Stellungnahme zum Gesetzentwurf Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Rückkehr zu guter Bildung und Stärkung der Elternrechte (Drs. 7/4521) der Fraktion der CDU

Vorrangig soll auf die grundsätzlichen Ziellinien einer in unseren Augen zukunftsfähigen Bildungspolitik eingegangen werden. Bei der Suche nach einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Bildungspolitik steht bei den in den LIGA-Verbänden vertretenen Schulträgern die einzelne Schülerin und der einzelne Schüler mit seinen jeweils spezifischen Förderbedarfen im Vordergrund. Dabei gilt es einerseits die tatsächlich zur Verfügung stehenden personellen und sächlichen Ressourcen realistisch in den Blick zu nehmen, andererseits eine erfolgreiche schulische Bildung an den verschiedenen und vielschichtigen Förderbedarfen aller Schülerinnen und Schüler zu orientieren, räumliche Gegebenheiten innerhalb der Schullandschaft zu berücksichtigen und Raum für ein „atmendes“ Bildungssystem zu schaffen. Gleichsam wird es begrüßt, die Schulen in freier Trägerschaft nicht nur formell als gleichberechtigte Bildungseinrichtungen anzusehen, sondern ihre Besonderheiten in eine erfolgreiche Bildungspolitik zu integrieren, nehmen sie doch häufig eine Vorreiterrolle ein.

Unverzichtbar sind dabei die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und des Rechts auf freie Schulwahl durch die Eltern. Beides darf nicht offen und / oder schleichend aufgeweicht werden. Eine staatliche Bevormundung wird grundsätzlich abgelehnt.

Die im Rahmen der geltenden Fassung des § 8a ThürSchulG mehrfach angezeigte Notwendigkeit einer Klarstellung (auch im Verwaltungsverfahren), dass sich aus der Lehrortempfehlung keine Bindung an den Lernortausspruch ergibt und ein Recht auf Auswahl auch einer Förderschule in freier Trägerschaft bereits in der Schuleingangsphase besteht, wird befürwortet. Bei der Lernortentscheidung der Eltern sind Schulen in freier Trägerschaft mit staatlichen Schulen gleichzustellen. Die Forderung nach einer Gleichbehandlung der freien Schulen entsprechend den staatlichen Schulen besteht nach wie vor. Dies betrifft auch die Bereiche der Kommunikation mit den Schulämtern sowie der Einstellung und Qualifizierung von Lehrkräften.

Die in den Verbänden der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege vereinten Schulträger begrüßen grundsätzlich einen neuen Anstoß zur Fortentwicklung des Bildungswesens durch eine Änderung des Schulgesetzes und mit einer erneuten breiten parlamentarischen Befassung.

Gern sind wir als LIGA, mit den Verbänden und Trägern bereit, unsere fachliche Expertise in den weiteren parlamentarischen Prozess einzubringen.

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