Stellungnahmen zu den Anträgen DS 7/2168 und DS 7/3728

Stellungnahmen des LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. zu den Anträgen (Alternativanträgen):

  • „Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der Corona-Pandemie“ von der CDU Fraktion (Drucksache 7/2168) und
  • „Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern“ von den Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/3728).

Einführung

In den nachfolgenden Ausführungen erlauben wir uns, auf einige grundsätzliche Themen einzugehen, die sich aus unserer Sicht aus den Drucksachen ergeben und die wir als Verbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege kritisch bewerten. Anschließend stellen wir unter zusammenfassenden thematischen Schwerpunkten unsere Bewertung und Rückmeldungen zu den Drucksachen dar. Wir gehen von Ihrem Einverständnis aus, dass wir dabei auf die chronologische Aufzählung der Ziffern eher verzichten. Unter den thematischen Clustern behandeln wir die Drucksachen sowohl der CDU-Fraktion, als auch der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen zusammengefasst.

Grundsätzliche Bewertung, kritische Rückmeldung

Aktuell verzeichnen wir mit der vierten Welle den zweiten Herbst / Winter mit dem Coronavirus und dies in noch nie da gewesener Wucht. Die Inzidenzen jagen von Rekord zu Rekord. Die Sieben-Tage-Inzidenz erreichte bundesweit unvorstellbare Höchststände, der Freistaat Thüringen wies eine Sieben-Tage-Inzidenz von 895,2 aus und belegt damit den zweiten Platz im Bundesvergleich (Vgl.: Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard, Stand: 29. November 2021). Seit dem 26. November 2021 wissen wir von der neuen besorgniserregenden Variante des Coronavirus B.1.1.529 "Omikron“.

Die derzeitige Situation war erwartbar und vorauszusehen. Die Verbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege haben stets und für sämtliche Handlungsfelder darauf hingewiesen. Dass wir gerade jetzt zu den o. g. Anträgen zur Stellungnahme eingeladen wurden, irritiert die Verbände der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse verfügen wir über zahlreiche Maßnahme- und Lösungsmöglichkeiten, die auch in dieser dramatischen Situation die Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf in den Sozialen  Handlungsfeldern  sicherstellen  können  und  vor  allen  Dingen  die  unveräußerliche Würde der Menschen nicht in Frage stellen.

Die freie Wohlfahrtspflege stand und steht vor vielfältigen Herausforderungen. Die Träger haben sich dieser Verantwortung stets gestellt und für uns als Gesellschaft insgesamt die Betreuung und Versorgung gesichert. Sie werden es weiter tun. Die Arbeitsbedingungen veränderten sich gravierend, ebenso die Angebote für Klientinnen und Klienten, die besonders durch einen persönlichen Kontakt geprägt sind, wurden kurzfristig angepasst. Die Verbände, Dienste und Einrichtungen haben schnell und flexibel agiert und reagiert. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Parteien wissen, wie der Lockdown den Kindern zugesetzt hat und welche erheblichen Belastungen er alten oder einsamen Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen in Armut zugemutet hat. Und, was er unterschiedslos allen Kolleginnen und Kollegen in den sozialen Einrichtungen an der je eigenen Stelle mit der je eigenen Aufgabe aufgebürdet hat. Deshalb nehmen wir manche der formulierten Fragen mit Irritation und Zurückweisung der impliziten Unterstellungen lediglich zur Kenntnis. Dass diese Fragen für uns nach fast zwei Jahren mit Enttäuschung verbunden sind, sei an dieser Stelle stellvertretend für die vielen Kolleginnen und Kollegen und die Klientinnen und Klienten erwähnt (siehe Fragenkatalog bspw. Frage 4, 11, 13, 14, 22, etc.). Und: Dass Menschen in stationären Einrichtungen Besuch erhalten, ist ein Recht in Bezug auf die unveräußerliche Würde eines Menschen und keine Frage des „Dürfens“, siehe Drucksache 7/2168, III der Lesefassung. Dieses Recht darf nicht zur Disposition stehen.

