Der Landesrahmenvertrag des Freistaates Thüringen nach § 131 Abs. 1 SGB IX

Landes-Rahmenvertrag des Freistaates Thüringen in Leichter Sprache

Hier finden Sie Teile aus dem Landes-Rahmenvertrag
in Thüringen in Leichter Sprache.
Es sind die Teile,
die für die Leistungs-Berechtigten wichtig sind.
Leistungs-Berechtigte sind Menschen mit Behinderung.
Sie bekommen Angebote, um überall mitmachen zu können.

Zuerst erklären wir etwas über den Text.
Und wir erklären schwere Wörter.
Die schweren Wörter sind dick gedruckt
und werden dann erklärt.
Die Wörter wiederholen sich manchmal im Text.
dann sind die Wörter auch dick geschrieben.
So kann man weiter oben nachlesen, was sie heißen.

Wichtiges über den Landes-Rahmenvertrag
Buch mit einem Paragrafen-Zeichen, ein Gesetzbuch

Die Grundlagen für den Vertrag
stehen im Sozial-Gesetzbuch
Nummer 9.
Im Text wird die Abkürzung SGB
benutzt.
Dort stehen wichtige Regeln über die
Leistungen,
die Menschen mit Behinderung
bekommen.
Es gab in den Gesetzen viele
Veränderungen.
Der Grund für die Veränderungen ist
das
Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Viele verschiedene Menschen stehen zusammen.

Das Wort Bundes bedeutet,
dass das Gesetz in Deutschland gilt.
Teilhabe steht dafür,
dass Menschen mit Behinderung
überall einbezogen werden
und mitmachen können.
Die Abkürzung für Bundes-Teilhabe-
G
esetz ist BTHG.
Seit dem 1. Januar 2020 müssen sich
alle an die neuen Regeln halten.
Den Landes-Rahmen-Vertrag gibt es,
damit die Regeln aus dem Gesetz
umgesetzt werden.
Landes bedeutet,
dass der Vertrag für das Bundesland
Thüringen gilt.
Rahmen ist ein anderes Wort für
Grenzen.

Zwei Personen sitzen und sprechen über ein beschriebenes Blatt Papier

In dem Rahmen werden Leistungen
genau aufgeschrieben:
Der Vertrag wird von dem Land
Thüringen
und den Anbietern von Leistungen
unterschrieben.
In einem Vertrag stehen
Festlegungen.
Die Beteiligten unterschreiben den
Vertrag.
Sie müssen sich an die Festlegungen
halten.
Leistungen sind alle Angebote, Hilfen
und Unterstützungen
für Menschen mit Behinderung.
Es gibt Landes-Rahmen-Verträge in
allen Bundes-Ländern.
In den Verträgen steht, wie die
Leistungen der
Eingliederungs-Hilfe erbracht werden.
Hier geht es um den Landes-
Rahmenvertrag in Thüringen.
In dem Vertrag gibt es Übergangs-
Regelungen.
Die gelten bis 31.12.2022.

Wie ist der Vertrag aufgebaut?

Der Landes-Rahmen-Vertrag hat mehrere Teile.
Die Regeln sind in Paragrafen aufgeschrieben.
Das Zeichen für Paragraf ist §.
Ein Paragraf ist ein Text-Abschnitt.
Das Wort wird in Gesetzen benutzt.

Was steht im Landes-Rahmen-Vertrag?

im Landes-Rahmen-Vertrag wurde aufgeschrieben:

  • Wie werden Leistungen für Menschen mit Behinderung erbracht?
  • Welche Leistungen werden erbracht?
  • Wie werden die Leistungen bezahlt?
Das Gesetz von Thüringen zu der Inklusion und der Gleich-Stellung von Menschen mit Behinderungen.

Es gibt ein neues Gesetz in Thüringen.
Das Gesetz heißt:
Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleich-Stellung
von Menschen mit Behinderungen.

Das kurze Wort dafür ist:
ThürGIG.

In dem Gesetz stehen viele Regeln,
damit Menschen mit Behinderungen
noch besser leben können.

Das Land Thüringen hat viele Informationen zu
dem Gesetz zusammen-gefasst.

