichberechtigt neben den anderen Bildungsbereichen des Thüringer Bildungsplans stehen, um einer einseitigen Fokussierung vorzubeugen.
- Absatz 6 (Personalbegriff): Anstelle der Formulierung „weiteres geeignetes Personal“ ist die Formulierung „alle in der Kindertageseinrichtung tätigen Personen“ zu bevorzugen, um alle Mitarbeitenden einzubeziehen.
- Fehlende Ressourcen für neue Aufgaben: Die qualitativen und quantitativen Erweiterungen des Aufgabenspektrums (Dokumentation, Evaluation etc.) sind ohne eine entsprechende Aufstockung der personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen nicht leistbar. Die LIGA Thüringen fordert daher eine Anhebung der Ausfallzeiten von 18 % auf 25 % und eine Erhöhung der Zeit für mittelbare pädagogische Arbeit von 10 % auf mindestens 20 % der wöchentlichen Arbeitszeit, um diese Aufgaben professionell umsetzen zu können.
Zu § 7 a (aufgehoben) & § 11 Fachberatung
Geplante Änderung
§ 7 a, der Vereinbarungen zur Qualitätssicherung vorsah, wird ersatzlos gestrichen. Die Aufgaben der Fachberatung in § 11 werden an den neuen § 7 gekoppelt.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
Die LIGA Thüringen spricht sich gegen die Streichung von § 7 a aus. Dieser Paragraf konkretisierte die Ziele aus § 7 und sicherte einen partizipativen Prozess zur Qualitätsentwicklung. Die redaktionelle Folgeänderung in § 11 kann daher nicht mitgetragen werden. Die LIGA Thüringen plädiert für die Beibehaltung der ursprünglichen Gesetzestexte, um die gemeinsame Verantwortung für Qualität zwischen dem Ministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege zu unterstreichen, das Subsidiaritätsprinzip sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit zu fördern.
Zu § 16 Abs. 1 – Personalausstattung
Geplante Änderung
Die einschränkenden Zusätze für den Einsatz von Krippenerzieher*innen, Kindergärtner*innen und Horterzieher*innen mit älteren Abschlüssen werden gestrichen, um einen flexibleren Personaleinsatz zu ermöglichen.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
Mit der Neufassung des Absatzes 1 Satz 4 werden die bislang enthaltenen Einschränkungen für Fachkräfte, die ihren Abschluss vor dem 3. Oktober 1990 erworben haben, gestrichen und damit ein flexiblerer Personaleinsatz ermöglicht. Diese Flexibilisierung und die damit verbundene Anerkennung der Berufsqualifikationen werden ausdrücklich begrüßt. Sie tragen zur Personalsicherung in sehr unsicheren Zeiten bei.
Zu § 20 – Bedarfsplanung
Geplante Änderung
Der Planungshorizont wird auf vier Jahre erweitert. Bei der Planung müssen explizit die Wünsche der Eltern sowie die Bedürfnisse und Interessen der Kinder berücksichtigt werden. Der Bedarfsplan muss bis zum 31. Juli beschlossen und auf der Internetseite des Jugendhilfeträgers veröffentlicht werden.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
Die Erweiterung des Planungshorizonts für mehr Planungssicherheit und Transparenz wird begrüßt. Jedoch muss sichergestellt werden, dass die Bedarfsplanung qualifiziert und landkreisübergreifend vergleichbar ist. Das „Wie“ sollte in einem partizipativen Prozess mit allen Beteiligten erarbeitet werden. Zudem plädiert die LIGA Thüringen dringend dafür, dass auch investive Bedarfe verbindlich in der Bedarfsplanung erfasst werden.