Die  sozialen  und  seelischen  Auswirkungen  der  Isolation  sind  erschöpfend  beschrieben  und diskutiert worden, sie sind unstrittig. Ebenso die wirtschaftlichen Auswirkungen. Gleichwohl ist es wichtig, über die in den Anträgen aufgeworfenen Themen zu sprechen. Wobei wir als Verbände der Freien Wohlfahrtspflege konstatieren: es hätte längst passieren müssen. Uns gelegentlich aufdrängend haben wir stets darauf hingewiesen, die gesellschaftlichen und sozialen Problemlagen, die über die Grenzen des Zumutbaren hinausgehende belastende Situation der Menschen im Bereich der Pflege und Betreuung auch Ihnen gegenüber deutlich aufgeworfen und festgestellt, wie weit wir von Personenzentrierung, Teilhabe und Teilhabegerechtigkeit entfernt sind. Die Corona-Pandemie zeigt uns einem Brennglas gleich, wo wir stehen und wie viel Grundsätzliches zu bedenken und zu tun ist.

Seit dem Sommer 2020 drängen die Verbände der LIGA der Wohlfahrtspflege in Thüringen darauf, die bis dato ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie zu bewerten und im Bedarfsfall neu zu justieren. Es geht um zügige Reaktionen bei der Bewältigung von akuten Herausforderungen, es geht im Zweifel darum, Tempo herauszunehmen und vor allem geht es darum, ressourcenbindende Bürokratie abzubauen. Grundsätzlich, aber gerade auch jetzt. Wir stehen vor dramatischen Wochen, die die herausfordernde Zeit des vergangenen Jahres vermutlich noch übertreffen werden. Wir wissen um erschöpfte Kolleginnen und Kollegen, sorgenvolle Klientinnen und Klienten mit ihren Familien. Wir brauchen besonders, aber nicht ausschließlich in den stationären Angeboten der Altenhilfe, der Eingliederungshilfe und der stationären  Kinder-  und  Jugendhilfe  flexible  Möglichkeiten,  die  in  hoher  Verantwortlichkeit  und Verantwortung aller Träger der Verbände der Freien Wohlfahrt, kurzfristiges Handeln und Entscheiden ermöglicht. Seien Sie gewiss, dass niemand bspw. bewusst Fachkraftquoten absenken will. Wenn wir in den kommenden Wochen in solche Situationen kommen, dann brauchen die Verantwortlichen in den Einrichtungen Handlungssicherheit. Die Verordnungen, so richtig sie sind, delegieren Verantwortung in zum Teil unrealistischer Weise.

Diese von uns eingeforderte Bewertung kommt sowohl den  einschlägigen Ministerien, den nachgeordneten Behörden, den Leistungsträgern und Leistungserbringern als auch weiteren an der Bewältigung der Pandemie beteiligten Institutionen zu. Dies ist die Hauptforderung bezugnehmend auf die beiden Anträge. Die Verbände der LIGA Thüringen sind mit allen Akteuren bereit mit Ihnen in den Diskurs zur Verbesserung der Versorgungssituation von Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Pflegebedürftigkeit, Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen zu gehen. Aus unserer Sicht reicht es nicht mehr aus, schriftlich bzw. mündlich zu Anträgen Stellung zu beziehen.

Wir weisen Sie auf die Positionen der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen hin, die wir u.a. auf Basis des Positionspapiers des Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. „Lehren aus der Corona-Pandemie Teil I“ (Erscheinungsdatum: Juli 2021), zusammengefasst haben (vgl. Anlage 1). Die Betrachtung einzelner Zielgruppen kommt aus unserer Sicht angesichts der aktuellen Lage zu kurz und verdrängt, dass es Lösungen für die Soziale Arbeit bedarf: sowohl für die Klientinnen und Klienten als auch für die Kolleginnen und Kollegen in den Diensten und Einrichtungen.

Bewertung ausgewählter Aspekte der Anträge und Fragekataloge

Die Corona-Pandemie hat zweifelsohne die Schwachstellen des Pflegesystems aber auch des öffentlichen Gesundheitssystems offengelegt. Von daher richten sich die Erwartungen der Betroffenen und Beteiligten auf eine bessere Personalausstattung der Pflege und Betreuung, eine weitere Verbesserung der Versorgung und Entlastung und eine bessere Finanzausstattung.

