2019-12-06 STN Richtlinie zur investiven Förderung von Familieneinrichtungen

von Peter Kießling

  • 1.4.3 - Aus Sicht der Liga ist nicht klar, wie ein bedarfsgerechtes Angebot der
    Familienhilfe in Thüringen vom Land definiert wird. Gibt es hierzu eine
    Gesamtplanungsgrundlage (Landesfamilienförderplan)?
  • 2.1a - die Bauunterhaltung ist in der Förderung ausgeschlossen. Gerade dieser
    Bereich wäre bei bestehenden Immobilien interessant.
  • 2.2 - Wir bitten um die Ergänzung von Geburtshäusern als förderfähige
    Familieneinrichtung.
  • 4.1 - Ist der Bedarf von Seiten des Ministeriums den Leistungserbringern bekannt?
    Wie wird der Bedarf erhoben und evaluiert?
  • 4.6 - Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Großteil der Träger von z.B.
    Beratungsstellen keine Mietverträge über 25 Jahre bzw. 15 Jahre besitzt.
    Insbesondere bei kleineren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben erscheint uns
    diese Regelung als unverhältnismäßig.
  • 5.1.1 - Woher sollen 20% Eigenmittel des Trägers kommen?
  • 6.2 - Aus Liquiditätsgründen sprechen wir uns dafür aus die Zweckbindung von 25
    auf 20 Jahre zu kürzen!
  • 6.3.2 – Da bereits gegen andere Zinsfestsetzungen verfassungsrechtliche Bedenken
    angemeldet wurden, gehen auch wir von einer Verfassungswidrigkeit dieser Zinsen
    nach § 49a VwVfG aus
  • 7.1.3 - Bis wann muss das Ministerium der Förderung endgültig und verbindlich
    zustimmen? Laut 7.2. Beginn der Bauplanung innerhalb 2 Monate nach Beantragung.
    Wir verweisen darauf, dass kommunale Mittel mit bedacht werden müssen. An dieser
    Stelle bedarf es eines abgestimmten Verfahrens um das Risiko des Trägers zu
    schmälern.

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