Positionen der LIGA Thüringen zu zentralen Ergebnissen und Erfahrungen der Corona Pandemie
von Peter Kießling
Aktualisierte Positionen der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. zu zentralen Ergebnissen und Erfahrungen der Corona Pandemie und Handlungsempfehlungen, im Wesentlichen auf Basis der Positionspapiere der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. „Lehren aus der Corona-Pandemie Teil I und II“
Ausrichtung des Positionspapiers
Das vorliegende Positionspapier bündelt zentrale Ergebnisse und Erfahrungen der Corona Pandemie und leitet Handlungsempfehlungen ab. Dafür sind punktuelle Anpassungen der Strukturen sowie die Gestaltung neuer sozial-politische Herausforderungen in Kooperation mit den politischen Akteur*innen notwendig. Ziel ist eine krisenresiliente, lebenswerte Gesellschaft mit einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur.
Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen stammen aus den Kenntnissen der Verbände der LIGA Hessen und der Arbeitskreise der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. Es folgte einer Ergänzung der Erfahrungen und Erkenntnisse der LIGA Thüringen. Zudem flossen Ergebnisse der Kooperation zwischen der LIGA Hessen und dem Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur Zentrum der Goethe-Universität Frankfurt am Main zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wohlfahrtspflege in Hessen ein.
LEHREN AUS DER CORONA-PANDEMIE TEIL 1
LEHREN AUS DER CORONA-PANDEMIE TEIL 2
2. Die Rolle der Wohlfahrtsverbände im Krisenmanagement
Während der Pandemie stellte das schnelle Handeln der Wohlfahrtsverbände die Versorgung und den Schutz vieler Menschen sicher. Pflegekräfte leisteten fast schon Übermenschliches, Kitas führten Konzepte für die Notbetreuung ein und stellten diese sicher und Beratungsstellen erarbeiteten komplett neue Prozesse und Methoden, um den Schutz der schwächsten Gesellschaftsmitglieder aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten. Denn eines wurde während der Pandemie sehr klar, die Verlierer*innen sind Menschen mit einem geringen sozio-ökonomischen Status, bestehende gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Benachteiligungen wurden häufig verstärkt. Es zeigte sich auf der Verwaltungsebene, dass die ständig neuen Anforderungen und Auflagen einen Großteil der verfügbaren zeitlichen und personellen Ressourcen verbrauchten. Die Aufrechterhaltung des Tagesgeschäftes und die kommunale Daseinsvorsorge musste zu jedem Zeitpunkt gesichert werden.
Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf
- Die Wohlfahrtsverbände auf Landes- und kommunaler Ebene sollten in Krisen unmittelbar an Planungsstäben beteiligt werden, um eine gute Koordination sicherzustellen. Sie haben den Kontakt zu den entsprechenden Einrichtungen und das Know-How vieler systemrelevanter Gruppen.
- Notbetreuungsmaßnahmen und die Mehrzahl der Handlungsfelder, insbesondere Psychosoziale Beratung, Suchtberatung, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Gewaltschutz, Wohnungslosenhilfe und Selbsthilfe sind als systemrelevant anzuerkennen und müssen Bestandteil der staatlichen Krisenvorsorge sein.
- Bei der Erstellung von Landesverordnungen, gesetzlichen Regelungen und weiteren Maßnahmen sollte Praxiswissen beteiligt werden.
3. Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung
Zur Bewältigung der Pandemie war intensive Kommunikation mit Politik und Verwaltung notwendig. Durch die Beteiligung der Verbände in Krisenstäben und vergleichbaren Gremien konnten häufig Handlungsspielräume zur Aufrechterhaltung der Angebote und Dienste und eine Fortführung der Finanzierung erreicht werden. Diese Beteiligung musste zum Teil vehement eingefordert werden. Aufgrund fehlenden Personals und mangelnder Digitalisierung wurden Arbeitsabläufe erschwert und niedrigschwellige Zugänge für Klient*innen bisweilen komplett verhindert.