Die zentral auf Infektionsvermeidung ausgerichtete Strategie der Bundes- und Landesregierungen hat zu massiven Beeinträchtigungen bei anderen Zielen (Teilhabe am Leben, Lebensqualität, menschenwürdiges Sterben) geführt.

Der Antrag der CDU-Fraktion zielt auf den Schutz und das Wohlbefinden von Seniorinnen und Senioren sowie anderer Risikogruppen. Im Antragstext werden jedoch die grundsätzlichen Belange von Menschen mit Behinderungen nur im einrichtungsgezogenen Kontext und auch hier nicht durchgängig betrachtet. Wir bitten auch all jene Eltern und andere Angehörige von Menschen mit Behinderungen nicht zu vergessen. Auch sie haben in der Krise viel mehr zu leisten und verdienen unbedingt ein höheres Maß an gesellschaftlicher Anerkennung – auch durch den Landtag. Nicht im Blick bzw. nicht ausdrücklich erwähnt sind die Kinder. 

Da sich in den Anträgen als auch den Fragenkatalogen der Begriff „Einsamkeit“ durchzieht, verweisen wir an dieser Stelle auf die schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 19. April 2021 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag (Ausschussdrucksache 19(13)135b) der Ruhr-Universität Bochum (Vgl.: Einsamkeit - Erkennen, evaluieren und entschlossen entgegentreten). Hier wird u. a. ausgeführt, was unter Einsamkeit zu verstehen ist (in Abgrenzung zur sozialen Isolation), wie Einsamkeit gemessen werden kann, welche Auswirkungen Einsamkeit hat, welche konkreten politischen Handlungsfelder es gibt und es wird zur Frage ausgeführt, ob Einsamkeit in der Corona-Pandemie zugenommen hat. Die Lektüre ist insofern empfehlenswert, da sich an dieser Stelle wissenschaftlich mit dem Thema Einsamkeit auseinandergesetzt wird. Es ist davon auszugehen, dass sich mit diesen auf Thüringen übertragbaren Erkenntnissen Ihre Fragen nach Einsamkeit und Isolation beantworten. Beispielhaft zwei wesentliche Erkenntnisse:

  • „Einsamkeit wird definiert als eine wahrgenommene Diskrepanz zwischen den gewünschten und den tatsächlichen sozialen Beziehungen (Peplau & Perlman, 1982). Dabei ist die Qualität der sozialen Beziehungen wichtiger als die Quantität (Hawkley et al., 2008). Einsamkeit ist ein subjektiver Zustand, der von den Betroffenen als schmerzhaft wahrgenommen wird. … Einsamkeit darf nicht mit sozialer Isolation gleichgesetzt werden. Unter sozialer Isolation versteht man den objektiven Mangel an sozialen Beziehungen und Kontakten. Soziale Isolation kann, muss aber nicht als unangenehm empfunden werden. Einsamkeit und soziale Isolation sind zwar korreliert, aber nicht identisch: Menschen können einsam sein, obwohl sie viele soziale Kontakte haben, und sie können sich auch dann wohlfühlen, wenn sie viel alleine sind. Tendenziell erhöht aber objektive soziale Isolation das Risiko für subjektiv empfundene Einsamkeit.“ (Vgl.: Einsamkeit - Erkennen, evaluieren und entschlossen entgegentreten, S. 4)
  • „Die ersten Studien zur Auswirkung der Covid-19-Pandemie auf Einsamkeit zeichnen ein eindeutiges Bild: Einsamkeit hat während der Pandemie in Deutschland in allen Altersgruppen stark zugenommen (Buecker, Horstmann, et al., 2020; Entringer & Kröger, 2020; Huxhold & Tesch-Römer, 2021; Lippke et al., 2021). Besonders betroffen von diesem Anstieg sind Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern kleiner Kinder und Alleinlebende (Buecker, Horstmann, et al., 2020; Entringer & Kröger, 2020; Lippke et al., 2021). Die meisten bisher veröffentlichten Studien beziehen sich auf die ersten Monate der Pandemie; zu den langfristigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie laufen die Datenerhebungen noch.“ (Vgl.: Einsamkeit - Erkennen, evaluieren und entschlossen entgegentreten, S. 7)

