Praxistag der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung vom 10. März

Prof. Dr. Karl-Heinz Stange (Foto: privat)
Prof. Dr. Karl-Heinz Stange (Foto: privat)

Der erste Praxistag des Jahres 2021 fand im Sinne des Infektionsschutzes rein digital statt. Die Fachberatungsstelle konnte rund 50 Teilnehmer*innen aus den Thüringer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen begrüßen. Den Schwerpunkt des Tages bildete der Beitrag von Prof. Dr. Karl-Heinz Stange von der Fachhochschule Erfurt.

Titel des Vortrages war: „Beziehungsgestaltung und Gesprächsführung mit psychisch kranken Menschen“.

Mit Hilfe einer Umfrage wurden zu Beginn des Vortrags die favorisierten Themen für den begrenzten Zeitrahmen festgelegt, wobei die Teilnehmenden zwischen zehn Schwerpunkten auswählen konnten:

  1. Depression
  2. Persönlichkeitsstörung
  3. Psychose
  4. Angstkrankheiten und Phobien
  5. Psychosomatische Krankheiten
  6. Sucht
  7. Psychotherapie
  8. Methodische Hinweise Gesprächsführung
  9. Schwierige Gesprächssituationen
  10. Übertragung und Gegenübertragung

Einleitend gab Herr Stange einen umfassenden Überblick zur Depression, ihren Symptomen, Auswirkungen sowie den dazugehörigen Hilfen und Unterstützungssystemen in Deutschland. Seine langjährige Berufserfahrung bereicherte und belebte mit entsprechenden Praxisfällen den Vortrag. Als Quintessenz zum Thema Depressionen bei Ratsuchenden in der Schuldnerberatung lässt sich eine Erhöhung der Sensibilität gegenüber dieser psychischen Erkrankung sowie eine entsprechende Offenheit und Mut, diese im Beratungskontext zu thematisieren, festhalten. Denn viel zu oft bleiben Erkrankungen unerkannt und unbehandelt. Auch wenn die Berater*innen keine Diagnosen erstellen können oder sollen, sind sie vor ihrem professionellen Hintergrund dazu in der Lage, Anzeichen erkennen und zu einer fundierten ärztlichen Diagnose anregen bzw. beitragen zu können. Für die Beziehungsgestaltung ist es wichtig, die Aussagen der Ratsuchenden ernst zu nehmen, Hoffnung (auf Behandlung) zu geben und den eigenen Stellenwert als Berater*in im Prozess nicht zu unterschätzen.

Interessant war außerdem, dass der in Österreich und Deutschland besonders beliebte Begriff Burnout oft –missverständlich- verwendet, wenn es sich bei der Symptomatik im Grunde um eine Depression handelt. Einerseits erleichtert es den Betroffenen und Angehörigen, sich unter dem Begriff Burnout Hilfe zu holen, da dieser weniger negativ konnotiert bzw. stigmatisierend ist. Andererseits verhindert die Verwendung dieses Begriffs jedoch eine Auseinandersetzung mit der eigentlichen, häufig nicht erkannten Depressionserkrankung.

Herr Stange erklärte den Teilnehmer*innen, wie sie psychisch Erkrankten „störungsspezifisch“ begegnen können, wann Zuspruch und Nähe bzw. wann Abgrenzung und Eigenverantwortung der Ratsuchenden angebracht sind. Und dass bisweilen sogar eine erboste Klient*in (mit Persönlichkeitsstörung) am Ende eines Beratungsgesprächs, ein Zeichen dafür ist, dass fachlich alles richtig gemacht wurde.

Im zweiten Teil des Praxistages wurden unter der Leitung von Olaf Gelbhaar besondere und schwierige rechtliche Fragestellungen vorgestellt und erörtert, die in der letzten Zeit an die Fachberatungsstelle herangetragen wurden. Einen Schwerpunkt dabei bildete die Ende Dezember 2020 rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in Kraft gesetzte Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens.

Alle die sich darüber hinaus für das Themenfeld der psychischen Erkrankungen interessieren finden das vielfältige Fortbildungsangebot von Prof. Dr. Karl-Heinz Stange unter: https://kurse.parisat.de/webbasys/index.php?kathaupt=6&suchesetzen=true

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