Es ist zwingend erforderlich, dass eine (digitale) Vernetzung der Gesundheitsämter, der Aufsichtsbehörden, der Krankenhäuser und der relevanten Einrichtungen (Altenhilfe, Eingliederungshilfe) erfolgt. Diese Struktur muss präventiv vorgehalten werden, um im Bedarfsfall schnell einsatzfähig zu sein. Ein Krisenkonzept zur Aufrechterhaltung einer personellen Struktur zur Versorgung hilfebedürftiger Menschen in den Einrichtungen ist in Abstimmung mit den Beteiligten in Anlehnung an bereits bestehende Katastrophenpläne zu erstellen. Hierin sind alle Möglichkeiten, ggf. in einem gestuften System aufzuzeigen bis hin zu einheitlichen Regelungen und Vorgaben für Amtshilfeersuchen in den Gebietskörperschaften.
Die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern war häufig schwierig, eine mangelnde Erreichbarkeit, zu wenig Personal zur Kontaktverfolgung und unterschiedliche Handlungsweisen verkomplizierten die Arbeit. Die personelle und technische Ausstattung muss landesweit überprüft und so angepasst werden, dass der ÖGD auf dem Stand der Zeit nicht nur das Tagesgeschäft meistern kann, sondern auch in Krisenzeiten den Anforderungen genügt. Hierzu bedarf es einer landesweiten Überprüfung des Ist-Zustandes und ggf. einer finanziellen Beteiligung aus Landesmitteln, um die Ausstattung entsprechend anzupassen.
Für den Krisenfall bedarf es einer Landesgesetzgebung, die landesweit einheitliche Vorgehen und Zuständigkeiten bzw. Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Leistungsbereiche festlegt. Diese dürfen nicht in der jeweiligen Gebietskörperschaft ausgelegt werden, sondern müssen als Leitplanken / Richtlinien geregelt sein. Auch bedarf es einer Direktive zwischen dem Land und den Kommunen – der Austausch dieser Ebenen hat nur unzureichend funktioniert.
Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf
- Die Erreichbarkeit kommunaler Verwaltung muss sichergestellt werden. Nicht alle Kommunen und Klient*innen sind digital vernetzt. Ein niedrigschwelliger Zugang zu Grundsicherung (SGB II, SGB XII Leistungen und AsylbLG) und Beratung für armutsgefährdete Gruppen muss auch offline erhalten bleiben. Hierzu braucht es entsprechende Notfallpläne.
- Die Landesregierung sollte in Krisen in der Lage sein, auf wichtige systemrelevante Versorgungsstrukturen mit Musterkonzepten und Notfallplänen steuernd zurückzugreifen, um mehr Einheitlichkeit in den Regionen zu erreichen.
- Die Bevorratung mit PSA (persönliche Schutzausrüstung) muss ausgebaut und eigene Produktionsstätten in Europa geschaffen werden, um sich von Lieferkettenproblemen unabhängig zu machen.
- Um nicht unter hohem zeitlichen Druck Rettungsschirme auflegen zu müssen, muss der staatliche Sicherungsauftrag dauerhaft gesetzlich geregelt werden. Leistungsträger sollten im Falle hoheitlicher Schließung im Pandemiefall verpflichtet werden, individuelle Leistungsvereinbarungen vor Ort abzuschließen oder bestehende anzupassen. Die Finanzierung darf nicht allein von Belegung, Präsenzzeiten oder einzelnen Fachleistungsstunden abhängig sein. In Krisenzeiten muss eine flexible und individuelle Hilfeerbringung möglich sein.
4. Besondere Herausforderungen für Mitarbeitende
Die Mitarbeitenden haben in der Sozialen Arbeit Herausragendes geleistet. Von der Politik, die kurzfristig mit wechselnden Verordnungen die Rahmenbedingungen des Arbeitens verändert hat, fühlten sich die Mitarbeitenden nicht ausreichend gesehen und eingebunden. Es kam zu einer immensen Arbeitsverdichtung. Die Kommunikation mit Klient*innen als wesentliches Instrument Sozialer Arbeit wurde erschwert und enormen Veränderungen unterworfen. Die Kommunikation mit anderen Institutionen und Kolleg*innen war beeinträchtigt, unterbrochen oder musste neue Wege gehen. Ein zusätzliche Ressourceneinsatz (beispielsweise durch Überstunden) war notwendig.
Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf
- Die Anerkennung sozialer Berufe durch gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen in allen Arbeitsfeldern, auch über pandemische Bedingungen hinaus.
- Eine dauerhaft verlässliche Finanzierung von Beratungsarbeit und niedrigschwelligen Hilfsangeboten muss gewährleistet sein.
- Die Fachkräftegewinnung für den sozialen Sektor muss intensiviert werden.
- Die Personalschlüssel und die Ausbildungsbedingungen müssen verbessert werden. Supervision, psychosoziale Unterstützung und Gesundheitsschutz ist für Mitarbeitende in der Sozialen Arbeit, Pflege und Eingliederungshilfen als Bestandteil der zu vereinbarenden Entgelte bzw. Förderungen anzuerkennen.
5. Gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion
Die Teilhabe, Selbstbestimmung und Inklusion aller Klient*innen und Nutzer*innen wurde aufgrund der Auswirkungen der Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie erschwert und zum Teil unmöglich.
Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf
- Teilhabe und Selbstbestimmung müssen weiter gefestigt und ausgebaut werden.
- Politischen Entscheidungen müssen fest etablierte Beteiligungsstrukturen vorangestellt werden.
- Bei der Erstellung von Landesverordnungen, gesetzlichen Regelungen und weiteren Maßnahmen sollten soweit wie möglich Betroffenenvertretungen beteiligt werden.
- Gesundheitsschutz einer inklusiven Gesellschaft muss mit den Selbstbestimmungsrechten aller Menschen vereinbar sein.
- Barrierefreie Kommunikation einschließlich Informationsmaterial muss Standard sein.
6. Finanzielle Auswirkungen auf die Freie Wohlfahrtspflege (auf Basis der Befragung LIGA Hessen)
Um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wohlfahrtspflege systematisch zu untersuchen, hatte die Liga Hessen in Kooperation mit dem Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur der Goethe-Universität Frankfurt am Main (IWAK) eine Blitzlichtbefragung bei ihren Trägern und Einrichtungen durchgeführt (https://www.liga-hessen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Positionen/2021/Befragung_Auswirkungen_Corona_FW_Bericht.pdf). Allein für das Jahr 2020 rechneten die an der Befragung teilnehmenden Organisationen in Hessen mit Verlusten von über 15 Millionen Euro. Eine Erhebung, die den Gesamtverlust über alle Jahre der Pandemie ermittelt, ist notwendig, um die Datenlage der Pandemiejahre zu verbessern und perspektivische Vorbereitungen treffen zu können.
Zentrale Ergebnisse der Befragung
- Viele von Bund und Ländern aufgelegte Hilfen waren nicht passgenau für die heterogen strukturierte Soziale Arbeit. Leistungen, die nicht über Leistungsvergütungssysteme, sondern über Kursgebühren, Mitgliedsbeiträge oder kommunale Zuschüsse finanziert werden, haben keine passenden Hilfen erhalten. Die Kompensation der Defizite durch die LE hat Grenzen. Gerade kleinere Vereine und gemeinnützige Organisationen haben dafür keine Rücklagen.
- Bei knapp 85 % der Organisationen fällt die Nutzung der Angebote zum Befragungszeitpunkt […] geringer aus als noch vor der Pandemie, oder es kam zumindest zu vorübergehenden Schwankungen. Bei der Hälfte hat sich die Nutzung der Angebote bis heute verschlechtert.
- Das Einhalten der Hygieneschutzkonzepte führt insbesondere im stationären Bereich zu Minderbelegungen. Im ambulanten Bereich ging die Nachfrage […] für viele Angebote zurück. Andere Bereiche mussten (zumindest zeitweise) vollständig geschlossen werden, wodurch keine Einnahmen generiert werden konnten. Zur Abmilderung der finanziellen Probleme gab es verschiedene finanzielle Hilfs- und Unterstützungsleistungen des Bundes, des Landes Hessen oder sonstiger Institutionen. […] Die Organisationen haben im Durchschnitt mehr als drei solcher Unterstützungsleistungen beansprucht. Dies deutet darauf hin, dass einzelne Hilfsangebote nicht den gesamten Bedarf decken konnten.