Diese Informationen sind in Leichter Sprache geschrieben.

Sie finden die Informationen auf dieser Internet-Seite:

https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Soziales/Dateien/Menschen_mit_Behinderungen/Leichte_Sprache/Zusammenfassung_ThuerGIG_barrierefrei.pdf

Informationen zu dem Landes-Rahmen-Vertrag vom Land Thüringen

Das Land Thüringen hat die wichtigsten Informationen
zusammen-gefasst.

Dieser Text ist in Leichter Sprache geschrieben.

In diesem Text steht:
• Wer hat den Rahmen-Vertrag gemacht.
• Wie wurde der Vertrag gemacht.
• Die wichtigsten Regeln
von dem Rahmen-Vertrag.

Sie finden die Informationen auf dieser Internet-Seite:

https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Soziales/Dateien/Menschen_mit_Behinderungen/Leichte_Sprache/Zusammenfassung_Landesrahmenvertrag_barrierefre.pdf

Wichtiges für Leistungs-Berechtigte im Landes-Rahmen-Vertrag

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So haben wir die Informationen aus dem Landes-Rahmen-Vertrag
zusammen gefasst.


Wo steht das?
In welchen Paragrafen im Landes-Rahmen-Vertrag
werden die Leistungen beschrieben?

Worum geht es?
Was sind es für Leistungen?
Was bedeuten die Regelungen für Leistungs-Berechtigte?
Was müssen Sie beachten?

Personenzentrierte Komplex-Leistung

Das Wort besteht aus den Wörtern:

  • Personen
    sind Menschen mit Behinderung
  • Zentriert
    heißt hier, dass die Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt stehen.
    Leistungen sollen so sein, wie die Menschen sie brauchen.
  • Komplex
    Die Leistungen sind gut zusammen gefasst.
  • Leistung

Wo steht das?

In den Paragrafen 4 bis 12

Worum geht es?

Die Abkürzung für Personenzentrierte Komplex-Leistung
ist PKL.
Die PKL ist eine neue Leistungs-Form in Thüringen.
Menschen mit Behinderung werden in allen
Lebens-Bereichen unterstützt.
Sie entscheiden selbst,
welche Unterstützung sie brauchen.
Und wer sie unterstützen soll.
Diese Leistungen wurden bisher nur von Fach-Leuten erbracht.
Jetzt können auch Nachbarn oder Freunde dabei helfen.

Die Unterstützung erfolgt dort, wo sie gebraucht wird.
Menschen mit Behinderung werden so unterstützt,
wie sie es brauchen.
Zum Beispiel zu Hause oder in der Tages-Stätte.
Und sie können die Unterstützung an jedem Tag
und zu jeder Uhr-Zeit bekommen.
Immer dann, wenn es nötig ist.
Der Integrierte Teilhabe-Plan ist die Grundlage dafür.
Darin wird geschrieben, welche Unterstützung gebraucht wird
und wieviel.
Die Abkürzung für Integrierte Teilhabe-Plan ist ITP.
Darin stehen die Ziele und Wünsche,
die der Leistungs-Berechtigte im Leben hat.
Und welche Unterstützung und Hilfen der Mensch braucht,
um die Ziele zu erreichen.
Der ITP wird von den Beteiligten zusammen erarbeitet.
Die Beteiligten sind:

  • Der Mensch mit Behinderung
  • Die Einrichtungen und Menschen,
    die den Menschen mit Behinderung unterstützen.

Die Stellen, die die Leistungen bezahlen.

Besondere Wohn-Formen

Wo steht das?

In den Paragrafen 14 bis 23.

Worum geht es?

Bisher gab es Wohn-Heime und Wohn-Stätten für Menschen mit Behinderung.
Das sind stationäre Wohn-Formen.
Stationär heißt ein bestimmter Ort.
Dort wohnen Menschen mit Behinderungen.
Seit dem Bundes-Teilhabe-Gesetz heißen Wohn-Heime
und Wohn-Stätten besondere Wohn-Formen.
Das Wort besonders wird hier benutzt,
da diese Wohn-Formen eine Ausnahme sein sollen.
Es ist ein Ziel,
dass mehr und mehr Menschen in einer eigenen Wohnung leben.
Sie sollen mit der PKL unterstützt werden.
Bis Ende 2022 sollen alle Anbieter von Leistungen prüfen,
welche Angebote in Wohn-Heimen mit der PKL gemacht werden können.