Zu § 22 – Betriebskosten
Geplante Änderung
Abs. 3 (NEU) stellt gesetzlich klar, dass Investitionen keine Betriebskosten sind. Abs. 4 (NEU) legt fest, dass Erschließungsbeiträge weder Betriebs- noch Investitionskosten sind.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
Diese Klarstellung führt nicht zu Sicherheit bzgl. der Finanzierung von Investitionen. Abschreibungen als kalkulatorische Kosten sind Betriebskosten. Es braucht eine klare gesetzliche Regelung, die verbindlich festlegt, wie Investitionen und Erschließungsbeiträge über die Kommunen refinanziert werden, um die Qualität und den Bestand der Einrichtungen langfristig zu sichern. Angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen besteht die Gefahr, dass notwendige Sanierungen und Modernisierungen mit Verweis auf fehlende Haushaltsmittel verweigert werden. Dies führt absehbar zu einem massiven Investitionsstau.
Zu § 25a – Zusätzlicher Landeszuschuss (NEU)
Geplante Änderung
- Eine einmalige Pauschale von 240 € pro Kind für Kindertageseinrichtungen mit weniger als 51 Kindern für das Jahr 2026. Der Zuschuss soll den betroffenen Gemeinden "mehr Zeit für Kapazitätsanpassungen an die konkreten Vor-Ort-Bedarfe verschaffen".
- Maßgeblich für die Zählung der Kinder ist der 1. März 2025 als Stichtag. Die Auszahlung erfolgt zum 15. August 2026.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
Die Intention, kleine Einrichtungen zu unterstützen, wird begrüßt. Die Umsetzung ist jedoch nicht zielführend:
- Der Grenzwert von 51 Kindern ist willkürlich und der Stichtag (1. März 2025) liegt mehr als ein Jahr zurück. Allein im vergangenen August sind viele Kinder in die Schulen gewechselt. Ein Stichtag zum 01. März 2026 bildet die Realitäten und Bedarfe wesentlich genauer ab. Die Zahlen liegen dem Bildungsministerium im Rahmen der Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik vor.
- Es ist nicht sichergestellt, dass die Gelder bei den betroffenen Kindertageseinrichtungen ankommen. Das Geld wird an die Kommunen gezahlt und eine Weiterleitung der Mittel an freie Träger ist im Gegensatz zu § 25 b gesetzlich nicht geregelt. Eine gesetzlich verankerte Weiterleitung der Mittel auch an Kindertageseinrichtungen von freien Trägern ist zwingend erforderlich.
- Die Höhe (max. 12.000 €) ist zu gering, um eine Schließung strukturell zu verhindern. Umso kleiner die Kindertageseinrichtung ist, desto größer ist die personelle Not zur Absicherung der Personaldecke, desto geringer wird jedoch auch die finanzielle Förderung durch den § 25 a. Eine einmalige Zahlung schafft keine nachhaltige Perspektive. Es braucht eine dauerhafte strukturelle Maßnahme.
- Die LIGA Thüringen begrüßt zwar die grundsätzliche Intention des § 25 a, kleine Einrichtungen zu unterstützen, sieht in der konkreten Ausgestaltung jedoch lediglich ein kurzfristiges und unzureichendes Instrument. Eine einmalige Zahlung kann keine strukturellen Probleme lösen. Um eine echte und nachhaltige Wirkung zu entfalten, fordern wir daher eine grundlegende Überarbeitung und Erweiterung des Ansatzes anhand folgender Forderungen.
1. Kurzfristige Anpassung der Not-Hilfe
Als Sofortmaßnahme muss die geplante Förderung deutlich nachgebessert werden, um nicht ins Leere zu laufen:
- Erhöhung und Weiterführung: Die finanzielle Förderung für kleine Einrichtungen muss deutlich erhöht und statt nur für 2026 als Übergangslösung bis mindestens 2030 verlängert werden, um echte Planungssicherheit zu schaffen.
- Anpassung des Stichtags: Der Stichtag für die Bemessung muss zwingend auf den 1. März 2026 verlegt werden. Der veraltete Stichtag vom 1. März 2025 ignoriert die massiven Kinderrückgänge des letzten Jahres, wodurch viele Kindertageseinrichtungen mit akutem Bedarf durch das Raster fallen würden, andere Einrichtungen erhalten eine Förderung, obwohl sie schon geschlossen wurden.
