Praxistag der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen am 18. März

von Sebastian Rothe

Der Einladung zum ersten, in Präsenz ausgerichteten Praxistag des Jahres 2026 am 18. März waren 46 Beratungsfachkräfte aus den Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen gefolgt.
Zum Einstieg in den Praxistag wurden den Anwesenden grundlegende Informationen vermittelt, insbesondere zu Veranstaltungsterminen im laufenden Jahr und zur Entwicklung der Entscheidungen der Thüringer Insolvenzgerichte in beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren im Jahr 2025.


Anschließend wurde die Vorlage des künftigen Tätigkeitsberichts Verbraucherinsolvenzberatung nach den Vorgaben des TMJMV thematisiert. Hierzu hatte sich - dazu eingeladen - Frau Dr. Gräf aus dem TMJMV eingefunden. Sie stand den Anwesenden für absehbare Unklarheiten und Probleme bei der künftigen Anwendung der Vorlage zur Verfügung. Insbesondere wurde die ‚Anzahl der in Anspruch genommenen VbE‘ erörtert, weil sie Grundlage der künftigen Zielgröße 150 längerfristige Beratungen Verbraucherinsolvenzberatung je 1,0 VbE sein wird.


Anschließend wurden Fragen und Probleme mit rechtlichen Schwerpunkten aus der Bearbeitung von Beratungsfällen, die in der letzten Zeit an die Fachberatungsstelle gerichtet worden waren, gemeinsam erörtert und Einschätzungen entwickelt. Insgesamt 8 Fälle aus der Beratungspraxis mit vielfältigen Thematiken, etwa die Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens bei Vorliegen eines Sachbezuges, die Verwertbarkeit eines Wohnungsrechts an einer fremden Immobilie, die abweichende Festsetzung des Pfändungsfreibetrages für ein Pfändungsschutzkonto während des Insolvenzverfahrens, Probleme bei der Stundung der Verfahrenskosten für ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung, die Beseitigung der fortwährenden sog. Verstrickung  durch eine vorinsolvenzliche Kontopfändung, Möglichkeit der Zwangsvollstreckung privilegierter Gläubiger aus der Insolvenztabelle nach Erteilung der Restschuldbefreiung u.v.m. wurden von der Fachberatungsstelle geschildert und die jeweilige rechtliche Einschätzung nebst Handlungsmöglichkeiten präsentiert und erläutert. Die Teilnehmer:innen nahmen die Möglichkeit, Fragen zur Sachverhaltseinschätzung bzw. darüber hinaus zu formulieren, umfassend wahr.


Im weiteren Verlauf des Praxistages wurde/n mit den Anwesenden die konsequente Umsetzung wie auch Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Qualitätsstandards in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Thüringen diskutiert.

 

Zurück