Stellungnahme zum Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats – Drs. 7/6576
von Peter Kießling
Zu Artikel 1 „Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz“
Die LIGA Thüringen begrüßt die Erhöhungen der gesetzlich festgeschriebenen Mindestförderhöhen in den Nr. 1-3.
Durch die Anhebung der gesetzlichen Mindesthöhen reduziert das Land die Unsicherheit der Leistungserbringer, die sich bisher aus der Diskrepanz zwischen gesetzlichen Mindesthöhen und Haushaltsansätzen ergab. Die Haushaltsdebatte für den Haushalt 2022 hat deutlich gezeigt, wie wichtig eine Festlegung für den Erhalt der Angebote und die Planungssicherheit der Kommunen und Leistungserbringer ist.
Zu Artikel 2 „Änderung des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes“
Die LIGA Thüringen begrüßt die Erhöhung der gesetzlich festgeschriebene Mindestförderhöhe von 10 Millionen Euro auf 14.420.000 Millionen Euro.
Durch die Anhebung der Mindestförderung wird auch der Planungssicherheit von familienunterstützenden Einrichtungen und Projekten in der regionalen Familienförderung mehr Rechnung getragen. Wir hoffen, dass durch die Anpassung der Mindestförderung auch Projekte langfristig verstetigt und weiterentwickelt werden können.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Mindestfördersumme ebenso für die überregionale Familienförderung gesetzlich verankert werden sollte, um die Familienförderung in Thüringen in der Gesamtheit planungssicherer zu gestalten.
Zur Fragestellung des Beratungsgegenstands (Anlage 3 der zugehörigen Unterlagen)
Die LIGA Thüringen fordert die Aufnahme der ergänzenden Formulierung zu Artikel 1 und 2 des Gesetzesentwurfs. Die Dynamisierung sichert eine Unterstützung der Angebote im gleichbleibenden Umfang durch das Land. Ohne die Aufnahme einer entsprechenden Dynamisierung müssen die Ansätze regelmäßig im Rahmen der Haushaltsplanung angepasst werden. Dies führt erneut zu der Unsicherheit, die durch den aktuellen Gesetzesentwurf beseitigt wird. Alternativ müssen die Änderungen regelmäßig im Rahmen eines Gesetzes angepasst werden. Dadurch wird allerdings eine mittelfristige Planung der Leistungserbringer und Kommunen erschwert und nach jeder Anpassung ist ein weiteres Gesetzgebungsverfahren notwendig. Welche Folgen das Ausbleiben einer Dynamisierung hat, zeigt deutlich die Situation im Landesjugendförderplan: hier müssen schon ab 2024 Angebote voraussichtlich eingeschränkt werden, weil durch die Dynamisierung von Personalkosten die verfügbaren Mittel nicht mehr für alle Angebote ausreichen.