Stellungnahme zum Thema Transparenzregister sowie Transparenz und Subsidiarität

Stellungnahme des LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. zu

  • „Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen - Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen“ – Antrag der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1892)
  • „Soziale Arbeit weiterentwickeln, Freie Wohlfahrtspflege stärken  - ein Kodex für  Transparenz  und  Subsidiarität  in  Thüringen“  –  Alternativantrag der Fraktionen  DIE  LINKE,  der  SPD  und  BÜNDNIS  90/DIE  GRÜNEN  (Drucksache 7/3071)

Grundsätzliches

Der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. (im Weiteren LIGA) ist der Zusammenschluss der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen. Gemeinsame Interessen der Mitgliedsverbände werden gegenüber Politik und Verwaltung durch die LIGA vertreten, wohlfahrtspflegerische Arbeit wird durch sie koordiniert und die Rahmenbedingungen frei gemeinnütziger Sozialer Arbeit werden im Dialog mit Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft durch sie gestaltet.

Es gehört zu den satzungsmäßigen Aufgaben der LIGA und der in ihr zusammengeschlossenen einzelnen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, sich aktiv in gesellschaftliche Diskussionsprozesse und politische Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse einzubringen.

  • Die folgenden Spitzenverbände haben sich in der LIGA zusammengeschlossen:
  • Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e. V.
  • Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V.
  • Caritasverband für die Diözese Fulda e. V.
  • Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e. V.
  • Der Paritätische Landesverband Thüringen e. V.
  • Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Thüringen e. V.
  • Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.
  • Diakonie Hessen - Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e. V.
  • Jüdische Landesgemeinde Thüringen (K.d.ö.R.)

Die LIGA ist die gemeinsame Interessengemeinschaft aller Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in einer pluralen, bürgerschaftlichen und subsidiären Gesellschaft. Das bedeutet: Wir vertreten gemeinsam die Interessen von Menschen, die zeitweilig oder dauerhaft Unterstützung brauchen. Wir vertreten gemeinsam die Interessen der Menschen, die Hilfe und Begleitung zu ihrem Beruf gemacht haben – in Diensten, die sehr anspruchsvoll sind und professionell ausgeübt werden. Wir treten für Rahmenbedingungen ein, die es gemeinnützigen Leistungserbringern ermöglichen, nachhaltig diese Gesellschaft sozialer zu gestalten. In der LIGA stimmen wir Positionen, Vorschläge und Forderungen ab, die sich mal an die Landespolitik, mal an die Sozialverwaltung oder auch an die Bürgerinnen und Bürger richten. Soziale Arbeit befindet sich in einem steten Wandel, auf den wir Einfluss nehmen wollen und auch müssen.

Wir leben in einer Gesellschaft und in einer staatlichen Ordnung, die sich selbst ein Versprechen gegeben hat. Das Versprechen, dass die Würde jedes Einzelnen respektiert wird, dass jeder Mensch als wertvoll geachtet wird und Anspruch darauf hat, am gesellschaftlichen Leben und an den Gütern des Gemeinwesens Anteil zu haben. Die LIGA arbeitet wirkungsvoll daran mit, dass dieses Versprechen gehalten wird – durch Denken, Reden und Tun.

Die Verbände und Leistungserbringer der Freien Wohlfahrtspflege sind freigemeinnützig tätig und unterschiedlich weltanschaulich und religiös geprägt. Die Leistungserbringer der Freien Wohlfahrtspflege, die Mitglied in einem der LIGA-Verbände sind, sind in allen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit, von der Pränataldiagnostik über Beratungsstellen, Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, Migration, Ehrenamt, Eingliederungshilfe, Pflege bis hin zum Hospiz, tätig. Durch ihr breites Spektrum an sozialen Hilfen sind sie besonders nah an den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der Menschen vor Ort. Hierdurch leisten sie für das Gemeinwesen einen unentbehrlichen Bestandteil des Sozialstaates.