2. Langfristige Lösung: Etablierung eines Thüringer Kita-Sozialindexes
Um jedoch eine dauerhafte und bedarfsgerechte Lösung zu etablieren, die über kurzfristige Hilfen hinausgeht, fordert die LIGA Thüringen die Entwicklung und gesetzliche Verankerung eines Thüringer Kita-Sozialindexes.
- Bedarfsgerechte Steuerung: Dieses nachhaltige Erhebungsinstrument würde kontinuierlich Einrichtungen mit besonderen Bedarfen identifizieren – dazu zählen nicht nur sehr kleine Kindertageseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen im ländlichen Raum, sondern auch Einrichtungen in sozialen Brennpunkten.
- Nachhaltige Finanzierung: Auf Grundlage dieses Indexes könnten dauerhaft und verlässlich zusätzliche finanzielle Ressourcen bedarfsgerecht und nicht „mit der Gießkanne“ zugewiesen werden. Diese Mittel wären zweckgebunden für zusätzliches Personal zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder zur Schaffung und Finanzierung von Funktionsstellen (z. B. Sozialarbeit in Kindertageseinrichtungen, Fachkräfte für sprachliche Bildung).
- Ein solcher Sozialindex ist das einzig sinnvolle Instrument, um den Rechtsanspruch auf Betreuung bedarfsgerecht und verlässlich zu sichern und den Betrieb der schützenswerten kleinen Einrichtungen dauerhaft zu gewährleisten, anstatt sie von einer befristeten Notlösung zur nächsten abhängig zu machen.
Zu § 25b – Landesprogramm zur Anpassung von Kindertageseinrichtungen (NEU)
Geplante Änderung
Ein Förderprogramm für 2027 für Gemeinden mit Kindertageseinrichtungen unter 51 Kindern zur Unterstützung von Fusionen, Struktur- und Kapazitätsanpassungen oder Umnutzung von Gebäuden (z.B. zu Begegnungsstätten), um Leerstand zu verhindern. Maßgeblich für die Feststellung der Voraussetzungen ist der 1. März 2026.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
- Die Intention wird begrüßt. Bei der Umsetzung müssen jedoch die Trägervielfalt und das Subsidiaritätsprinzip zwingend berücksichtigt werden (z.B. bei Zusammenschlüssen). Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege müssen an der Erarbeitung der entsprechenden Rechtsverordnung beteiligt werden. Die LIGA Thüringen begrüßt, dass die Verordnungsermächtigung bei der Landesregierung liegt. Dieses trägt der Notwendigkeit einer interministeriellen Umsetzungsgestaltung Rechnung.
- Zur Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen kann die LIGA Thüringen abschließend im Rahmen dieses Entwurfs keine konkrete Stellung beziehen, da der Gesetzesentwurf an dieser Stelle sowohl inhaltlich als auch finanziell keine konkreten Angaben macht.
- In jedem Fall fordert die LIGA Thüringen, dass zusätzliche finanzielle Förderungen für Fusions- und Transformationsprozesse unabhängig von der Einrichtungsgröße unter 51 Kinder ermöglicht werden, da eine bedarfsgerechte Finanzierung von Transformationsprozessen gerade in leerstehenden Räumen von größeren Kindertageseinrichtungen auch in Gebieten mit besonderen Herausforderungen notwendig ist. Gerade in Kindertageseinrichtungen in sozialen Brennpunkten werden soziale Angebote wie Beratungsstellen und Sozialarbeit in Kindertageseinrichtungen dringend gebraucht. Auch hier plädieren wir für die gesetzliche Etablierung eines Thüringer Kita-Sozialindexes, um die konkreten Hilfs-, Transformations- und Fusionsbedarfe zielgenau und bedarfsorientiert umsetzen zu können.
Zu § 29 Abs. 2 – Elternbeiträge
Geplante Änderung
Verpflichtende Staffelung der Elternbeiträge nach der Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden ab 2027. Beiträge müssen nach einem einheitlichen Maßstab gestaltet sein. Eine Staffelung muss nach dem Betreuungsumfang (Anzahl der vertraglich vereinbarten Stunden) erfolgen. Umsetzung ab 01.01.2027, wenn nicht soll eine Übergangsregelung bis 30.06.2027 greifen. Weitere Staffelkriterien müssen das Einkommen und / oder die Anzahl kindergeldberechtigten Kinder sein.