- Die finanziellen Mehraufwendungen stellen für rund drei Viertel und die Mindereinnahmen/ Erlösausfälle für knapp zwei Drittel der Organisationen ein großes bis sehr großes Problem dar. Insgesamt 9,0 % der Organisationen sahen sich mit einer drohenden Insolvenz konfrontiert.
Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf
- Mindereinnahmen und Mehraufwendungen, die mit einer Pandemie oder weiteren Krisen zusammenhängen, müssen über die Leistungsvergütungssysteme finanziert werden.
- Für Arbeitsfelder, bei denen die Refinanzierung nicht über leistungsrechtliche Strukturen geregelt ist, ist ein Sonderfond Soziales notwendig.
- Kosten für die Teilhabe an digitalen Angeboten müssen auch in den Regelsätzen des SGB II, SGB XII und des AsylblG sowie in der (Re)finanzierung in der Pflege und Eingliederungshilfe berücksichtigt werden.
- Zur Sicherung der heterogenen sozialen Infrastruktur benötigt diese passgenauen Hilfsprogramme.
- Angebote für besonders vulnerable Gruppen (Angebote für Kinder- und Jugendarbeit, Jugend- und Schulsozialarbeit, Familienbildungs- und Beratungs- und Integrationsangebote, Selbsthilfe, Gewaltschutz und Fachberatung) müssen trotz verschlechterter Finanzsituation der Kommunen erhalten bleiben und eine verlässliche Finanzierung erhalten.
- Therapieangebote für Kinder- und Jugendliche und junge Erwachsene sowie Hilfen, um Bildungsungleichheiten zu reduzieren und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken, sind verstärkt auszubauen.
- Der staatlichen Sicherungsauftrag sollte dauerhaft gesetzlich verankert werden, um die kurzfristige Schaffung von „Rettungsschirmen“ unnötig zu machen.
- Leistungsträger sollten im Falle hoheitlicher Schließung im Pandemiefall verpflichtet werden, individuelle Leistungsvereinbarungen vor Ort zu schließen / zu erweitern (siehe dazu auch: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/Publikationen/Forderungspapiere_2021/BT-Wahl_Lehren_Pandemie.pdf).
- Das Finanzierungssystem muss eine präventive Pandemieausstattung – zumindest für einen Verbrauchszeitraum von 2 Wochen – vorsehen. Diese Kosten müssen berücksichtigt werden.
7. Digitalisierung
Die Corona-Pandemie fungierte als Katalysator der Digitalisierung. Eingespielte Prozesse wurden von heute auf morgen angehalten und völlig neue Kommunikations- und Kooperationsstrategien implementiert. In kürzester Zeit wurden Abläufe „remedialisiert“ und versucht die Kontakte zu den Klient*innen aufrechtzuerhalten. Es gilt zukünftig sinnvolle Formen der Digitalisierung in der Sozialen Arbeit zu identifizieren und die neuen Möglichkeiten nachhaltig zu explorieren.
In Zukunft wird es unabdingbar sein, über fundierte Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien und anderen Schlüsseltechnologien zu verfügen. Der umfassende Einsatz digitaler Medientechnik steigert die Lebensqualität – vorausgesetzt, die Nutzer*innen verfügen über die nötigen Fähigkeiten und Zugriffsmöglichkeiten, um dieses Potenzial auch umzusetzen. Fehlt dies, dann wird eine Teilhabe an der modernen Gesellschaft erschwert. Da sich die Bewältigung der alltäglichen Lebenswirklichkeit mit stetig steigenden Anforderungen an das technisch-mediale Verstehen verbindet, lässt sich die Absicherung einer medialen Grundkompetenz als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe innerhalb demokratischer Gesellschaften beschreiben.