Die Wohlfahrtsverbände repräsentieren das Fachwissen und die Erfahrung von mehr als 60.000 Menschen, die im Freistaat Thüringen von der Geburtsstation, über Kita-Pädagogik, Schule, Krankenhaus, Beratungsdienste bis hin zu Pflege und Hospiz zu allen Fragen Auskunft geben können, die sich heute in der Sozialen Arbeit und Unterstützung für Menschen stellen. Ein Schatz an Wissen und Erfahrung, den wir einbringen, wenn wir in gesellschaftlichen Diskussionen und politischen Entscheidungen nach Wegen suchen, die das Leben und den Alltag für möglichst viele Menschen besser und freundlicher machen.

Transparenz ist sowohl im politischen als auch im gesellschaftlichen Raum die Forderung nach frei zugänglichen und verständlichen Informationen. Dies betrifft u. a. die Tätigkeitsfelder eines Unternehmens / einer Organisation, die finanzielle Situation und die Mittelverwendung.

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dabei hilft Transparenz, die eigene Arbeit für die Öffentlichkeit und weitere Akteure nachvollziehbar zu machen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu gewinnen.

Es gibt eine gestiegene Erwartungshaltung insbesondere in Politik und Medien, wonach die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Transparenz in grundsätzlichen Aspekten der Mittelverwendung und Nachweisführung sowie für ihre Aufsichts- und Kontrollregelungen herstellen sollen.

Im politischen Raum wird von verschiedenen Seiten die Einführung eines Thüringer Transparenzregisters gefordert. Bereits jetzt ist auf das bundesweite Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GWG, § 18 ff.) sowie auf das Thüringer Transparenzgesetz vom       10. Oktober 2019 zu verweisen.

Die LIGA hat ein hohes Interesse die Thematik Transparenz in seinen verschiedenen Facetten proaktiv mit den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Gesellschaft zu besprechen und möchte Transparenz befördern. Dabei geht es auch darum die in den letzten Jahren formulierten Erwartungen und Forderungen aus dem politischen und gesellschaftlichen Raum aufzunehmen und zielorientiert einer Lösung herbeizuführen.

Beitritt des LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben 2010 zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft liefert einen Rahmen für grundlegende Transparenz in gemeinnützigen Organisationen.

Die LIGA wurde im Januar 2021 in die Initiative Transparente Zivilgesellschaft aufgenommen und veröffentlicht seither die folgenden Transparenzinformationen für die Öffentlichkeit auf der Internetseite, unter www.liga-thueringen.de:

  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
  2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen inkl. allgemeine Angaben zu den Zielen, Ziele bezogen auf die Themenfelder, Rechtsform, Eintragungs- / Aufsichtsbehörde, Registernummer
  3. Angaben zur Steuerbegünstigung
  4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
  5. Tätigkeitsbericht
  6. Personalstruktur
  7. Angaben zur Mittelherkunft
  8. Angaben zur Mittelverwendung
  9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten inkl. Beteiligungen
  10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
  11. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Erläuterungen zur wirtschaftlichen Lage sowie Testat / Prüfungsmaßnahmen (freiwillig und über die Vorgaben der ITZ hinausgehende Veröffentlichung)

Die LIGA ist der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) beigetreten und hat für ihre transparente Darstellung das ITZ-Siegel erhalten.

Transparenzmerkmale der Mitgliedsverbände des LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V.

Auf der Internetseite der LIGA sind Verlinkungen zu den Transparenzmerkmalen der Mitgliedsverbände der LIGA auf deren Internetseiten aufgenommen und veröffentlicht.

Neben der LIGA sind auch der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e. V. und Der Paritätische Landesverband Thüringen e. V. Mitglied in der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ).

Schon seit dem Jahr 2010 verfügen der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland über gemeinsame Transparenzstandards. Der Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V., der Caritasverband für die Diözese Fulda e. V., der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e. V., der Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V. und der Diakonie Hessen - Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e. V. veröffentlichen auf ihrer Internetseite gemäß diesen Standards.

Ebenso stellt der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Thüringen e.V. auf seinem Internetauftritt Transparenz her. Diese Veröffentlichungen entsprechend weitgehend dem Standard des ITZ.

