Stellungnahmen zum Entwurf der Thüringer Verordnung zur Testangebotspflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung (ThürTestKitaVO)

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege begrüßt die Entscheidung des Kabinetts vom 23.11.2021, ein landesfinanziertes Testangebot für die Kinder ab 3 Jahren in den Thüringer Kindergärten zu schaffen. Wir haben die Abschaffung des Testangebots für Kindergärten im Sommer 2021 mit einer zentralen Beschaffung sehr bedauert und dies Ihnen ausdrücklich mitgeteilt. Nun muss mit viel Aufwand und unter schwierigsten Marktverhältnissen ein neues System aufgebaut und erneut etabliert werden.

Aus Sicht der LIGA sind folgende Punkte problematisch und bedürfen dringender Klärung:

  • Die Refinanzierung der tatsächlichen Kosten ist über eine Pauschalfinanzierung für die Träger nicht möglich, da die Marktpreise derzeit deutlich höher sind, als im Verordnungsentwurf kalkuliert. Die Inanspruchnahme der Testung wird in den Einrichtungen variieren und kann nicht mit durchschnittlich 70% kalkuliert werden. Wenn sich alle Kinder des Kindergartens testen lassen, entstehen den Trägern ungedeckte Kosten.
  • Die Tests die für diese Kalkulation zugrunde gelegt wurden, sind für den Einsatz im Kindergarten weder geeignet noch praktikabel. Dieser Test ist darüber hinaus nicht vom Paul Ehrlich Institut empfohlen. Geeignete Tests für Kindergartenkinder liegen bei aktuellen Anfragen bei 6,50 €.
  • Der Entwurf sieht die Finanzierung der Pooltestungen, die in einigen Regionen bereits etabliert sind, nicht vor. Diese Möglichkeit muss berücksichtigt werden.
  • Die Refinanzierung über die Betriebskosten bedeutet für die Träger eine Vorfinanzierung auf unbestimmte Zeit. Dies ist für viele Träger nicht leistbar. Hier bedarf es verbindlicher und zeitnaher Regelungen zur Refinanzierung.
  • Die Beschaffung geeigneter Test ist aufgrund der hohen Nachfrage kurzfristig nicht umsetzbar. Deshalb bedarf es einer Übergangsfrist für die Testangebotspflicht der Träger.
  • Der erhebliche logistische Aufwand für Träger bleibt in der Kostenkalkulation unberücksichtigt.

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