Stellungnahme zu den Anträgen Gesundheitskompetenz stärken (DS 8/1211, Die Linke) und Personal und Ressourcen entlasten (DS 8/1868 CDU, BSW, SPD)

von Peter Kießling

Gesundheitskompetenz stärken – Patientensteuerung im Gesundheitssystem verbessern
(Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1211 -)

und

Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken
(Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1868 -)

 

Eine fachlich fundierte Auseinandersetzung mit 31 Fragen ist im Rahmen der eingeräumten Frist nicht möglich. Daher verzichten wir darauf, explizit auf einzelne Fragestellungen einzugehen und beschränken uns auf grundsätzliche Anmerkungen zum Thema.

Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf Menschen mit Behinderungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Menschen mit Suchterkrankungen. Sie sind in Teilen auf andere vulnerable Gruppen wie Menschen mit geringen digitalen Kompetenzen bzw. Zugangsmöglichkeiten sowie Menschen mit geringeren Lese- oder Sprachkompetenzen übertragbar.

Menschen mit Behinderungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Menschen mit Suchterkrankungen sind im Gesundheitswesen häufig mit besonderen strukturellen Hürden konfrontiert. Dazu gehören unter anderem eingeschränkte Gesundheitskompetenz, komplexe Versorgungsbedarfe, Stigmatisierungserfahrungen, eingeschränkte digitale Kompetenzen sowie Barrieren beim Zugang zu Informationen und Dienstleistungen.

Digitale Anwendungen, neue Steuerungsmechanismen im Gesundheitswesen und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz können grundsätzlich zur Verbesserung der Versorgung beitragen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass neue Barrieren entstehen, wenn diese Instrumente nicht konsequent inklusiv gestaltet werden.

1. Gesundheitskompetenz und Orientierung im Gesundheitssystem

(Bezug zu Anlage 4 – Fragen 2, 4, 7 und 8)
Die Stärkung der Gesundheitskompetenz ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um Menschen zu befähigen, sich besser im Gesundheitssystem zu orientieren und gesundheitsbezogene Entscheidungen zu treffen.

Für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen gilt jedoch, dass Gesundheitskompetenz häufig nicht nur von individueller Bildung abhängt, sondern stark von strukturellen Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Dazu zählen beispielsweise barrierefreie Informationen, verständliche Kommunikation sowie ausreichende Beratungsangebote.
Aus Sicht der genannten Personengruppen sind insbesondere folgende Maßnahmen geeignet:

  • verständliche und barrierefreie Gesundheitsinformationen (z. B. leichte Sprache, Gebärdensprache, barrierefreie digitale Formate),
  • niedrigschwellige Beratungsangebote in Lebenswelten der Menschen (z. B. Gesundheitskioske, Sozialberatungsstellen, Suchthilfeeinrichtungen),
  • Stärkung persönlicher Unterstützungsstrukturen, etwa durch Patient*innenlots*innen.

Reine Informationsangebote – insbesondere im digitalen Raum – reichen für viele Betroffene nicht aus. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen benötigen häufig persönliche Begleitung und Unterstützung, um Informationen tatsächlich nutzen zu können.

2. Patientensteuerung und Lotsensysteme

(Bezug zu Anlage 3 – Fragen 1, 4 und 9)
Eine verbesserte Patient*innensteuerung kann dazu beitragen, Fehl- oder Überinanspruchnahmen im Gesundheitswesen zu reduzieren. Aus der Praxis ist jedoch bekannt, dass Fehlsteuerungen häufig nicht allein auf mangelnde Gesundheitskompetenz zurückzuführen sind, sondern auch auf strukturelle Faktoren wie:

  • unzureichende ambulante Versorgung,
  • lange Wartezeiten auf Fachärzt*innentermine,
  • fehlende Koordination zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen.

Für Menschen mit komplexen gesundheitlichen und sozialen Problemlagen – insbesondere bei psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen – ist eine eigenständige Navigation im Gesundheitssystem häufig sehr schwierig.

Vor diesem Hintergrund kommt Patient*innenlots*innen oder vergleichbaren Unterstützungsstrukturen eine besondere Bedeutung zu. Solche Angebote können:

  • Versorgungswege koordinieren,
  • bei Terminorganisation unterstützen,
  • Informationen verständlich vermitteln,
  • Schnittstellen zwischen medizinischer, sozialer und psychosozialer Versorgung überbrücken.

Gerade bei komplexen Mehrfacherkrankungen oder sozialen Problemlagen können Lotsensysteme wesentlich dazu beitragen, Versorgungslücken zu vermeiden.

 

3. Digitalisierung, Telemedizin und digitale Gesundheitsangebote

(Bezug zu Anlage 4 – Frage 7 sowie Anlage 5 – Fragen 3 und 7)
Digitale Anwendungen und telemedizinische Angebote können die gesundheitliche Versorgung in vielen Bereichen verbessern. Sie bieten insbesondere Chancen für:

  • Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,
  • Bewohner*innen ländlicher Regionen,
  • chronisch erkrankte Personen.

