Fachliche Aspekte zum Antrag der Regierungsfraktionen zu Initiativen des Freistaats Thüringen zur Schaffung digitaler Schutzräume für Kinder und Jugendliche - Social-Media-Nutzung erst ab 16 Jahren? (Drs. 8/690)
von Peter Kießling
1. Wie bewerten Sie die Forderung nach einer generellen Altersbeschränkung für Social-Media-Plattformen ab 16 Jahren in Bezug auf ihre Wirksamkeit und Umsetzbarkeit?
Aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe erscheint eine Altersbeschränkung ab 16 Jahren zwar zunächst als ein nachvollziehbarer Ansatz zur Prävention psychischer und sozialer Belastungen durch digitale Medien. Sie kann insbesondere jüngere Kinder vor Überforderung, Suchtverhalten, Cybermobbing und sexualisierten Kontakten schützen. Fachlich ist dieser Ansatz mit dem Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII vereinbar, da er auf die Sicherung des Kindeswohls im digitalen Raum abzielt.
Ein generelles Verbot wäre dennoch weder zielführend noch angemessen, da es an der Alltagsrealität junger Menschen vorbeigeht und deren gesellschaftliche Teilhabe einschränkt.
Die praktische Wirksamkeit einer solchen Regelung ist zusätzlich stark von der technischen Umsetzbarkeit abhängig. Altersverifikationssysteme sind derzeit entweder leicht zu umgehen oder greifen erheblich in Datenschutz und Grundrechte ein. Ohne verlässliche Prüfmechanismen und begleitende pädagogische Maßnahmen ist von einer begrenzten Schutzwirkung auszugehen.
Aus Sicht der LIGA Thüringen ist die Stärkung der Medienbildung und den Angeboten zur sexuellen Bildung der richtige Weg. Darüber hinaus ist eine Regulierung der Plattformen erforderlich: nicht junge Menschen müssen von diesen ausgeschlossen werden, sondern die Plattformen müssen jugendgerecht werden.
Empfohlen wird, mögliche Altersgrenzen nur im Zusammenspiel mit Präventionsstrategien, Medienbildung und aktiver Elternarbeit zu betrachten, um Schutz und Teilhabe in Einklang zu bringen.
2. Welche Alternativen zu gesetzlichen Altersgrenzen sehen Sie, um Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser zu schützen
Als fachlich nachhaltigere Alternative zu gesetzlichen Beschränkungen wird daher die Förderung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften und der Angebote zur sexuellen Bildung gesehen. Medienpädagogische Begleitung in Schule, Jugendhilfe und Familie ist erforderlich, um Kinder zu einem reflektierten, sicheren und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen.
Hierzu gehören u. a.:
- frühzeitige Sensibilisierung für digitale Risiken, Datenschutz und Selbstdarstellung,
- regelmäßige medienpädagogische Bildungsangebote in schulischen und außerschulischen Kontexten,
- partizipativ gestaltete Schutzräume in sozialpädagogisch begleiteten Räumen (z. B. Jugendzentren, stationäre Hilfen),
- Beratung und Unterstützung der Eltern durch Fachstellen der Jugendhilfe.
Durch präventive Medienbildung kann der Kinderschutz (§ 1, § 8a SGB VIII) vom reaktiven Eingreifen hin zu einer bewusst gelebten digitalen Schutzkultur weiterentwickelt werden.
Darüber hinaus ist eine Regulierung der Plattformen erforderlich: nicht junge Menschen müssen aus diesen ausgeschlossen werden, sondern die Plattformen müssen jugendgerecht werden. Denn ein
“[...] pädagogisches Ausrufezeichen ist: Je weniger Anregungen Kinder und Jugendliche aus ihrem direkten Umfeld erhalten, umso bedeutsamer werden Anregungen aus Medieninhalten, denn die Fragen, Probleme und die Neugier von Kindern und Jugendlichen verschwinden nicht einfach.” (Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre (TBP-18), 2019, S.234)
Es müssen auf Augenhöhe und im Austausch präventive Konzepte zwischen Kindern, Jugendlichen und Gesellschaft verhandelt werden, um einen reflektierten Umgang mit Social-Media-Inhalten zu ermöglichen. Dies beginnt mit der Geburt des Kindes, denn wir leben in einer medialen Welt und können diese nicht teilweise ausblenden.
