Stellungnahme zum zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Drs. 7/6574

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege nimmt im Folgenden Stellung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die LINKE., der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes.

Zu Artikel 1 Nr. 1

§ 16 (3) Satz 3 „[…] Der Personalschlüssel für Kinder nach Absatz 2 Nr. 5 […]“

§ 16 Absatz 2 Nr. 5 bezieht sich auf den Personalschlüssel für die Kinder im Alter von 4 bis 5 Jahren. Dies passt nicht zu der hier beschriebenen Regelung. Die Nr. 5 muss in Nr. 7 umgewandelt werden.

Zu Artikel 1 Nr. 2

§ 22 (1) Satz 2 Nr. 1 „[…] und für die Ausbildung von pädagogischen Fachkräften in einer praxisintegrierten Ausbildung für […] nach jeweils geltender Fassung, soweit […]“

Die o.a. Textstelle sollte geändert werden in:

„[…] und für die Ausbildungsvergütung von pädagogischen Fachkräften in einer praxisintegrierten Ausbildung für […]  nach jeweils geltender Fassung sowie die Kosten für die Mentorentätigkeit, soweit […]“

Die Kosten der Mentorentätigkeit sind in der Begründung des Gesetzentwurfs beschrieben. Die Festschreibung in den Paragraphen sichert die Finanzierung stärker ab.

Zu Artikel 1 Nr. 3

Entsprechend der Kostenabschätzung für die Kommunen ist formuliert, dass durch die Pauschale unter § 25 Absatz 1 Nr. 5 die entstehenden Mehrkosten für die Kommunen gedeckt werden sollen.

Für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege ist es nicht nachzuvollziehen, weshalb die Pauschale nur für die Kinder von 3 bis 6 Jahre angehoben werden soll. Ob die angepasste Pauschale ausreicht, um die Kosten zu decken, kann durch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege nicht eingeschätzt werden.

Eine sichere Refinanzierung ist zwingend notwendig, um keine Konflikte auf örtlicher Ebene entstehen zu lassen.

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege sieht in den getroffenen Regelungen vor allem in § 16 ThürKigaG weitere Änderungsbedarfe. Wir haben im Rahmen dieser Anhörung bewusst darauf verzichtet, dazu Stellung zu beziehen, um die Verstetigung und Finanzierung der praxisintegrierten Ausbildung nicht zu verzögern. Wir möchten dies in der für dieses Jahr angekündigten „großen Kindergartengesetz-Novellierung“ diskutieren und bieten hierfür unsere Expertise bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens an.

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