Wichtig ist aber:

Die besonderen Wohn-Formen gibt es weiter.
Auch nach dem Jahr 2022.
Es wird aber weniger Wohn-Heime geben.
Immer mehr Menschen mit Behinderung sollen
Unterstützung in ihrem Lebens-Umfeld bekommen.

Diese Punkte sind wichtig im Landes-Rahmenvertrag:

Manche Menschen mit Behinderung
brauchen mehr Unterstützung als andere.
Wenn sie weiter in Wohn-Heimen leben.
gibt es im Landes-Rahmenvertrag
eine Regelung für ihren Mehrbedarf.
Es können Zusatz-Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Dazu steht mehr im Paragraf 17, Absatz 8.
Die Wohn-Heime haben immer einen bestimmten Geldbetrag für alle
Leistungen in einem Wohn-Heim bekommen.
Dazu gehörte:
Die Verpflegung und die Unterkunft
2. Die Unterstützungen von Fach-Kräften
für die Menschen mit Behinderung.
Bis 2019 wurde das zusammengefasst.
Durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz hat sich das geändert.
Die Verpflegung und die Unterkunft werden nun von den Bewohnern und
Bewohnerinnen selbst bezahlt.
Sie bekommen das Geld vom Sozial-Amt
und bezahlen es dann an das Wohn-Heim.
Das Geld für die Unterstützung von den Fach-Kräften
wird an die Wohn-Heime bezahlt.

Das müssen Sie beachten:

Menschen mit Behinderung müssen dadurch
einige neue Anträge stellen.
Wohn-Verträge und Betreuungs-Verträge
müssen geändert werden.
Was Sie machen müssen,
steht auf der Internet-Seite der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

Das ist die Internet-Adresse:

Tages-Stätten

Wo steht das?

Lesen Sie dazu den Paragraf 14.

Worum geht es?

Die Tages-Stätten sind Einrichtungen für Menschen mit
seelischen Erkrankungen oder Sucht-Erkrankungen.
Sie sind meistens von Montag bis Freitag geöffnet.
Hier bekommen Menschen Unterstützung,
die nur schwer alleine im Alltag zurechtkommen.
Sie können nicht arbeiten gehen.
Und bekommen Anleitung,
damit sie wieder selbstständig werden.
Die Leistungs-Berechtigten bekommen die Unterstützungen,
die sie brauchen.

Förder-Bereiche

In Förder-Bereichen werden Menschen mit geistiger
und körperlicher Behinderung besonders unterstützt.
Sie lernen verschiedene Dinge,
die für ihr Leben wichtig sind.
Sie erhalten dabei die Unterstützung,
die sie brauchen.
Es sind Lern-Bereiche und Beschäftigungs-Bereiche.
Sie sind oft Teil einer Werkstatt für Behinderte Menschen.
Fach-Leute unterstützen die Menschen.
Sie haben so die Möglichkeit zum Leben in der Gemeinschaft.
Der Förder-bereich ist auch eine Arbeits-Welt für die Menschen.

Die Finanzierung dieser Angebote wurde durch das
BTHG neu geregelt.

Das müssen Sie beachten:

Sie müssen das Geld für Mittagessen beim Sozial-Amt
beantragen.
Wenn Sie es nicht selber bezahlen können.

Wohn-Heim für Kinder und Jugendliche

Wo steht das?

Im Paragraf 24.
und im SGB Nummer 9, Paragraf 131, Absatz 1.

Worum geht es?

Hier wohnen Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Oder die von einer Behinderung bedroht sind.
Und wenn sie deswegen nicht zu Hause
wohnen können.
Für die Kinder und Jugendlichen ist es wichtig,
dass die Wohn-Heime ein Zuhause für sie sind.
Die Kinder und Jugendlichen sollen sich zu Hause fühlen,
wie in einer Familie.
Durch den Landes-Rahmenvertrag hat sich für diese Wohn-Heime
nichts geändert.
Für die Kinder und mit den Kindern wird ein Gesamt-Plan erarbeitet.
Mehr dazu steht im SGB Nummer 9 in dem Paragraf 117.

