Dritte Station der Roadshow Pflege 2024 in Sondershausen am 25. September

Was versteht man eigentlich unter Ambulanter Pflege und Häuslicher Betreuung? Was sind die Vorteile der Ambulanten Versorgung für die Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind? Was sollte man mitbringen, wenn man in diesem Feld arbeiten möchte und was zeichnet die Ambulante Pflege als Tätigkeitsfeld aus?

Diese Fragen haben wir in der dritten Station unserer Roadshow Pflege in Nordthüringen näher beleuchtet. Unser Gastgeber war der DKR Kreisverband in Sondershausen.

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Überschuldungsstatistik 2023 – Schulden häufig bei Energie und Wohnen

Aufgrund einer fehlerhaften Datenlieferung mussten bereits veröffentlichte Zahlen der Überschuldungsstatistik für das Jahr 2023 vom Bundesamt für Statistik korrigiert werden. Seit Anfang August liegen nun die korrekten Ergebnisse vor. Bundesweit erhielten im vergangenen Jahr fast 600.000 Menschen mit finanziellen Problemen Unterstützung durch die Schuldnerberatung. Die Zahl der in Thüringen beratenen Personen liegt bei rund 14.000.

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Zweite Station der Roadshow Pflege 2024 in Nordhausen am 21. August

Was genau ist eigentlich ein stationäres Hospiz? Was bedeutet Hospizarbeit und Palliativversorgung, und was macht die Arbeit in einem Hospiz so besonders? Diese Fragen haben wir auf der zweiten Etappe unserer Roadshow Pflege in Nordthüringen näher beleuchtet. Unser Gastgeber war das Seniorenwerk Gemeinnützige Heimträgergesellschaft in Nordhausen.

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Auftakt der Roadshow Pflege 2024 in Nordhausen am 19. Juni

Beim zweistündigen Auftakt der diesjährigen Road-Show Pflege verflog die Zeit wie im Flug. Die Berufsberater*innen und Vermittler*innen des Agenturbezirkes Nord traten in einen lebendigen und kurzweiligen Austausch mit den Gastgebern der LIGA. Sven Gerlach als Einrichtungsleiter der Caritas Tagesstätte in Nordhausen erläuterte, wie das Arbeitsfeld für eine Pflegefachkraft aussieht und was ihn als Leitungskraft umtreibt.

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Weitere Verbesserung des Schuldnerschutzes

Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2024 erhöht. Dann ist mindestens ein monatliches Nettoeinkommen von 1.499,99 EUR pfändungsfrei, der Grundfreibetrag beim sog. Pfändungsschutzkonto liegt dann bei 1.500,- EUR, bisher 1.410,- EUR.

Die Pfändungsfreigrenzen gewährleisten, dass Schuldnern bei einer Pfändung von Lohn bzw. Gehalt und auch Lohnersatzleistungen wie Altersrente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I ein Existenzminimum verbleibt, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

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