Positive Erfahrungen der Digitalisierung
- Dolmetscher*innen konnten leichter und zeiteffizienter eingebunden werden.
- Kontakte zu Klient*innen im ambulanten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe konnten aufrechterhalten werden, die Zielgruppe steht der Digitalisierung oftmals positiv gegenüber und begrüßt diese Form der Kommunikation.
- Menschen in stationären Wohnformen konnten während der Besuchsverbote zumindest digital Kontakte herstellen und erhalten.
- Fahrtzeiten und Reisekosten wurden eingespart.
- Webinare oder Online-Veranstaltungen ermöglichten einen ressourcenschonenden Zugang zum fachlichen Austausch mit großer Reichweite.
- Die technischen Ausstattungen haben sich verbessert, die Bereitschaft, Arbeitsplätze digital nachzurüsten, ist gestiegen.
- Etablierung neuer Arbeitszeitmodelle und Steigerung der Akzeptanz gegenüber individuellen Lebensumständen.
Problematische Erfahrungen der Digitalisierung
- Unzureichende digitale Ausstattung in nahezu allen Arbeitsfeldern bei Leistungserbringern und Klient*innen.
- Fehlende Qualifizierung des Personals.
- Kostenintensiver Aufbau digitaler Konzepte und Kompetenzen mit Unterstützung externer Fachkräfte.
- Unsicherheiten beim Thema Datenschutz – dies hemmt die Bereitschaft, Programme zu nutzen und sich einzuarbeiten.
Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf
- Umsetzung eines Grundrechts auf Internetzugang zur digitalen Teilhabe von Klient*innen (letztlich allen Menschen)
- Sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen müssen in der Anschaffung von Hard- und Software unterstützt werden.
- Digitalisierungskosten müssen in leistungsrechtliche Vereinbarungen einfließen. Kostenübernahme für die Anschaffung und den Betrieb von Hard- und Software, Schulung und Support von Mitarbeitenden, Schüler*innen und ehrenamtlichen Helfer*innen sind eine Grundvoraussetzung für das Gelingen.
- Die digitale Transformation ist ein Strukturwandel, den gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen nicht aus eigenen Mitteln erwirtschaften können. Es braucht eine gezielte Infrastrukturförderung.
- Ausbau und bessere Sichtbarkeit der Präventions- und Beratungsangebote Online und vor Ort. Angebote, wie z.B. Frühe Hilfen, die Erziehungsberatungsstellen und Beratungsstellen zum Schutz von Kindern vor Gewalt sollen ausgebaut und stärker auch digital ausgerichtet werden.
- Digitale Angebote müssen regelhaft vorgehalten werden und über Entgelte finanziert werden.
- Um Homeschooling in Wohngruppen begleiten zu können, bedarf es einer ausreichenden personellen und technischen Ausstattung.
- Unbürokratische sozialpädagogische Unterstützung im persönlichen Kontakt sollte für alle benachteiligten Zielgruppen erhalten bleiben. Es gilt zu beachten, dass nicht alle Zielgruppen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Medien besitzen, deswegen braucht es auch hier kontinuierlichen Zugang zu klassischen Unterstützungsangeboten.
8. Resilienz des Sozialwesens – sozial und nachhaltig
Die Pandemie hat soziale Ungleichheit verdeutlicht und verstärkt, dies bestätigt der Datenreport 2021. Es zeigte sich, dass Gruppen mit niedrigerem sozioökonomischem Status und bereits bestehenden Benachteiligungen stärker von den negativen Folgen der Pandemie betroffen sind. Die wirtschaftlichen und psychischen Belastungen potenzieren sich in sozialen Armutslagen, Gesundheits- und Infektionsrisiken steigen durch beengte Arbeits- und Wohnverhältnisse. Die sozialen Strukturen haben versucht, diesen Prozessen entgegengewirkt. Die Wohlfahrtsverbände helfen, Zielkonflikte zwischen Bewährtem und Erneuerung zu reduzieren. Sie wirken bewusstseinsbildend und können eine Vorbildfunktion einnehmen, Mittler und Partner sein und nachhaltig handeln.
