2020-04-08 Stellungnahme der LIGA Thüringen zum sechsten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz - nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit

Die LIGA Thüringen begrüßt die gesetzliche Festsetzung des finanziellen Zuwachses für die Schulsozialarbeit in Thüringen ausdrücklich.

Um Schulsozialarbeit bedarfsgerecht vor Ort umzusetzen, sollten einige Aspekte darüber hinaus Berücksichtigung finden. Aus Sicht der LIGA ist die Planung und Steuerung der Schulsozialarbeit gemäß SGB VIII auf der kommunalen Ebene immer Teil einer qualifizierten Jugendhilfeplanung.

Dazu müssen Schulverwaltung, Schulamt und JHA miteinander kooperieren. In den Jugendhilfeplanungsverfahren müssen staatliche Schulen als auch Schulen in freier Trägerschaft einbezogen werden. Letztere dürfen bei der Auswahl nicht benachteiligt werden, da ausschließlich die sozialpädagogischen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler für eine Entscheidung bedeutsam sind.

Das Land muss aus unserer Sicht dafür Sorge tragen, dass dieser gemeinsame Prozess nicht nur finanziell, sondern auch fachlich gestärkt wird.

Die Steuerungsfunktion des Landes sehen wir darin, den Einsatz und die Wirkung der finanziellen Mittel zu evaluieren sowie die Jugendhilfeplaner der kommunalen Gebietskörperschaften zu qualifizieren.

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