Ob nun die unter den Fragen 1 bis 3 und 23 Ihrer Fragenkataloge benannte Programme bzw. Gesetze der Vereinsamung entgegengewirkt haben, kann aufgrund der fehlenden Datenbasis nicht konkret beantwortet werden. Aus unserer Sicht bedarf es wissenschaftlicher Erhebungsinstrumente, die die Maßnahmen in der Gesamtheit evaluieren und die Nachhaltigkeit sicherstellen. Dies jedoch nicht allein bezogen auf das Kriterium „Einsamkeit“ im Kontext der Corona-Pandemie. Eine Befragung der diversen Zielgruppen ist insofern bedarfsgerecht und barrierefrei auszurichten. Für die Entwicklung der Evaluation stehen wir Verbände der LIGA Thüringen gern zur Verfügung. Wir weisen aber darauf hin, dass die erforderliche wissenschaftliche Evaluierung die Fortführung der Instrumente bis zum Vorliegen wissenschaftlicher Ergebnisse nicht aussetzen oder infrage stellen darf. Ist es nicht vielmehr so, dass die Themen Einsamkeit und soziale Isolation grundsätzlich als politische Herausforderung im Freistaat Thüringen betrachtet werden müssen? Hierzu gibt die benannte Stellungnahme ab Seite 11 einige Hinweise: „Politische Maßnahmen gegen Einsamkeit müssen auf allen politischen Ebenen ansetzen, von der Kommune über Länder und Bund bis hin zur Europäischen Union." (Vgl.: Einsamkeit - Erkennen, evaluieren und entschlossen entgegentreten, S. 11 ff.)

Unkomplizierte, neue und lösungsorientierte Ansätze in den Programmen machten eine wesentliche Grundlage zur Hilfestellung Freier Träger aus und werden sie weiterhin ausmachen. In vielen Fällen konnten die Einrichtungen und Dienste auf diese erwähnte Vorgehensweise bauen, in einigen Fällen führten hohe bürokratische Hürden zu erheblichen Problemen in der Umsetzung wichtiger Angebote und Leistungen. Der Kern unserer Angebote ist die Begleitung, Unterstützung und Förderung der Menschen vor Ort und nicht die Administration der Leistungen selbst. Es ist hinderlich, wenn sich Einrichtungen und Dienste für getroffenen Maßnahmen (mit verbundenen Ausgaben) rechtfertigen bzw. selbst geeignete Finanzierungsinstrumente suchen müssen um (vom Gesetzgeber) beschlossene Anweisungen umzusetzen.

Das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ) ist für die LIGA Verbände ein guter Ansatz, Bedarfen regional zu begegnen und der Heterogenität in der Thüringer Bedarfslandschaft gerecht zu werden. Die über fast alle Parteigrenzen hinaus angestrebten gleichwertigen Lebensverhältnisse kommen so ihrer individuellen Umsetzung vor Ort näher. Dazu gehört ein hohes Maß an Transparenz, Planungssicherheit und Rollenverständnis vor Ort, an dessen Ausbau in Zukunft in den Programmen noch gearbeitet werden muss. Die Prozessbegleitung der Freien Träger ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu integrierten Planungsprozessen, auch im Rahmen des LSZ. Die Kommunen sind in ihren Planungen stark abhängig vom Landeshaushalt. Gesetzlich festgeschrieben sind dort lediglich 10 Mio. Euro. Das verhindert Fortschritt und Planungssicherheit in dem Programm und bremst Träger in ihrer Aktivität sowie Kreativität für die Menschen. Zentral bleibt die gemeinsame Gestaltung vor Ort. Es geht darum, dass Leistungen auf Grundlage der Programme nicht nur beplant, sondern vielmehr gestaltet werden anhand vorhandener Ressourcen, Chancen und Möglichkeiten. Hier fehlt es schichtweg an Augenhöhe und Langfristigkeit (Prävention), um Leistungen langfristig anzubieten. Es ist nicht zielführend, in Jahresscheiben Angebote zu vergeben.