Von der Pandemie besonders betroffene Gruppen
Menschen die regulär in Gemeinschafts- oder Sammelunterkünften leben müssen in Zeiten einer Pandemie eine möglichst dezentral oder in Einzelunterbringungen in kleine Wohneinheiten untergebracht werden können, damit im Infektionsfall eine schnelle Ausbreitung vermieden werden kann und eine Kontaktverfolgung möglich ist. Dazu sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Die Corona-Pandemie war für Kinder und Jugendliche eine besondere Herausforderung, weil sie in einer entscheidenden Phase ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung auf gewohnte Entwicklungsräume und Beziehungen verzichten mussten: Kitas, Schulen, Jugendhäuser, Sportvereine und Freizeitangebote waren geschlossen oder nur eingeschränkt zugänglich, Freundschaften und soziale Kontakte wurden reduziert und Tagesstrukturen brachen weg. Dadurch entstanden nicht nur Lern- und Bildungsrückstände, sondern auch erhebliche Belastungen für die psychische und soziale Entwicklung. Das Robert Koch-Institut berichtet von einem hohen Ausmaß pandemiebezogener Belastungen, einer Zunahme psychischer Auffälligkeiten und einer Verschlechterung der Lebensqualität; besonders betroffen waren Kinder und Jugendliche aus belasteten Lebenslagen. Menschen in Alten- und Pflegeheimen sowie in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen waren während der Corona-Pandemie in besonderer Weise von einem Spannungsfeld zwischen Gesundheitsschutz und sozialer Teilhabe betroffen. Gerade ältere und pflegebedürftige Menschen hatten aufgrund ihres Alters und häufiger Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe, weshalb Besuchs- und Kontaktbeschränkungen, Quarantäne und teilweise weitreichende Isolationsmaßnahmen zum Schutz vor Infektionen eingesetzt wurden. Diese Maßnahmen reduzierten jedoch zugleich wichtige soziale Kontakte, persönliche Begegnungen und gemeinschaftliche Aktivitäten und konnten Einsamkeit, psychische Belastungen und den Verlust von Lebensqualität verstärken. Die Pandemie machte damit besonders deutlich, dass Schutz vor einer Infektion nicht isoliert betrachtet werden kann: Für Menschen, die in Einrichtungen leben und auf Unterstützung angewiesen sind, müssen Gesundheitsschutz, Selbstbestimmung, soziale Beziehungen und gesellschaftliche Teilhabe auch in einer Krise miteinander abgewogen und gewährleistet werden.
Für von Armut bedrohte und in prekären Lebenslagen lebende Menschen war die Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung, weil sie auf bereits bestehende soziale und wirtschaftliche Unsicherheiten traf und diese vielfach verschärfte. Menschen mit niedrigen Einkommen, geringerer Qualifikation, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen oder beengten Wohnverhältnissen hatten weniger Möglichkeiten, die Folgen der Kontaktbeschränkungen und wirtschaftlichen Einschränkungen abzufedern. Einkommensverluste, Kurzarbeit oder der Verlust von Beschäftigung konnten unmittelbar existenzielle Probleme verursachen, während gleichzeitig soziale Kontakte, Beratungsangebote, Bildungseinrichtungen und Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe eingeschränkt waren. Hinzu kamen besondere gesundheitliche Risiken: Das RKI stellte fest, dass die COVID-19-Sterblichkeit während der zweiten Pandemiewelle in sozial stark benachteiligten Regionen rund 50 bis 70 Prozent höher lag als in Regionen mit geringer sozialer Benachteiligung.