Die LIGA nimmt als Zusammenschluss der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zu den beiden o.a. Anträgen im Folgenden Stellung.

Die LIGA gibt keine Stellungnahme für die selbstständigen Untergliederungen bzw. Mitglieder der Spitzenverbände auf Landesebene ab.

Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU „Konsequenzen aus der Affäre um die AWO-AJS gGmbH in Thüringen ziehen

Transparenzregister für Managergehälter in der Thüringer Wohlfahrtsbranche einführen“ – (Drucksache 7/1892)

 

Aus Sicht der LIGA ist die Einführung eines Transparenzregisters nicht nötig, da damit ohne erkennbaren Mehrwert u.a. ein sehr hoher bürokratischer Aufwand aller Beteiligten verbunden ist. Die unter 2. erläuterten Maßnahmen der LIGA, d.h. die Übernahme der Standards der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) und damit verbunden die Verpflichtung, dieser beizutreten, können gute untergesetzliche Regelungen bilden. Somit wird ein gesellschaftlich breit akzeptierter Standard verwendet, der die Erwartungen von Politik und Gesellschaft erfüllt.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass es in den Spitzenverbänden der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen gibt, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen in den Verbänden wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in den jeweiligen Satzungen und in entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Je nach Verfasstheit der jeweiligen Verbände gibt es Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise/ Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel sind und werden ausschließlich für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.

Die Mittelverwendung unterliegt dabei allen geltenden Regeln, u. a. des Gemeinnützigkeitsrechts, des Steuerrechts und des Förderrechts. Die Verbände unterliegen weitreichenden Prüfungsrechten durch die öffentliche Verwaltung und werden regelmäßig geprüft. Dabei setzten die Verbände auch auf eine externe Wirtschaftsprüfung, die freiwillig durch die Verbände wahrgenommen wird.

Der Antrag der CDU fordert für Mittel, zu deren Empfängerkreis die Thüringer Sozialwirtschaft zählt, eine nachvollziehbare Prüfung der Verwendungsnachweise zu gewährleisten. Zunächst ist die Unschärfe des Begriffes „Thüringer Sozialwirtschaft“ festzustellen. Neben dem Bereich der Freien Wohlfahrtspflege sind hierunter auch die Angebote der privat-gewerblichen und kommunalen Anbieter, bspw. im Bereich der kommunalen Krankenhäuser zu zählen. Folgt man dem Ansatz, dass Sozialwirtschaft alle Bereiche mit Leistungen zum Nutzen der Gesellschaft umfasst oder auf den Aspekt der nachvollziehbaren Verwendung von Steuergeldern, erstreckt sich der Anwendungsbereich für die nachvollziehbare Prüfung der Verwendungsnachweise bspw. auch auf die Bereiche Sport, Oper, Theater, Stadtwerke.

Hinsichtlich der Verwendungsnachweisprüfung wird für die LIGA auf folgende Aspekte verwiesen. Die LIGA erhält als Destinatär Mittel (3,35 v.H. der Spieleinsätze (Mindestsatz)) aus den Lottoeinnahmen der Thüringer Staatslotterie nach dem Thüringer Glücksspielgesetz (§ 9 Abs. 1 ThürGlüG). Die Einnahmen aus dem Thüringer Glücksspielgesetz werden zu 100 % an die LIGA-Mitgliedsverbände weitergeleitet, die deren satzungsgemäße Verwendung gegenüber dem LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. jährlich nachzuweisen haben. Gemäß den Bestimmungen zur Verwendungsnachweisprüfung nach § 9 Abs. 3 ThürGlüG (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28/2020) muss der Destinatär LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. bis zum 30.06. eines jeden Jahres den Verwendungsnachweis der zugewiesenen Lotto-Mittel des Vorjahres vorlegen. Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt durch die Thüringer Staatslotterie.

Zur Umsetzung seines Satzungszwecks finanziert der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. eine Geschäftsstelle sowie zwei Projekte (Stand Mai 2022) im Wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge, Fördermittel bzw. Zuschüsse.

Stellungnahme zum Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Soziale Arbeit weiterentwickeln ..."

