Stellungnahme zum Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes

Mit dem Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Blindengeldgesetzes wird in erster Linie ein neuer Nachteilsausgleich für Gehörlose geschaffen. Damit wird eine langjährige Forderung der LIGA, der Betroffenenverbände und des Landesbehindertenbeirates grundsätzlich aufgenommen, was ausdrücklich zu begrüßen ist. - 2018-02-18 STN Siebtes ÄndG BlindengeldG -

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