Frauen waren von der Corona-Pandemie am Arbeitsmarkt und den Folgewirkungen stärker betroffen waren als Männer. Die Verteilung der Sorgearbeit hat sich in der Pandemie zuungunsten der Frauen verschoben, insbesondere, wenn es bereits vorher eine ungleiche Verteilung zwischen den Elternteilen gab. Frauen haben häufiger Ihre Arbeitszeit reduziert, um die pandemiebedingten Belastungen abzufedern. Ebenso sind sie häufiger in Bereichen die stark von Kurzarbeit, Gehaltseinbußen oder Kündigungen betroffen sind. Dies hat langfristige Folgen und wird sich negativ auf deren berufliche Entwicklung, Einkommen und Renten auswirken. Zusätzlich sind sie nachweisbar häufiger in systemrelevanten Berufen vertreten und haben damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Unterstützungsleistungen der Dienste und Einrichtungen geleistet. Eine repräsentative Online-Umfrage von Cara Ebert (RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) und Janina Steinert (Technische Universität München) liefert deutliche Hinweise auf ein erhöhtes Risiko von häuslicher Gewalt. Im Vergleich zu Haushalten, die nicht unter Quarantäne stehen, war das Risiko von physischen Konflikten in Haushalten unter häuslicher Quarantäne mehr als doppelt so hoch. Die Quarantäne war auch mit einem signifikant höheren Risiko für emotionalen Missbrauch im Vormonat verbunden, wenn es darum ging, auf das Haus beschränkt zu sein. Geschlechterspezifische Auswirkungen von Krisen müssen daher zukünftig stärker in den Blick genommen werden. Die Arbeitsmarktsituation in den zentralen, systemrelevanten Berufen gilt es zu verbessern. Wir müssen uns gesamtgesellschaftlich und politisch der wichtigen Herausforderung stellen, effektive und zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einer gleichberechtigten Aufteilung der Sorgearbeit zu finden.
Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf
- Die finanziellen Folgekosten der Krise müssen sozial ausgewogen verteilt werden. Dabei müssen stärkere Schultern mehr beteiligt werden.
- In gesellschaftlichen Krisenzeiten ist eine gute soziale Absicherung mit Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung und sozialen Infrastruktur unabdingbar und muss strukturell und finanziell krisenfest ausgestattet werden.
- Soziale Armutslagen müssen durch staatliche Hilfen verhindert werden. Hierzu gehören der armutsfeste Ausbau der Grundsicherung und die Einführung einer Kindergrundsicherung.
- Vulnerable Gruppen benötigen niedrigschwelligen und kontinuierlichen Zugang zu sozialen Leistungen, Bildung und Teilhabe.
- Für eine nachhaltige Resilienz des Sozialwesens ist der Ausbau und die Etablierung von Beteiligungsstrukturen vor allem für benachteiligte Menschen erforderlich.
- Gemeinwesen- und sozialräumliche Arbeit mit tagesstrukturierenden Lernorten und gemeinschaftlichen Aktivitäten sollten gestärkt werden. Die Sozialräumliche Stärkung und Unterstützung muss durch flankierende Beratungsleistungen und Angebote sichergestellt werden.
- Sozial-ökologische Förderprogramme sind für die Wohlfahrtsverbände für eine nachhaltige Transformation der Sozialen Arbeit notwendig.
- Die Etablierung landeseinheitlicher Eskalations- und Deeskalationskonzepte ist erforderlich, um eine transparente und planbare Perspektive zu haben.
- Notfallpläne, die für alle ambulanten und teilstationären Betreuungs- und Beratungsangebote und ggf. dezentrale Unterbringung von Gruppen ermöglichen, verhindern Schließungen von Angeboten und mindern dadurch die psychosozialen Folgen.
- Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen, Beiräten für Senioren, für Menschen mit Behinderungen müssen regelhaft etabliert werden, um alle Akteur*innen in die Diskussion einzubeziehen.
- Krisenzeiten wie in einer Pandemie führen oftmals zu psychischen Belastungen und Erkrankungen, erhöhtem Medien- und Suchtmittelkonsum, so dass ausreichende Unterstützungs- und Beratungsangebote für Betroffene benötigt werden. Ergänzend ist ein Ausbau der Präventionsangebote wie z.B. Angebote zur gesunden Ernährung und gegen Bewegungsmangel sowie zur Stressprävention notwendig.
- Unbürokratische und schnelle finanzielle Hilfen für armutsgefährdete Gruppen.