Die Forderung wird im TBP-18 wie folgt formuliert: Kinder und Jugendliche
"[...] sollten Unterstützung darin erhalten, ihre Medienerfahrungen zu bewerten und sich des Einflusses von Medien auf ihre Meinungen, ihre Vorstellungen vom Sinn des Lebens sowie auf den Stellenwert der eigenen Person in der Gesellschaft klar zu werden.” (TBP-18, S.239)
3. Welche Rolle spielen Eltern, Bildungseinrichtungen und Medienpädagogik in der Vermittlung von Medienkompetenz gegenüber Kindern und Jugendlichen?
Die Verantwortung für die Folgen der Social-Media-Nutzung für junge Menschen muss von allen gesellschaftlichen Akteur*innen gemeinsam übernommen und im jeweils eigenen Wirkungsbereich ausgestaltet werden. Auch wenn Eltern, Bildungseinrichtungen, Jugendhilfe und Medienpädagogik dabei eine wichtige Rolle spielen, können diese ihre Rolle kaum sinnvoll ausfüllen, wenn nicht auch die Politik ihrer Verantwortung nachkommt und entsprechende Regularien für Anbieter*innen von Social-Media Plattformen erlässt, die den Jugendschutz als zentralen Teil der Algorithmen verankern.
Die Vermittlung von Medienkompetenz ist eine gemeinsame Aufgabe von Eltern, Bildungseinrichtungen und der Kinder- und Jugendhilfe. Sie erfordert abgestimmte pädagogische Konzepte und eine bewusste Vorbildfunktion der Erwachsenenwelt. Eine angemessene Unterstützung junger Menschen bedarf einer Stärkung der entsprechenden Angebote in Schule und Jugendhilfe und Schnittstellen zu angrenzenden Thematiken – etwa der sexuellen Bildung.
Eltern:
Eltern tragen die Hauptverantwortung für das medienpädagogische Umfeld ihrer Kinder. Durch ihr eigenes Medienverhalten, klare Kommunikationsregeln und altersgerechte Begleitung prägen sie maßgeblich die Haltung ihrer Kinder zum Umgang mit Medien. Fachberatung und Elternschulungen durch Jugendhilfeeinrichtungen können hierbei unterstützend wirken.
In der Realität dürfte das bei Eltern, die vollzeitnah berufstätig sind und in einer Welt in der das Aufwachsen junger Menschen stark durch Institutionen geprägt ist, allerdings kaum möglich sein. Anstatt die Verantwortung ausschließlich auf die Eltern - oder gar die jungen Menschen zu verschieben - bedarf es für den Umgang mit Social-Media (als ein die Gesellschaft prägendes Phänomen) auch einer gesellschaftlichen Verantwortung. Hier müssen Politik - über die Regulierung der Konzerne, sodass z. B. die Algorithmen den Jugendschutz höher als die wirtschaftlichen Interessen gewichten - Bildungssystem, Jugendhilfe und Eltern alle ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Ansonsten dürften tragfähige Lösungen kaum realistisch sein.
Bildungseinrichtungen:
Schulen und Kindertageseinrichtungen sind zunehmend gefordert, Kinder zum kritischen und verantwortungsvollen Medienumgang zu befähigen. Medienbildung sollte integraler Bestandteil des Bildungsauftrags sein und sowohl Risiken als auch Chancen digitaler Teilhabe thematisieren.
Medienpädagogik:
Fachkräfte der Medienpädagogik leisten durch Projekte, Workshops und begleitende Beratung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Handlungskompetenz. Sie verbinden schulische und außerschulische Bildungsräume und sichern damit eine nachhaltige Verankerung des Kinderschutzgedankens im digitalen Kontext.
4. Welche sozialen oder bildungspolitischen Risiken entstehen aus einer restriktiven Regulierung des Zugangs zu sozialen Medien?
Restriktive Zugangsregelungen zu sozialen Medien - mit Blick auf die Bedeutung sozialer Medien in der Gesellschaft – bedeuten eine deutliche Einschränkung der sozialen Teilhabe und Bildungsentwicklung junger Menschen. Ein zu starker Ausschluss kann insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche treffen, die auf digitale Kommunikation zur sozialen Integration angewiesen sind.
