2020-09-18 Stellungnahme der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen zum Richtlinienentwurf „Örtliche Jugendarbeit“

Partizipation von jungen Menschen sollte nicht zwingend an eine finanzielle Förderung durch den Freistaat gekoppelt sein.

Letztendlich ist Partizipation ein entscheidender Baustein der Legitimität von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und sollte als Regelleistung und prinzipielle Haltung von Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe selbstverständlich sein.

Der neu aufgenommene Punkt 2.6 „Gegenstand der Förderung“ kann selbstverständlich zur Folge haben, dass Träger/Projekte konzeptionell weitere Gelder beantragen. Wird der Förderzweck um Maßnahmen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erweitert, muss daher klar sein, ob zusätzliche Fördermittel vom Land dafür bereitgestellt werden.

Zum Thema Fachkräftegebot (Pkt. 4.4) muss die Notwendigkeit für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Stellen in der Jugendarbeit mitbedacht werden, damit sich Absolventen für genau dieses Arbeitsfeld entscheiden.

Dies ist durch folgende Ansätze möglich:

  • Bessere/intensivere Öffentlichkeitsarbeit der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit an den Hochschulen.
  • Möglichkeiten der PIA (Praxis in Ausbildung) in den Arbeitsfeldern eröffnen.
  • Zuschläge für reizarme Regionen bereitstellen.
  • Durchsetzung von Mindestentgelten im Kontext der jeweiligen Tarifverträge.

Generell sollte sich bei den Formulierungen und Kontextuierungen auf eine einheitliche Ausdrucksweise verständigt werden.

Wenn zum Bsp. unter Punkt 2 der Förderzweck formuliert ist, wird nicht klar, warum der Fokus auf die schulbezogene Jugendarbeit gelegt wird. Diese ist im §11 SGB VIII immanent. Andernfalls sollte eine gleichwertige Auflistung/Nennung der Bereiche erfolgen wie z.B. die mobile Jugendarbeit, die offene Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, etc.

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