Die Programme, wie AGATHE, müssen auf Basis der vorhandenen Ressourcen und mit den gesellschaftlichen Akteuren vor Ort entwickelt werden. Im Programm AGATHE wurden die Freien Träger (anders als im LSZ) nur rudimentär in die Erarbeitung eingebunden. Insofern ist es aus unserer Sicht nicht möglich, den aktuellen Umsetzungsstand zu bewerten. Wir sehen Verbesserungsbedarf im Einsatz der Mittel dahingehend, dass vorhandene Strukturen in ihrer Arbeit unterstützt und so bereits etablierte Angebote weiterentwickelt werden. Bei der weiteren Implementierung von AGATHE ist dahingehend verstärkt auch die Expertise des Kompetenzzentrums für Strategische Sozialplanung der LIGA Thüringen einzubeziehen.

Zu begrüßen ist der Ansatz, dass niedrigschwellige Hilfe angeboten werden kann, wie sie je nach Ort anfällt. Die Strukturen sollten, programmunabhängig, verlässlich vor Ort zu erreichen sein und den Menschen eine sichere Erwartung an Leistungen und Hilfestellungen bereitstellen. Doppelstrukturen sind zu vermeiden. In den Fördermodalitäten und der Mittelbewirtschaftung erwarten wir eine leichtere, verständliche Sprache, die in ihrem barrierearmen Ansatz allen Menschen dient, transparente Handlungsfolgen und in Zugänglichkeit der Pläne für alle Akteure vor Ort.

Aus unserer Sicht gilt es, gemeinsam miteinander Lösungen zu suchen und umzusetzen. Das meint konzertierte Aktionen aller an der Gesundheit und Pflege beteiligter Partnerinnen und Partner. Ziel ist ein landesweites Bündnis für Gesundheit und Pflege, das als sachkompetentes Expertengremium, gemeinsam an Empfehlungen zur Umsetzung der gesundheits- und pflegepolitischen Aufgaben arbeitet, diese verständlich kommuniziert und auch in die Fläche bringt. Auch über die Corona-Pandemie hinaus, aber gerade jetzt.

 

Gerade jetzt braucht es einen Mix an Lösungen. Unbestritten ist die Impfung aktuell die wirksamste Möglichkeit den Pandemieverlauf zu beeinflussen. Das regelmäßige Impfmonitoring des RKI[1] gibt Aufschluss über die aktuell gemeldeten Impfungen nach Bundesländern und Impfquoten nach Altersgruppen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquotenmonitoring.html;jsessionid=417FE01B7E7395827EC70445622E258B.internet091?nn=13490888 (letzter Zugriff: 01.12.2021)). Fakt ist, dass bundesweit die Boosterimpfung schleppend verläuft. Die Gründe dafür werden aktuell medial diskutiert.

Die Einrichtungen und Dienste der LIGA Thüringen unterstützen die mobilen Impfteams seit Beginn der Impfkampagne, stellen personelle und räumliche Ressourcen zur Verfügung und organisieren über die eigene Trägerhoheit hinaus Impftermine. Das heißt: die Träger organisieren vor Ort – auch für Anspruchsberechtigte die nicht von dem Träger versorgt werden – Impftermine. Dies geschieht aus einer Haltung der Verantwortung heraus. Zudem braucht es auch in der Frage „Impfung“ einfache Informationen für alle Zielgruppen, so auch zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen. Aktuell werden Informationen zu Corona und den Impfungen in Leichter Sprache angeboten. Eine Evaluation der Inanspruchnahme unterstützen wir ausdrücklich. Es geht auch hier um barrierefreie Zugänge: Impftermine müssen direkt und zentral angeboten werden und nicht anders herum. Wir können davon ausgehen, dass wir nicht nur Ende 2021 mit diesen Herausforderungen umgehen müssen.

Die Teststrategie ist auszubauen. Mit Umsetzung der Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes hat sich die Marktlage der Schnelltests akut verschlechtert. Bestellungen werden seitens der Lieferanten kontingentiert oder verringert; die Preise schnellen in die Höhe. Diese Beobachtung wird sich nach unserer Einschätzung in den nächsten Wochen dramatisch verschärfen. Analog des Pandemielagers zur Beschaffung von Schutzausstattung in 2020, sollte eine Landes-Schnelltest-Reserve geschaffen werden.

Weitere Aspekte und Erläuterungen werden wir in die mündliche Anhörung im Ausschuss für für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Thüringer Landtages am 9. Dezember 2021 einbringen.

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