..., Freie Wohlfahrtspflege stärken - ein Kodex für Transparenz und Subsidiarität in Thüringen“ – (Drucksache 7/3071)

 

Einleitend ist festzustellen, dass im Alternativantrag in der Drucksache 7/3071 die Begriffe Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Soziale Arbeit und Wohlfahrtsverbände teils unterschiedlich benutzt werden. Es ist anzunehmen, dass als Träger der Freien Wohlfahrtspflege die Leistungserbringer (Dienste / Einrichtungen, Vereine, gemeinnützige GmbH), somit die Mitglieder der einzelnen Wohlfahrtsverbände, gemeint sind. Als Wohlfahrtsverbände / Spitzenverbände verstehen wir die Mitgliedsverbände der LIGA (siehe Nr. 1 dieser Stellungnahme)

Die Inhalte unter I.1 und I.2 in der Drucksache 7/3071 sind zutreffend und finden die Zustimmung der LIGA. Die Freie Wohlfahrtspflege ist ein bedeutender Teil der Zivilgesellschaft und trägt zum Erhalt und zur Weiterentwicklung unserer demokratischen Gesellschaft bei. Wir begrüßen sehr, dass der Dienst der vielen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden Anerkennung und Dank erfährt.

Hinsichtlich der Ausführungen unter I.4 wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung eines Tarifvertrages resp. einer kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinie bei den Spitzenverbänden der LIGA gegeben ist.

In der Sozialgesetzgebung ist festgeschrieben, dass der Staat nur dann Aufgaben für die Allgemeinheit in eigener Verantwortung erfüllt, wenn der Einzelne oder die bürgerschaftliche Verbindung von Einzelnen (Freie Träger) dazu nicht in der Lage sind. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip – der Vorrang von Selbstverantwortung vor staatlichem Handeln.[1] Die im Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck kommende Anerkennung der Freiheit und Selbstverantwortung des Einzelnen ermöglicht der hilfebedürftigen Bürgerin / dem hilfebedürftigen Bürger ein Wahlrecht. Mit dem Subsidiaritätsprinzip soll sichergestellt werden, dass Kompetenz und Verantwortung des jeweiligen Lebenskreises anerkannt und genutzt werden. Das schließt die staatliche Pflicht mit ein, die kleineren Einheiten, falls nötig, so zu stärken, dass sie entsprechend tätig werden können. Im Sozialgesetzbuch I werden die Leistungsträger von Sozialleistungen deshalb verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass sich ihre Tätigkeit und die der gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen zum Wohl der Leistungsempfänger wirksam ergänzen. Dabei soll die Selbständigkeit der gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen in Zielsetzung und Durchführung der Aufgaben gewahrt werden.[2] Diese Grundsätze erkennen an, dass freie Träger nicht Erfüllungsgehilfen sondern Träger eigener, auch wertgebundener Aufgaben und Ziele sind. Diese garantieren personennahe direkte Hilfeleistung, Wertepluralität und Wahlrecht des Leistungsempfängers.

 

[1] Vgl. Dr. Siegfried Broß: Subsidiarität und Solidarität zwischen nationalem Sozialrecht und EU-Wettbewerbsordnung, Beitrag zur europapolitischen Fachtagung des Paritätischen Gesamtverbandes „Die Zukunft des Sozialen - in Europa? Am 13. Dezember 2007 in Berlin.

[2] SGB I § 17 Abs. 3

 

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und deren Mitglieder stehen für:

  • strukturelle Vielfalt und Pluralität sozialstaatlicher Angebote,
  • fachlich qualifizierte Arbeit,
  • wertegebundene und gemeinschaftsorientierte Sozialarbeit,
  • unmittelbare Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement,
  • gesellschaftliche Teilhabe und Integration von Menschen aller Altersgruppen,
  • Evaluation sozialer Hilfeleistungen,
  • nachbarschaftliche Hilfen und Hilfe zur Selbsthilfe,

die Vertretung sozialer Interessen.

