PM: Vorrang für freie Träger in der Kita-Fachberatung
von CMS-Admin
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Die Klagen richteten sich gegen die Praxis in verschiedenen Landkreisen die die freien Träger in dieser Arbeit zu beschneiden versuchten. Beide freien Träger haben nun in allerdings auch in der zweiten Instanz vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Die unabhängige Fachberatung von freien Trägern in Thüringen ist damit auch rechtlich voll bestätigt (AZ 3 KO 744/14 und 3 KO 379/15)
Die gesetzlich verankerte Pauschale von 30 Euro je Kind zwischen einem und sechseinhalb Jahren für die Fachberatungsleistungen pro Jahr müssen ungeschmälert an die freien Träger weitergeleitet werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Ermessensentscheidung durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe, haben die Richter eindeutig klargestellt. Eine Kürzung der Pauschale ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Eine Übertragung der Mittel auf freie Träger kann auch nicht durch den Beschluss eines Jugendhilfeausschusses entfallen.
„Die Richter haben damit das Subsidiaritätsprinzip eindrucksvoll unterstrichen“, so der Vorsitzende der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, Reinhard Müller. Im Subsidiaritätsprinzip gibt es den Vorranggrundsatz für freie Träger. Dieses gilt nicht nur für Dienste der Jugendhilfe, sondern auch für die Fachberatung der Kindertageseinrichtungen. Konkret heißt das, dass der öffentliche Träger von der Einrichtung eigener Beratungsdienste abzusehen hat, wenn entsprechende Angebote freier Träger existieren. Freie Träger müssen in die Planungen von Anfang an einbezogen werden. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist nicht berechtigt, ohne Weiteres die Aufgabe der Fachberatung aller Kitas an sich zu ziehen, wenn für die Beratung der Kitas in freier Trägerschaft ein geeigneter Fachberatungsdienst des Einrichtungsträgers zur Verfügung steht.
„Dieses Urteil ist ein Gewinn vor allem für die nachhaltige, werteorientierte Arbeit in den Kitas und damit ein Gewinn für alle Eltern und Kinder in Thüringen“, resümiert Müller. „Wir sind froher Hoffnung, dass das Bildungsministerium mit der anstehenden Novelle des Kita-Gesetzes die Urteil e in ihren Konsequenzen beachten wird“, so Müller. Die Urteile seien auch ein gutes Beispiel dafür, dass es sich aus Sicht der freien Träger lohnt, um das Recht zu streiten, auch wenn der Verfahrensweg oft Jahre in Anspruch nehme.
Die Kita-Fachberatung wird von den freien Trägern unabhängig und entsprechend den jeweiligen Konzeptionen durchgeführt. Garantiert wird so auch eine Trennung zwischen Dienst- und Fachaufsicht in den zu beratenden Einrichtungen. Ein einheitliches, vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe gesteuertes Fachberatungssystem, stünde dazu in eklatantem Widerspruch. Die freien Träger erwarten nach diesen Urteilen, dass von den Kommunalparlamenten auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Die Fachberatung ist eine der wichtigsten Säulen für die Qualität der Arbeit in den Kitas. Aber es gibt seitens der LIGA noch weitere Forderungen, um die qualitative Arbeit in den Einrichtungen zu sichern. Die LIGA fordert auch einen besseren Personalschlüssel für Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt. Die Empfehlung: Ein Personalschlüssel von 1:5 (bis 8) für Kinder von drei und vier Jahren, ein Personalschlüssel von 1:6 (bis 8) für Kinder von vier Jahren bis zum Schuleintritt – der aktuelle Personalschlüssel in Thüringen liegt derzeit bei 1:16
Die LIGA sieht in Investitionen in diesen Bereichen die finanziellen Mittel für Kitas im Freistaat besser aufgehoben als in dem von der Landesregierung geplanten beitragsfreien Kita-Jahr.