Stellungnahme zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Migrations- und Integrationsangelegenheiten

Wir begrüßen, dass die Aufgaben vom Landesverwaltungsamt ins Amt für Migration und Integration übergehen und damit eine direkte Anbindung an das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erfolgt. Das Vorhaben führt zu einer Erleichterung der Verfahren für Fachkräfte mit Migrationshintergrund und im Hinblick auf Projektförderungen (Artikel 1 § 1 (2) 5).

Besondere Aufmerksamkeit erfordert jedoch der Artikel 1 § 1 (2) 3. Er nimmt, was Abschiebungen betrifft, zunächst keine Änderungen vor. Jedoch dürfen auch zukünftig aus diesem Amt bzw. dieser Landesbehörde keine Abschiebezentren erwachsen. Diese lehnt die LIGA Thüringen mit der Begründung, dass diese Integrationsarbeit erschweren oder sogar verhindern, entschieden ab.

Auch eine mögliche Ausweitung der Befugnisse unter anderem auf Studierende mit Migrationshintergrund und Geflüchtete lehnt die LIGA Thüringen ab. Dadurch wird die Integration und Beratung dieser Gruppe von Migrant*innen erschwert und „integriertes Rückkehrmanagement“, gegen das sich die LIGA verwehrt, erleichtert.

Das neue Amt für Migration und Integration in Funktion einer zentral agierenden Ausländerbehörde bietet darüber hinaus große Chancen, aber auch zu verhindernde Effekte. Zu diesen Chancen gehört die Etablierung eines zentralen Beschwerdemanagements für die kommunalen Ausländerbehörden.

Auch eine fachliche Anleitung für kommunale Ausländerbehörden, sodass in den Kommunen Prozesse, die weiterhin bei den kommunalen Ausländerbehörden liegen, vereinfacht und beschleunigt werden, kann über diese Behörde realisiert werden.

Zudem ergibt sich durch das neue Amt für Migration und Integration die Chance, die Zusammenarbeit zwischen Fach- und Verwaltungsebene im Sinne der nachhaltigen Integration zu- und eingewanderter Menschen in den Thüringer Arbeitsmarkt. Hierzu sollte die gezielte, nachhaltige Projektförderung sowie die enge Zusammenarbeit Hochschulen, Migrationsberatungsstellen, Sprachkursträgern u.a. eine entscheidende Rolle spielen.

Um dem Verdacht der Bevorzugung „nützlicher“ Migrant*innen entgegenzutreten, sollten beschleunigte Verfahren grundsätzlich gleichberechtigt für alle Menschen mit Migrationshintergrund ermöglicht werden.

Auch muss besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass die Aufgaben einer „zentral agierenden Ausländerbehörde“ Angebote und Projekte wie z.B. IQ-Netzwerk nicht beschneiden.

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