Leistungserbringer
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen wird in insgesamt vier Reformstufen zwischen 2017 und 2023 umgesetzt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe (Hilfe, damit Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft teilhaben können) werden dadurch schrittweise aus dem Leistungsrecht der Sozialhilfe (SGB XII) in ein eigenständiges Leistungsrecht (SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von behinderten Menschen) überführt.
Diese Checkliste soll Sie bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit den dazugehörigen Änderungen / neuen Verfahrensabläufen und Zuständigkeiten unterstützen. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Veränderungen ab dem 01.01.2020 gelegt (Inkrafttreten der 3. Reformstufe des BTHG). In diesem Zusammenhang ist auch der neue Rahmenvertrag nach § 131 Abs. 1 SGB IX in Thüringen zu sehen, welcher ab 01.01.2020 den leistungsrechtlichen Rahmen zur Erbringung von Eingliederungshilfeleitungen in Thüringen bildet.