- Marginalisierte und von Isolation bedroht Gruppen benötigen auch in einer Pandemie persönliche Begegnungsräume. Dies muss zukünftig berücksichtigt werden. Flächendeckende und langwierige Schließungen für Angebote von Kindern / Jugendlichen, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und weiteren ohne die Bereitstellung von Alternativangeboten sind abzulehnen.
- Bildungsangebote müssen aufrechterhalten bleiben, da insbesondere Familien dieser Aufgabe im Rahmen von Homeschooling nicht ausreichend nachkommen können (u.a. durch Berufstätigkeit von Eltern).
- Therapeutische Angebote sind sicherzustellen.
- Es bedarf einer guten finanziellen Absicherung sowie eines fachlichen und personellen Supports von ambulanten Angeboten der Hilfen zur Erziehung, um Familien und Jugendliche ausreichend unterstützen zu können.
- Die wissenschaftliche Betrachtung der Auswirkungen der Pandemie auf die Klient*innen und die Leistungserbringung selbst sind bisher unzureichend, um angemessene Vorkehrungen für zukünftige Krisenszenarien treffen zu können. Dazu gehören Abrechnungsdaten (der Verwaltung) zu Fallzahlen, Fachleistungsstunden, Belegung, Abbrüche und Neuaufnahmen für die Jahre 2018 – 2023. Einrichtungsbefragungen zur Dauer und dem Umfang von Schließungen, Personalengpässen, Besuchsverboten und Angebotsumstellung-en. Befragungen der Betroffenen und Angehörigen zu (nicht) erbrachten oder fehlenden notwendigen Leistungen, deren Bedeutung und zur Definition aller relevanten unterstützenden Akteur*innen. Daten zur Entwicklung von Kriseninterventionen, Kindeswohlgefährdungen, Wohnungslosigkeit, Suiziden, Gewaltgefährdungen, Beratungsbedarfen sowie Wartezeiten.
Prevalence and risk factors of violence against women and children during COVID-19, Germany
9. Was künftig wichtig ist für ein gutes Zusammenleben
Die Wohlfahrtsverbände stärken das gesellschaftliche Zusammenleben. Der Klimawandel, die digitale Transformation und der demografische Wandel erfordern zügige strukturelle Veränderungen. Hinzu kommen wesentliche soziale Fragen nach bezahlbarem Wohnraum, Bildungsgerechtigkeit und dem Abbau sozialer Ungerechtigkeiten.
Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf
- Stärkung der demokratischen Strukturen durch Aufklärung und politische Bildung.
- Stärkung der Verteilungsgerechtigkeit durch stärkere Besteuerung großer Vermögen.
- Umsetzung des Grundrechts auf Wohnen durch mehr bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum.
- Gewinnung von Fachkräften für alle Bereiche der Sozialen Arbeit durch gute Bezahlung und Arbeitsbedingungen.
- Ausbau der Bildungsgerechtigkeit von der Kita bis zum Berufsabschluss durch vielfältige soziale Unterstützungsangebote.
- Stärkung der Beteiligung und Partizipation benachteiligter Gruppen, Förderung der Teilhabe und Mitgestaltung am sozialen Leben durch Weiterentwicklung der Inklusion.
- Ausbau von sozialräumlichen und gemeinschaftlichen Strukturen, um das soziale Miteinander zu leben und zu stärken.
- Gezielte Förderung der digitalen Transformation in der Wohlfahrtspflege, um die Angebote und Dienstleistungen zum Nutzen der Klient*innen weiterzuentwickeln.
- Förderung der sozial-ökologischen Modernisierung in der Wohlfahrtspflege, um einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu leisten.
- Es bilden sich neue Handlungsfelder heraus, Medienkonsum, (Spiel-)Sucht, Soziale Medien etc. müssen bei stärkerer Digitalisierung kritischer betrachtet werden. Dazu zählen entsprechende Präventionskonzepte und eine Überprüfung der Regelungen zum Jugendschutz.
- Sicherstellung einer verlässlichen und wohnortnahen Gesundheitsversorgung.