Integrative Kinder-Garten

Wo steht das?

Das steht im SGB Nummer 8 und 12.
Und im SGB Nummer 9 in den Paragrafen 117 und 125.

Worum geht es?

Integrativer Kindergarten heißt:
Kinder mit und ohne Behinderung
werden zusammen betreut und gefördert.
Sie spielen und lernen gemeinsam.
Mit den Eltern und dem Kindergarten
werden die Förder-Maßnahmen besprochen.
Sie werden in einem Plan aufgeschrieben.

Das müssen sie beachten:

Das Antrags-Verfahren
und die Feststellung der Bedarfe werden neu festgelegt.

Schul-Begleiter oder Integrations-Helfer

Wo steht das?

In Paragraf 24
und im Sozial-Gesetzbuch Nummer 9, Paragraf 131, Absatz 1.

Worum geht es?

Schul-Begleiter oder Integrations-Helfer unterstützen Kinder
mit Beeinträchtigungen im Schul-Alltag.
Zum Beispiel helfen Sie beim Lernen.
Die Leistungen bekommen Kinder dann,
wenn sie die Schule nicht genug unterstützen kann.
Der Leistungs-Anbieter muss einen
Gesamt-Plan für das Kind schreiben.

Heilpädagogische Früh-Förderung

Wo steht das?

Paragraf 24 im Landes-Rahmen-Vertrag.

Worum geht es?

Heilpädagogische Früh-Förderung
Die Fach-Leute in der Früh-Förderung unterstützen Kinder,
die wegen ihrer Behinderung besonders gefördert
werden müssen.
Und sie fördern Kinder,
die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind.
Dabei ist es wichtig,
dass Beeinträchtigungen von Kindern früh erkannt werden.
Bei dieser Leistung hat sich im Landes-Rahmenvertrag
nichts geändert.

Heilpädagogische Komplex-Leistung

Wo steht das?

im SGB Nummer 9, Paragraf 46.

Worum geht es?

Das müssen Sie beachten:
Heilpädagogische Komplex-Leistungen sind verschiedene Leistungen,
die alle von einem Leistungs-Anbieter gemacht werden.
Das heißt:
Unterschiedliche Leistungen, zum Beispiel:

  • Förderungen
  • Therapien
  • Beratungen

Sie werden abgestimmt.
Dabei arbeiten Ärzte, Psychologen, Pädagogen und Eltern zusammen.
So können die Kinder besser gefördert werden.

Das müssen Sie beachten:

Es werden neue Antrags-Abläufe festgelegt.
Es wird auch anders festgestellt,
welche Kinder Unterstützung bekommen.

Das ist noch wichtig:

Die Bezahlung von den Leistungen wurde verändert.
Wie Leistungen bezahlt werden,
ist in Vergütungs-Vereinbarungen aufgeschrieben.
In einer Vergütungs-Vereinbarung steht,
welche Leistungen bezahlt werden.
Und wie sie bezahlt werden.

Informationen über Früh-Erkennung und Früh-Förderung vom Land Thüringen

Das Land Thüringen hat viele Informationen zu
Früh-Erkennung und Früh-
Förderung zusammen-gefasst.

Diese Informationen sind in Leichter Sprache geschrieben.

Sie finden die Informationen auf dieser Internet-Seite:

https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Soziales/Dateien/Menschen_mit_Behinderungen/Leichte_Sprache/Zusammenfassung_LRV_FF_barrierefrei.pdf

Ambulant Betreutes Wohnen und ambulante Angebote

Wo steht das?

Das steht im Paragraf 25

Worum geht es?

Ambulante Leistungs-Angebote heißt:
Die Fach-Leuten arbeiten nicht mehr in Einrichtungen.
Sie unterstützen die Menschen in ihrem Lebens-Umfeld.
Diese Leistungen sind zum Beispiel:

  • Ambulant Betreutes Wohnen,
    Die Menschen bekommen Unterstützung
    in ihrem Lebens-Umfeld.
    Hier in der eigenen Wohnung.
  • Familien-Pflege
  • oder Schul-Begleitung.

