Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen
von Peter Kießling
Wir begrüßen es, wenn Pläne dynamisch angepasst werden und dies, wie von Ihnen vollzogen, gleichfalls mit einer gewissen Weitsicht und Planungssicherheit erfolgt. Die Ausführungen sollen Ihnen für die Umweltprüfung gemäß § 8 ROG kurze Hinweise geben, welche Auswirkungen mit den Änderungen verbunden sein könnten. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen steht Ihnen darüber hinaus, wie bisher zur Mitarbeit zur Verfügung.
Zu Punkt 1.1.
Die Aktualisierungen bezüglich der Raumstrukturgruppen und Raumstrukturtypen begrüßen wir. Die Erreichbarkeit der Oberzentren durch den öffentlichen Personen Nahverkehr, hier die Berücksichtigung in der Planung, ist nur ein wesentlicher Teil und sollte in ein Mobilitätskonzept auf den regionalen Ebenen einfließen. Dabei sollten weniger die administrativen Gebiete, sondern vielmehr die Lebenswelten der Menschen in den Mittelpunkt rücken und zudem, welche Erreichbarkeiten gegeben beziehungsweise nicht gegeben sind. Eine komplexe Betrachtung der Erreichbarkeit sollte in mehrere Richtungen gedacht werden, demnach auch, wie regionale Angebote Menschen erreichen können. Hier sind beispielhaft überregionale Angebote der Familienförderung oder die Personenzentrierung im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu nennen. Für einen inklusiven Raum ist es zu verkürzt und eindimensional, Planungsräume allein bezogen auf den öffentlichen Personennahverkehr zu betrachten.
Zu Punkt 2.2.
Auf Grundlage der Bevölkerungsvorausentwicklung (hier die Daten im Jahr 2035 oder 2040) stellt sich die Frage, was nachhaltig mit den Gemeindestrukturen passiert, die diese Größe nicht mehr erreichen beziehungsweise wie flexibel der Plan ist, um auf örtliche Besonderheiten einzugehen. Warum und wie kommt es hier zu der kritischen Größe von 6.000 Einwohnerinnen und Einwohnern? Die Herausforderung ist, eine kritische Planungsgröße bei garantierter Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Thüringen zu erreichen.
Die Ausweisung der genannten Orte (Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof) in ein funktionsteiliges Oberzentrum Südthüringen ist zu begrüßen. Gleichermaßen ist damit auch hier die Erwartung verbunden, über die administrativen Gebiete hinaus zu planen und Lebenswelten der Menschen zu berücksichtigen. Das erkennbare Gegengewicht sollte nicht nur in Größe und Zahl gemessen werden. Zu berücksichtigen ist in einem qualitativen Maß ebenfalls, wie die Region für die Menschen aufgestellt ist und wie die Funktionsteilung nicht nur einen planerischen funktionalistischen, sondern auch einen Mehrwert für Menschen selbst hat.
Zu Punkt 2.3.
Die Orientierung an abgegrenzten Gebieten entspricht nicht zwangsläufig der Orientierung der Menschen in den Regionen. Wenngleich diese historisch gewachsen ist, haben wir allein durch die beiden Faktoren Mobilität und Digitalisierung eine ganz neue Wahrnehmung und andere Wirkungsradien in den Gebieten. Zu begrüßen ist der Ansatz, dass durch Verflechtungsbereiche Regionen voneinander partizipieren können.
Zu Punkt 5.2.
Aufgrund des thematischen Schwerpunktes „Energie“ und dem Fokus vor allem auf technische Umsetzungen, möchten wir an dieser Stelle keine weiteren Ausführungen machen.