Ziel soll eine Vereinheitlichung und Verwaltungsvereinfachung sein. Die bisherige Praxis vieler Kommunen, nur pauschal zwischen "Halbtags-" und "Ganztagsplätzen" zu unterscheiden, soll damit unzulässig werden. Die Staffelung soll sich an den konkret vereinbarten Betreuungsstunden orientieren.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
- Die LIGA Thüringen lehnt Satz 3 dieser Regelung strikt ab. Wie bereits im Einleitungstext beschrieben, führt die Vereinbarung von Betreuungsstunden zu einem enormen bürokratischen Aufwand und einer dauerhaften finanziellen Mehrbelastung für Kommunen und Träger im administrativen Aufwand. Sie schränkt die Flexibilität der Eltern bei der Nutzung von Betreuungsverträgen ein.
- Das Land finanziert laut Gesetz einen durchschnittlichen Personalschlüssel von 9 Stunden. Das Vorhaben des Landes mit diesem Gesetzentwurf ist es, das Angebot der Kindertageseinrichtungen als verlässliches, qualitativ hochwertiges Angebot zu erhalten. Die Regelung einer stufenweisen Betreuungszeit sorgt für eine Minderung der Qualität. Gerade kleinere Einrichtungen werden einen durchgängigen Mindestpersonalschlüssel nicht absichern können. Die LIGA Thüringen spricht sich deshalb für einen durchschnittlichen finanziell abgesicherten Personalschlüssel im Umfang des zehnstündigen Rechtsanspruches auf eine tägliche Betreuung aus, mindestens aber im Durchschnitt von neun Stunden.
- Die geplante Regelung untergräbt die pädagogische Qualität, da sie Anreize zur Reduzierung der Buchungszeiten schafft, was zu einem sinkenden Personalschlüssel bei gleichbleibenden Öffnungszeiten führt. Die LIGA Thüringen spricht sich für die Beibehaltung bewährter Pauschalmodelle (z.B. Halbtags-/Ganztagsplatz) aus, um die Stabilität des Systems zu gewährleisten und nicht das Ziel dieses Gesetzes mit dieser Regelung zu konterkarieren.
- Die Staffelung des Elternbeitrages nach vertraglich vereinbarten Stunden ist für sehr wenige Kindertageseinrichtungen in Thüringen gängige Praxis. Nach einer Umfrage im März 2026 der LIGA Thüringen, an der sich 223 Kindertageseinrichtungen mit 17.913 Plätzen aus ganz Thüringen beteiligt haben, vereinbaren derzeit 87 % der Kindertageseinrichtungen nach Halb- und Ganztagsplätzen oder nur nach Ganztagsplätzen. Für diese Kindertageseinrichtungen würde diese neue Regelung einen erheblichen bürokratischen Aufwand darstellen. Nur auf diese Rückmeldungen bezogen müssten 196 Kindertageseinrichtungen neue Beitragsordnungen verhandeln und für 15.767 Kinder müsste der Betreuungsvertrag geändert werden. Kindertageseinrichtungen mit einer stundenweisen vertraglichen Regelung gaben als Rückmeldung in dieser Umfrage beispielsweise an:
-
- „…schwierig, die Randzeiten mit genügend Personal abzudecken.“
- „…flexible Betreuungsmodelle erhöhen den organisatorischen und personellen Aufwand deutlich.“
- „Durch unser neues Stundenmodell haben wir Personalstunden-Kürzungen, die sich auf unsere Arbeit deutlich negativ bemerkbar machen.“
- „Aus unserer Sicht sind Familien sehr auf die flexible Nutzung der Öffnungszeiten angewiesen, um Beruf und Familie gut in Einklang zu bringen. Unvorhergesehene Mehrarbeit, Überstunden, Dienstplanänderungen, fehlendes Personal, Straßensperrungen, Witterungsverhältnisse usw. mache es im ländlichen Raum unmöglich, sich zeitgenau festzulegen.“
- „… Bei zu viel Stundenwahl-Möglichkeit wird die Spanne zwischen dem Personal, was benötigt wird und den Zeiten, die abgedeckt werden müssen zu groß und erschwert eine Einteilung des Personals auf den Dienstplänen.“
Zu § 30 – Beitragsfreiheit
Geplante Änderung
Ausweitung auf ein drittes beitragsfreies Jahr vor der Einschulung ab August 2027. Die Beitragsfreiheit wird von 24 Monaten (zwei Jahre) auf 36 Monate (drei Jahre) vor dem Schuleintritt erweitert.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
Eine kostenfreie Kindertagesbetreuung ist ausdrücklich zu begrüßen. Angesichts der aktuellen finanziellen Herausforderungen und Belastungen der öffentlichen Haushalte muss jedoch die Sicherstellung eines verlässlichen und qualitativ hochwertigen Angebots absolute Priorität haben, bevor weitere beitragsfreie Jahre eingeführt werden.