Gleichzeitig besteht ein erhebliches Risiko der digitalen Exklusion. Viele Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen verfügen über eingeschränkte digitale Kompetenzen oder keinen ausreichenden Zugang zu digitalen Endgeräten und Internetverbindungen.

Darüber hinaus können komplexe digitale Anwendungen Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder psychischen Belastungen überfordern. Daher sollten folgende Grundsätze berücksichtigt werden:

  • digitale Angebote müssen konsequent barrierefrei gestaltet werden,
  • analoge Zugangswege müssen weiterhin verfügbar bleiben,
  • Unterstützungsangebote zur Nutzung digitaler Anwendungen sollten aufgebaut werden (z. B. digitale Gesundheitslots*innen),
  • Viele Menschen mit benannten Einschränkungen werden gesetzlich bestellten Betreuungspersonen und/oder Assistenzen in ihrer Lebensgestaltung unterstützt. Deshalb sollten alle digitalen Anwendungen stellvertretend auch für Betreuungspersonen/Assistent*innen zugänglich sein.

Telemedizin kann in vielen Fällen eine sinnvolle Ergänzung zur Versorgung darstellen. Sie kann den persönlichen Ärzt*in-Patient*in-Kontakt jedoch insbesondere in der psychiatrischen Versorgung oder bei komplexen psychosozialen Problemlagen nicht vollständig ersetzen.

4. KI-gestützte Systeme und automatisierte Patientensteuerung

(Bezug zu Anlage 3 – Frage 6 sowie Anlage 5 – Frage 3)
Der Einsatz von KI-gestützten Systemen zur Unterstützung von Diagnose oder Patient*innensteuerung kann grundsätzlich zur Effizienzsteigerung beitragen. Gleichzeitig sind bei vulnerablen Patient*innengruppen besondere Risiken zu beachten.

Automatisierte Systeme können Schwierigkeiten haben, komplexe Krankheitsbilder oder psychosoziale Problemlagen angemessen zu erfassen. Dies betrifft insbesondere:

  • psychische Erkrankungen,
  • Suchterkrankungen,
  • Mehrfacherkrankungen mit sozialen Belastungsfaktoren.

Deshalb sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • transparente Entscheidungsgrundlagen der Systeme,
  • kontinuierliche wissenschaftliche Evaluation,
  • klare ärztliche Letztverantwortung,
  • jederzeitige Möglichkeit einer persönlichen Beratung.

5. Auswirkungen auf Personal und Ressourcen

(Bezug zu Anlage 5 – Fragen 2 und 8)
Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen verfolgen das Ziel, medizinisches und pflegerisches Personal zu entlasten. Kurzfristig ist jedoch davon auszugehen, dass neue digitale Systeme zunächst zusätzlichen Aufwand verursachen, etwa durch:

  • Schulungsbedarf,
  • technische Implementierung,
  • Anpassung von Arbeitsabläufen.

Langfristig können Verbesserungen in der Koordination von Versorgungsprozessen durchaus zu Entlastungseffekten führen.

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf häufig mehr Zeit für Beratung und Koordination benötigen. Eine ausschließlich auf Effizienz ausgerichtete Patient*innensteuerung darf daher nicht dazu führen, dass diese Patient*innengruppen schlechter erreicht werden.

6. Zugang zum Gesundheitswesen für besonders vulnerable Gruppen

Um den Zugang zum Gesundheitswesen für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen nachhaltig zu verbessern, erscheinen insbesondere folgende Maßnahmen sinnvoll:

  • Ausbau von Patient*innenlots*innen und Beratungsstrukturen,
  • Einrichtung niedrigschwelliger Anlaufstellen wie Gesundheitskioske,
  • Stärkung gemeindenaher Gesundheitsangebote,
  • bessere Vernetzung von medizinischer Versorgung, Sozialdiensten und Suchthilfe,
  • barrierefreie und verständliche Gesundheitsinformationen.

Darüber hinaus sollten Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie Vertreter*innen der Selbsthilfe frühzeitig in die Entwicklung neuer digitaler Angebote einbezogen werden.

7. Fazit

Die in den Anträgen vorgesehenen Maßnahmen enthalten zahlreiche Ansätze, die grundsätzlich zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und zur Stärkung der Gesundheitskompetenz beitragen können.

Damit diese Maßnahmen jedoch allen Bevölkerungsgruppen zugutekommen, ist es notwendig, die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen systematisch zu berücksichtigen.

Besonders wichtig sind dabei:

  • barrierefreie und verständliche Informationsangebote,
  • persönliche Unterstützungsstrukturen wie Patient*innenlots*innen,
  • analoge Alternativen zu digitalen Angeboten,
  • eine enge Verzahnung von medizinischer, sozialer und psychosozialer Versorgung.

Nur unter diesen Voraussetzungen kann gewährleistet werden, dass neue Steuerungsinstrumente und digitale Anwendungen nicht zu zusätzlichen Zugangsbarrieren führen, sondern tatsächlich zu einer gerechteren und effizienteren Gesundheitsversorgung beitragen.

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