2020-08-26 Stellungnahme der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen zur Aufnahme des Staatsziels der Ehrenamtsförderung

Information zu den Gesetzentwürfen eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen der Fraktion der CDU v. 26.11.19, der Fraktion der AfD v. 04.12.19 und der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN v. 05.06.20 (https://forum.thueringer-landtag.de/dokument/verfassungsaenderung-staatsziele). Alle drei vorliegenden Gesetzentwürfe sehen eine Änderung der Thüringer Verfassung (ThürVerf) durch die Aufnahme von einer bzw. mehreren neuen Staatszielbestimmungen vor. Nach Artikel 43 ThürVerf hat der Freistaat die Pflicht, nach seinen Kräften und im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verwirklichung der in der Thüringer Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten. So enthalten u. a. die Artikel 15, 19 Absatz 1 Satz 2, 20 Satz 3, 29 und 32 derartige Staatszielbestimmungen.

Ausgangslage

Freiwillig übernommene Verantwortung sorgt für individuelle Teilhabe, gesellschaftliche Integration und stabile demokratische Strukturen. Freiwilliges Engagement (Ehrenamt) übernimmt in einer pluralen, subsidiär ausdifferenzierten Gesellschaft somit eine tragende Funktion für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Für unser politisches System ist Beteiligung Grundvoraussetzung. Studien zeigen, dass Menschen die sich ehrenamtlich einbringen politisch aktiver sind und beispielsweise zur Wahl gehen. Eine Ergänzung der Thüringer Landesverfassung um das Staatsziel „Ehrenamt, versehen mit einer überprüfbaren Absicherung in künftigen Entscheidungsprozessen ist für uns daher sachgerecht.

Das Engagement von ehrenamtlich tätigen Menschen geschieht im Spannungsfeld von Freiwilligkeit im Einsatz für andere und die Gesellschaft, dem Risiko des Selbstzwecks und der Gefahr des Ersatzes von hauptamtlichem Tun. Diese Spannung sollte allen Akteur*innen bewusst sein und ausgehalten werden. Ehrenamtliches Engagement braucht klare Strukturen und Rahmenbedingungen, sowie konkrete Vereinbarungen bezüglich der Gewinnung, Beschäftigung, Begleitung, des Auslagenersatzes etc.

Fragestellungen

  • Kann die Aufnahme des entsprechenden Staatsziels Ihrer Meinung nach in Ihrem
    Tätigkeitsfeld eine konkrete Wirkung entfalten? Wenn ja, inwiefern?
  • Ist die Aufnahme des entsprechenden Staatsziels eine Verbesserung oder sind aus Ihrer
    Sicht (auch) andere Maßnahmen notwendig / sinnvoll?
  • Welche Dimensionen muss ein Staatsziel Ehrenamtsförderung im Rahmen einer
    Landesverfassung abbilden? In welchem Umfang werden die vorgeschlagenen
    Formulierungen dem gerecht?

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