PM: Härtefallkommission leistet wichtigen Beitrag für gerechte Aufenthaltsentscheidungen
von Peter Kießling
Erfurt, 15.12.2020
Morgen, am 16. Dezember, entscheidet der Thüringer Verfassungsgerichtshof über eine Klage der AFD, die die Thüringer Härtefallverordnung für ungültig erklären lassen will.
Die Thüringer Härtefallkommission existiert auf einer bundesgesetzlichen Grundlage, die 2004 geschaffen wurde. Seitdem gibt es eine Härtefallkommission in allen Bundesländern. Nach Thüringer Verordnung aus dem Jahr 2005 wurde die Härtefallkommission beim für Ausländerrecht zuständigen Ministerium errichtet.
Die Härtefallkommission kann dazu beitragen, dass Ausreisepflichtigen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Ein Kommissionsmitglied führt in der Regel ein persönliches Gespräch mit den Personen, für die der Härtefallantrag gestellt werden soll und entscheidet dann eigenständig und abschließend, ob ein Antrag gestellt wird. Ein Anspruch auf Befassung der Härtefallkommission besteht nicht.
Die Härtefallkommission besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern, darunter auch Beauftragte der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen. Diese Mitglieder entscheiden mit einer Mehrheit von Zwei Drittel der anwesenden Mitglieder über einen Härtefallantrag, der nur von einem Mitglied der Kommission eingebracht werden kann. Die Härtefallkommission berät ohne Anwesenheit der Personen, für die der Antrag gestellt wird, in einer nicht öffentlichen Sitzung. Meist tagt sie monatlich. Votiert die Kommission positiv, bedarf es noch einer Entscheidung des zuständigen Ministers. Dieser kann dann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnen.
Der Grad der Integration der Geflüchteten in die Gesellschaft, ihre Eigeninitiative, ihre erworbenen Sprachkenntnisse sind nur einige Prüfsteine für ein positives Votum der Härtefallkommission. Die Härtefallkommission ist keine weitere Instanz zur Überprüfung von in der Vergangenheit getroffenen Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen oder zur Korrektur vermeintlich „falscher“ Bescheide der Ausländerbehörden oder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das maßgebliche Kriterium für die Entscheidung der Kommission, ob ein "Härtefall" vorliegt, ist der Grad der Integration in Deutschland und die Härte, die eine erneute Entwurzelung für die betroffenen Menschen bedeuten würde.
Viele Menschen, die über die Härtefallkommission einen Aufenthalt durch das Ministerium erlangt haben, leisten heute einen wichtigen Beitrag als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin in einem Beschäftigungsverhältnis. Ein Antragskriterium ist auch, dass in der Regel gesichert sein muss, dass der Lebensunterhalt selbst erwirtschaftet wird.
Hinweis an die Redaktionen: Der LIGA-Geschäftsstelle liegen Kontakte zu zwei Arbeitsgebern und zu zwei Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung vor, die über das Beschäftigungsverhältnis und die positive berufliche Situation berichten können.
Frieder Weigmann
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