Soziale Risiken:
- Einschränkung von Informations- und Meinungsfreiheit,
- Einschränkung der Möglichkeiten zur Identitätsentwicklung und Selbstpositionierung (Beispielhaft sei hier die Bedeutung, die ein Austausch und die Einholung von Informationen in den sozialen Medien etwa für queere Jugendliche hat, erwähnt),
- Ausschluss aus Peergroups oder Selbsthilfe-Communities
- Ausschluss von Informationen und Wissen (neben sozialer Interaktion stellen Social-Media-Plattformen Informationen und Wissen in für jungen Menschen attraktiven Formaten zur Verfügung. Qualitativ hochwertige Informationen ermöglichen einen niederschwelligen Zugang zu Wissen),
- mögliche Verlagerung der Nutzung in unmoderierte, gefährlichere Online-Bereiche,
- verstärkte soziale Ungleichheiten durch fehlende digitale Anschlussfähigkeit.
Bildungspolitische Risiken:
- Verlust praxisnaher Lernanlässe in Schulen,
- Schwächung von Medienbildung und kritischer Medienanalyse,
- Rückschritte bei der Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen.
Eine Balance zwischen Schutz, Befähigung und Teilhabe ist daher zentral. Verbote müssen stets mit pädagogischer Förderung und Begleitung kombiniert werden, um den Zielen des SGB VIII gerecht zu werden.
5. Wie bewerten Sie die datenschutz- und grundrechtsrelevanten Aspekte einer verpflichtenden Altersverifikation bei Social-Media?
Verpflichtende Altersverifikationssysteme stehen in einem Spannungsverhältnis zwischen Schutz und Freiheit. Sie können den Zugang für Kinder und Jugendliche zwar begrenzen, bergen jedoch datenschutzrechtliche und grundrechtliche Risiken.
Datenschutzrechtlich führen Verfahren wie Video-Ident oder eID-Authentifizierung zu einer umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten, was dem Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) widerspricht. Grundrechtlich besteht die Gefahr der Einschränkung von Informationsfreiheit und digitaler Teilhabe.
Aus Sicht des Kinderschutzes ist eine solche Maßnahme nur dann gerechtfertigt, wenn sie verhältnismäßig, transparent und technisch sicher gestaltet wird. Angesichts der erheblichen Risiken im Rahmen der Echtheitsprüfung der personenbezogenen Daten der User*innen, betrachten wir diese als kritisch. Alternativen wie pädagogische Kontrolle, elterliche Begleitung und plattformeigene Jugendschutzsysteme sollten vorrangig gestärkt werden.
6. Welche bestehenden Schutzmechanismen und freiwilligen Selbstverpflichtungen von Plattformen halten Sie für ausreichend oder ausbaufähig?
Die bestehenden Schutzmechanismen sozialer Medien (z. B. Jugendschutzeinstellungen, Meldefunktionen, Inhaltsfilter) stellen eine Grundlage dar, sind jedoch in ihrer Wirksamkeit unzureichend. Der Umstand, dass in der Vergangenheit bereits mehrfach öffentlich wurde, dass etwa Meta kritische Ergebnisse bzgl. der Auswirkungen seiner Plattformen wahrscheinlich unterdrückt und Studien mit aus deren Sicht unerwünschten Ergebnissen abbricht (Beispielhaft sei hier das Projekt Mercury von Meta erwähnt) macht deutlich, dass der Schutz junger Menschen nicht der freiwilligen Selbstregulierung der Konzerne überlassen werden darf. Die Umsetzung erfolgt zudem oft inkonsequent, die Altersangaben der Nutzer*innen sind kaum verlässlich überprüfbar, und viele Funktionen sind nicht standardmäßig aktiviert.
Empfohlen werden:
- Rechtliche Regulation der Plattformen, die diese verpflichten, ihre Angebote jugendgerecht auszugestalten und ausreichende Kontrollen.
- Verpflichtende Grundeinstellungen mit maximalem Datenschutz für Minderjährige,
- konsequente Löschung und Sperrung von Inhalten mit Gewalt- oder Sexualbezug,
- klare Melde- und Hilfeverfahren mit direktem Zugang zu Beratungs- und Notdiensten,
- Kooperationen mit Fachstellen der Jugendhilfe und Kinderschutzeinrichtungen.
Eine wirksame Kombination aus technischen, rechtlichen und pädagogischen Schutzmechanismen ist erforderlich, um Kinderrechte im digitalen Raum umfassend zu wahren.