Vorstellung der Arbeitshilfe "zur Gestaltung einer modernen personenzentrierten Eingliederungshilfe" vom 27. Oktober zum Ansehen und Nachhören

Als zentrales Projektergebnis bündelt die Arbeitshilfe "zur Gestaltung einer modernen personenzentrierten Eingliederungshilfe" die Ergebnisse zum Ausbau der Teilhabe, zur Ambulantisierung gemeinschaftlicher Wohnangebote und zur Gestaltung dieser umfassenden Veränderungsprozesse. Am 27. Oktober wurde die Arbeitshilfe nun Rahmen einer Videokonferenz vorgestellt.

Hier können Sie Teile der Präsentation, die Grußworte sowie die Einblicke in die Praxis nochmals ansehen und anhören.

Hagen Mittelstädt - Projektleiter

37:00 min (50 MB)

Die Begleitpräsentation zur Vorstellung der Arbeitshilfe können Sie hier herunterladen

2020-10-27 Begleitpräsentation Vorstellung Arbeitshilfe.pdf (1,4 MiB)

Grußwort des LIGA Vorsitzenden OKR Christoph Stolte

1:54 min (10 MB)

Grußwort des Leiters der Geschäftstelle der Aktion Mensch Stiftung Friedhelm Peiffer

3:14 min (22 MB)

Christina Reinhardt - Bodelschwingh-Hof Mechterstädt e. V.

18:25 min (98 MB)

Heike Jordan - Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda e. V.

26:00 min (100 MB)

Fragen und Antworten aus der Videokonferenz zur Vorstellung der Arbeitshilfe

Kooperation mit Leistungsträgern im Umstellungsprozess

Frage

„Das Projekt lief ja schon ein bisschen länger, das bedeutet, es lief aus der Komplexleistung heraus. Sie haben den ITP aber zugrunde gelegt, weil er in Thüringen schon länger genutzt wird. Die Umsetzung aus den alten Leistungen in die neuen,  wie ist das gelaufen? Wie eng war die Kooperation mit dem Leistungsträger?  Oder hat der nur ausnahmsweise mitgewirkt, weil es sich um ein Projekt gehandelt hat. Die Frage ist, kann man das verstetigen, was man an Kontakten gesammelt und an Erfahrungen gemacht hat?“

Antwort

„Ein Teil dieser Verstetigung erfolgt jetzt durch das Projekt. Die Modellträger vor Ort waren immer im intensiven Austausch mit den Leistungsträgern. Man hat diskutiert, ausgehandelt und diesen Veränderungsprozess auch gemeinsam gestaltet. Auch das Ministerium war sehr interessiert an dem ganzen Prozess und Teile sind in den aktuellen Landesrahmenvertrag in Thüringen eingeflossen. Das waren Ergebnisse und Argumentationen, die man mit einbringen konnte.“

Der Kostenaspekt ist eine wichtige Frage, da muss ich aber leider um Geduld bitten, weil dieses Thema noch nicht abgeschlossen ist.“

Ergänzung eines Modellträgers:

„Bei uns ist so, dass wir seit 2014 in enger Kooperation mit dem Leistungsträger versuchen, ambulantisierte Dienstleistungen zu erstellen und zu erarbeiten. Und wir sind immer noch nicht soweit, dass wir sagen können, wir haben eine Leistungsvereinbarung. Wir sind mittlerweile kurz vor einem hoffentlich erfolgreichen Verhandlungstermin aber das ist nach wie vor der Sachstand dazu.“

Kooperation mit der freien Wohnungswirtschaft

Frage

"Ich habe in dem ersten Bericht gehört, dass Sie oft Schwierigkeiten haben, Wohnräume für die Klienten zu bekommen. Meine Frage ist, ob in Ihrem Ambulantisierungsprozess die freie Wirtschaft eine Rolle gespielt hat, um Wohnräume zu erwerben oder zum Anmieten von Wohnraum? Zum Beispiel Immobilieninvestoren."

Antwort des Modellträgers

„Das war bislang noch kein Thema. Wir sind das Thema ganz klassisch angegangen und haben die Vermieter hier im Umfeld angefragt. Wir hatten bisher ein Gespräch mit einem Investor, wir haben  auch genau dieses Thema besprochen und inwieweit das in der Perspektive eine Idee sein könnte. Wir merken einfach, dass wir an Grenzen kommen, mit dem was am allgemeinen Wohnungsmarkt möglich ist. Wir haben ein kleines Projekt bei dem ein Partnerunternehmen Vermieter ist und hier machen wir als Mieter gute Erfahrungen. Dort leben Klienten, die herausfordernde Verhaltensweisen an den Tag legen. Das ist aber sehr unproblematisch, weil sich das Partnerunternehmen dessen bewusst ist."

Bedeutung des Begriffs "ambulante Komplexleistung"

Frage

„Was bedeutet der Begriff „ambulante Komplexleistung“?“

Antwort des Modellträgers

„Das ist sehr grundsätzlich gefragt. Es bedeutet, dass ich aus dem stationären/teilstationären Kontext heraustrete und nur noch im direkten individuellen Sozial- und Wohnumfeld des Klienten arbeite. Wir lösen ja auch begründet den Begriff ambulant ab, weil wir ja auch die Begriffe „teil- und vollstationär“ ablösen. Deswegen wird sich ja diese Definition weiterentwickeln in die Begrifflichkeit „personenzentrierte Komplexleistung“. Eigentlich hat sich der Begriff „Ambulantisierung“ ja überholt. Durch die Auflösung dieser stationär und teilstationäre und ambulanten Strukturen. Ich verwende auch selbst häufig den Begriff Komplexleistung. Letztlich handelt es sich um eine sehr komplexe Unterstützungsleistung, die im Einzelfall auch sehr unterschiedlich ausschauen kann. Wir haben wirklich Unterstützungsleistungen von der Fachleistung „Ein Anruf pro Woche mit Beratung“ bis hin zu Klienten bei dem Helfer, Peers und Fachkräfte kooperativ agieren. Diese arbeiten intensiv, täglich zugehend und dem entsprechend brauchen wir in der Komplexleistung ein sehr aufwendiges und gut gesteuertes Einzelfallmanagement. Wie gesagt, Berechtigung hat die Ablösung in die Begrifflichkeit „Personenzentrierte Komplexleistung“.“

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