Wertepluralität und Wahlfreiheit, personenzentrierte Unterstützung / Assistenz / Begleitung, Interessenausgleich und Stimulierung solidarischer Selbsthilfe - die Rolle der Freien Träger im gelebten Subsidiaritätsprinzip ist weitaus umfangreicher als es der Blick allein auf die soziale Dienstleistung offenbart. Eine Reduktion der Freien Träger auf ihre soziale Dienstleistungsfunktion mit der Fixierung auf Kosten, wirtschaftliche Effizienz, Markt und Wettbewerb eliminiert die ordnungspolitische Funktion des Subsidiaritätsprinzips.[3]

[3] Vgl. hierzu insbesondere Norbert Wohlfahrt: Von der Subsidiarität zum Wettbewerb? Das ordnungspolitische Dilemma sozialer Dienste in der BRD, Vortrag anlässlich des Vorweihnachtlichen Gespräches der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. am 1. Dezember 2005

Dabei spielt die Unterstützung in finanzieller Form in erster Linie dort eine Rolle, wo es aus verschiedenen Gründen an einer Entgeltfinanzierung sozialer Aufgaben fehlt. Die Regelungen zur Unterstützung gewähren nach allgemeiner Auffassung in der Regel keinen einklagbaren Anspruch auf finanzielle Förderung. Sie zeigen jedoch, dass der Staat sich nicht nur darauf beschränken soll, der Freien Wohlfahrtspflege Zugang zu sozialen Aufgaben zu verschaffen. Vielmehr soll er zusätzlich auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Freie Wohlfahrtspflege auf der Grundlage ihrer Eigenständigkeit und besonderen Ressourcen ihre Wirkungen zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger entfaltet.

Das hat seinen Grund darin, dass zivilgesellschaftliche Organisationen als vorstaatliche Formen der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger einen ihnen vorbehaltenen Freiheits- und Entscheidungsspielraum haben müssen. Daher sind z. B. die Steuererklärungen im Rahmen des Steuergeheimnisses vor fremden Einblicken geschützt und müssen allein von den Mitgliedern oder entsprechenden internen Entscheidungsorganen genehmigt werden. Unser Staat ist auf den erheblichen Gemeinwohlbeitrag dieser Organisationen angewiesen und baut mit dem Subsidiaritätsprinzip darauf auf: Kleine gesellschaftliche Einheiten sollen in voller Autonomie an der gemeinwohlbezogenen Gestaltung der allgemeinen Lebenswelt mitwirken, sie sollen dabei gefördert werden. Darüber hinaus gehend, können viele zivilgesellschaftliche Organisationen öffentliche Förderung als Hilfe zur Selbsthilfe erwarten.

Im Folgenden Erläuterungen zur Frage, welche Verfahren zur Transparenz und Offenlegung von Mana­gergehältern bereits von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen angewendet werden (und wie diese von der Landesre­gierung bewertet werden.).

Zunächst ist festzuhalten, dass auch diese Frage nur für die LIGA als eingetragener Verein und für die Spitzenverbände auf Landesebene beantwortet werden kann. Eine Beantwortung auf Ebene der Leistungserbringer vor Ort, also für die Mitglieder der LIGA-Verbände, ist aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstruktur nicht möglich.

Die LIGA und die LIGA-Verbände haben sich in der zurückliegenden Zeit sehr intensiv mit den Fragen der Transparenz beschäftigt. Wir kritisieren auch an dieser Stelle, dass das Thema Transparenz wiederholt auf die Offenlegung von Gehältern enggeführt wird.

Transparenz ist sowohl im politischen als auch im gesellschaftlichen Raum die Forderung nach frei zugänglichen und verständlichen Informationen. Dies betrifft u. a. die Tätigkeitsfelder eines Unternehmens / einer Organisation, die finanzielle Situation und die Mittelverwendung.

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Dabei hilft Transparenz, die eigene Arbeit für die Öffentlichkeit und weitere Akteure nachvollziehbar zu machen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu gewinnen.

Die LIGA hat ein hohes Interesse die Thematik Transparenz in ihren verschiedenen Facetten proaktiv mit den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Gesellschaft zu besprechen und möchte Transparenz befördern.

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