2019-12-06 STN Richtlinie zur investiven Förderung von Familieneinrichtungen
von Peter Kießling
- 1.4.3 - Aus Sicht der Liga ist nicht klar, wie ein bedarfsgerechtes Angebot der
Familienhilfe in Thüringen vom Land definiert wird. Gibt es hierzu eine
Gesamtplanungsgrundlage (Landesfamilienförderplan)? - 2.1a - die Bauunterhaltung ist in der Förderung ausgeschlossen. Gerade dieser
Bereich wäre bei bestehenden Immobilien interessant. - 2.2 - Wir bitten um die Ergänzung von Geburtshäusern als förderfähige
Familieneinrichtung. - 4.1 - Ist der Bedarf von Seiten des Ministeriums den Leistungserbringern bekannt?
Wie wird der Bedarf erhoben und evaluiert? - 4.6 - Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Großteil der Träger von z.B.
Beratungsstellen keine Mietverträge über 25 Jahre bzw. 15 Jahre besitzt.
Insbesondere bei kleineren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben erscheint uns
diese Regelung als unverhältnismäßig. - 5.1.1 - Woher sollen 20% Eigenmittel des Trägers kommen?
- 6.2 - Aus Liquiditätsgründen sprechen wir uns dafür aus die Zweckbindung von 25
auf 20 Jahre zu kürzen! - 6.3.2 – Da bereits gegen andere Zinsfestsetzungen verfassungsrechtliche Bedenken
angemeldet wurden, gehen auch wir von einer Verfassungswidrigkeit dieser Zinsen
nach § 49a VwVfG aus - 7.1.3 - Bis wann muss das Ministerium der Förderung endgültig und verbindlich
zustimmen? Laut 7.2. Beginn der Bauplanung innerhalb 2 Monate nach Beantragung.
Wir verweisen darauf, dass kommunale Mittel mit bedacht werden müssen. An dieser
Stelle bedarf es eines abgestimmten Verfahrens um das Risiko des Trägers zu
schmälern.