Zukunft. Gemeinsam. Sozial. Gestalten. Fachtag des LIGA-Projekts KOSSplus am 9. Oktober

Sozialplanung spielt eine entscheidende Rolle, weil sie uns ermöglicht, die Bedürfnisse der Menschen in unserer Gemeinschaft besser zu verstehen und darauf zu reagieren. Indem wir verstehen, was die Menschen wirklich brauchen können wir gezielte Lösungen entwickeln.

Über diese Lösungen möchte das LIGA-Projekt KOSSplus mit Ihnen ins Gespräch kommen. Mit Hilfe spannender Methoden sollen zum Fachtag Zukunft. Gemeinsam. Sozial. Gestalten. am 9. Oktober 2024 drängende Fragen bearbeitet werden, wie Thüringen ein sozialer Freistaat bleiben kann.

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Überschuldungsstatistik 2023 – Schulden häufig bei Energie und Wohnen

Aufgrund einer fehlerhaften Datenlieferung mussten bereits veröffentlichte Zahlen der Überschuldungsstatistik für das Jahr 2023 vom Bundesamt für Statistik korrigiert werden. Seit Anfang August liegen nun die korrekten Ergebnisse vor. Bundesweit erhielten im vergangenen Jahr fast 600.000 Menschen mit finanziellen Problemen Unterstützung durch die Schuldnerberatung. Die Zahl der in Thüringen beratenen Personen liegt bei rund 14.000.

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Zweite Station der Roadshow Pflege 2024 in Nordhausen am 21. August

Was genau ist eigentlich ein stationäres Hospiz? Was bedeutet Hospizarbeit und Palliativversorgung, und was macht die Arbeit in einem Hospiz so besonders? Diese Fragen haben wir auf der zweiten Etappe unserer Roadshow Pflege in Nordthüringen näher beleuchtet. Unser Gastgeber war das Seniorenwerk Gemeinnützige Heimträgergesellschaft in Nordhausen.

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Auftakt der Roadshow Pflege 2024 in Nordhausen am 19. Juni

Beim zweistündigen Auftakt der diesjährigen Road-Show Pflege verflog die Zeit wie im Flug. Die Berufsberater*innen und Vermittler*innen des Agenturbezirkes Nord traten in einen lebendigen und kurzweiligen Austausch mit den Gastgebern der LIGA. Sven Gerlach als Einrichtungsleiter der Caritas Tagesstätte in Nordhausen erläuterte, wie das Arbeitsfeld für eine Pflegefachkraft aussieht und was ihn als Leitungskraft umtreibt.

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Weitere Verbesserung des Schuldnerschutzes

Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2024 erhöht. Dann ist mindestens ein monatliches Nettoeinkommen von 1.499,99 EUR pfändungsfrei, der Grundfreibetrag beim sog. Pfändungsschutzkonto liegt dann bei 1.500,- EUR, bisher 1.410,- EUR.

Die Pfändungsfreigrenzen gewährleisten, dass Schuldnern bei einer Pfändung von Lohn bzw. Gehalt und auch Lohnersatzleistungen wie Altersrente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I ein Existenzminimum verbleibt, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

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