Für diese Angebote gibt es eine Übergangs-Zeit bis 31.12.2022.
Danach werden die Leistungen als PKL angeboten.
Für die Leistungs-Berechtigten ändert sich erst Mal nichts.

Werkstatt für behinderte Menschen

Wo steht das?

Das steht in Paragraf 27
Und im SGB Nummer 9, Paragraf 131, Absatz 1.

Worum geht es?

Die Werkstatt für behinderte Menschen
bietet Menschen mit Behinderung einen Arbeits-Platz.
Die Abgekürzt heißt WfbM.
Menschen mit einer Behinderung finden oft keinen Arbeits-Platz
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Eine Arbeit ist ein wichtiger Teil im Leben.
In einer Werkstatt bekommen die Beschäftigten eine berufliche Bildung.
Die Aufgabe der Werkstatt ist es,
Menschen mit Behinderung einen
Übergang zum allgemeinen Arbeits-Markt zu ermöglichen.
Im Landes-Rahmenvertrag gibt es keine Veränderungen für die WfbM.

Das müssen Sie beachten:

Die Bezahlung vom Mittag-Essen hat sich ab 2020 geändert.
Die Kosten für das Mittag-Essen sind Kosten für den Lebens-Unterhalt.
Wenn Beschäftigte in einer Werkstatt Mittag essen,
müssen sie es selber bezahlen.
Wenn Sie eine Grund-Sicherung bekommen,
müssen sie kein Geld für das Mittag-Essen bezahlen.
Grundsicherung bekommen Menschen,
die kein oder nicht genug Geld verdienen.
Der Staat unterstützt diese Menschen
mit Geld.

Andere Leistungs-Anbieter

Wo steht das?

Das steht im Paragraf 28.

Worum geht es?

Andere Leistungs-Anbieter sind eine andere Möglichkeit;
zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Menschen, die in eine Werkstatt gehen können,
können auch diese Leistung bekommen.
Sie finden Informationen  über andere Leistungs-Anbietern
auf dieser Internet-Seite:
http://www.bthg.bagwfbm.de/andere-leistungsanbieter

Das ist wichtig für Sie:

Die Leistung soll in Zukunft eine PKL sein.
Zur Zeit gibt es dafür aber besondere Regelungen.
Das Land Thüringen hat deshalb eine Hilfe über die Leistung erarbeitet.
Darin stehen Informationen wie sie die Leistung bekommen
und wie sie bezahlt wird.

Das ist die Internet-Adresse:
https://www.thueringen.de/mam/th7/tmsfg/soziales/orientierungshilfe-für-den-arbeitsbereich-anderer-leistungsanbieter_-_ss_60-sgb_ix.pdf

Informationen über Andere Leistungs-Anbieter vom Land Thüringen

Das Land Thüringen hat viele Informationen zu
Anderen Leistungs-Anbietern zusammen-gefasst.

Diese Informationen sind in Leichter Sprache geschrieben.

Sie finden die Informationen auf dieser Internet-Seite:
https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Soziales/Dateien/Menschen_mit_Behinderungen/Leichte_Sprache/Infos_Andere_Leistungs-Anbieter_barrierefr.pdf

Zusatz-Information: Integrierter Teilhabe-Plan Thüringen

Die Abkürzung für Integrierte Teilhabe-Plan ist ITP.
Der ITP ist ein Plan.
In diesem Plan wird aufgeschrieben,
welche Unterstützung Menschen mit Behinderungen
im Alltag brauchen.
Sie sollen so selbstbestimmt wie möglich leben können.
In dem Plan werden die persönlichen Ziele aufgeschrieben.
Und wie die Ziele erreicht werden können.
Der ITP Thüringen wird mit dem Menschen mit Behinderung
gemeinsam gemacht.
Im Internet finden sie weitere Informationen über den
Integrierten Teilhabe-Plan Thüringen.
Zum Beispiel:
Wie ein ITP-Plan ausgefüllt wird.
Lesen Sie dazu auf den Seiten des Thüringer Ministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Das ist die Internet-Adresse:
https://www.tmasgff.de/soziales/menschen-mit-behinderungen