Zu § 33 – Berichtspflichten
Geplante Änderung
Die Unterrichtungsklausel des Landtags wird ersatzlos gestrichen. Die Aufhebung erfolgt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, da bereits andere Veröffentlichungs- und Berichtspflichten (z.B. nach SGB VIII) bestehen.
Anmerkungen der LIGA Thüringen
Dies ist nicht nachvollziehbar. Gerade in der aktuellen Transformationsphase ist eine kontinuierliche Berichterstattung an den Landtag und die Befassung des Landtags mit der Situation der Kindertageseinrichtungen unerlässlich, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Zu § 34 – Verordnungsermächtigungen
Es ist entscheidend, dass die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bei der Erarbeitung aller nach diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen (z.B. zu Sprachstandserhebungen, Landesprogramm nach §25b) frühzeitig und umfassend beteiligt werden, um die Praxistauglichkeit der Regelungen sicherzustellen.
Zusammenfassender Appell der LIGA Thüringen
Die vorliegenden Gesetzesentwürfe sind richtungsweisend für die Zukunft der frühkindlichen Bildung in Thüringen. Die Träger der Kindertageseinrichtungen versuchen mit viel Engagement Strukturen anzupassen, um die Landschaft der Kindertageseinrichtungen entsprechend ihrer Qualitätsanforderungen zu erhalten. Während der Entwurf der Landesregierung gut gemeinte, aber kurzfristige und letztlich widersprüchliche Hilfen anbietet, die durch die gleichzeitige Einführung massiver bürokratischer und finanzieller Unsicherheiten konterkariert werden, legt der Entwurf der Fraktion Die Linke den Fokus auf eine dringend benötigte strukturelle und partizipative Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität.
Als LIGA der Freien Wohlfahrtspflege appellieren wir eindringlich, die Stärken beider Entwürfe zu einem kohärenten und zukunftsfesten Gesamtkonzept zu vereinen. Die Sicherung der Thüringer Landschaft der Kindertageseinrichtungen gelingt nicht durch kurzatmige Finanzhilfen und eine verhängnisvolle Bürokratisierung, sondern nur durch eine mutige, langfristig angelegte Qualitätsstrategie und ein verlässliches, kostendeckendes Finanzierungssystem.
Wir fordern Sie auf: Verhindern Sie die Einführung der stundengenauen Elternbeitragsabrechnung, die das System destabilisieren wird. Schaffen Sie stattdessen, wie von uns vorgeschlagen, nachhaltige Instrumente wie einen Thüringer Kita-Sozialindex und stärken Sie die gemeinsame Verantwortung für Qualität im Dialog mit uns als Praxisvertreter*innen. Nutzen Sie die Chance, das Thüringer Kindergartengesetz so zu gestalten, dass es Stabilität schafft, Qualität fördert und den Fachkräften den Rücken stärkt. Für dieses zentrale Vorhaben bieten wir Ihnen unsere volle Unterstützung und Expertise an.