Der iff - Überschuldungsreport 2021
von CMS-Admin
Der iff-Überschuldungreport 2021 thematisiert neben vielen wichtigen Aspekten aus dem Bereich der Schuldnerberatung in dieser Ausgabe die Corona-Pandemie mit all ihren Auswirkungen auf die Bevölkerung in Deutschland. Die Daten von 72 teilnehmenden Beratungsstellen deutschlandweit wurden für den Berichtszeitraum 2020 ausgewertet.
Infolge der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Pandemie umgesetzt wurden, waren viele Menschen von Kurzarbeit, den Wegfall von Aufträgen - insbesondere bei Selbständigen - und von Arbeitslosigkeit betroffen. Das führte zwangsläufig dazu, dass die Betroffenen zum Teil massive Einkommenseinbußen hatten. Verschiedene Studien und Befragungen benennen, dass dies ca. 30% der Menschen betraf. Um ihren finanziellen Verpflichtungen trotzdem nachzukommen, musste ein großer Teil auf Ersparnisse oder sogar die Altersvorsorge zurückgreifen. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass bspw. Selbständige oder aber auch Studierende, die von der Pandemie massiv betroffen waren (Einkommenseinbußen durch den Wegfall von Aufträgen und Wegfall von Nebenjobs im Bereich Handel, Gastgewerbe durch deren Schließung) oftmals keinen Zugang zur Schuldnerberatung haben, da es vielerorts Einschränkungen dahingehend gibt. Im Moment gibt es flächendeckend noch kein Recht auf Schuldnerberatung für alle Menschen.
Als Überschuldungsgründe sind 2020 – wie auch in den vergangenen Jahren - neben Arbeitslosigkeit mit 22,77% auch Trennung bzw. Scheidung sowie Krankheit mit 9,74% bzw. 11,2% verantwortlich. Weiterhin ist Einkommensarmut mit 11,36% maßgeblich als Faktor für Überschuldung anzuerkennen. Einen großen Teil der Überschuldungsursachen machen somit Faktoren aus, die nicht immer zu beeinflussen sind, bzw. die infolge äußerer Umstände und häufig als nicht planbare spontane Lebenskrisen Menschen in diese Situation bringen. Die Corona-Pandemie hat dies in besonders gravierender Weise gezeigt und erstmals Menschen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht, die bis dahin üblicherweise nicht in Überschuldungssituationen geraten.
Bemerkenswert und dramatisch ist die Tatsache, dass die Ratsuchenden über ein Nettoäquivalenzeinkommen von gerade mal 857€ verfügen. Ein Wert, der weit unterhalb der Armutsschwelle für Deutschland liegt, die für 2019 einen Pro-Kopf-Betrag von 1175€ beziffert. Menschen, die über so geringe Einkommen verfügen, können keine Ersparnisse für „schlechte Zeiten“ tätigen. Es bestehen so gut wie keine Puffer für auftretende finanzielle Engpässe.
Die Anzahl an Verbraucherinsolvenzen ging im Jahr 2020 stark zurück, was sicherlich damit begründet werden kann, dass es lange Zeit große Unsicherheiten bei Berater_innen, aber auch Verbraucher_innen hinsichtlich der angestrebten Verkürzung der Verfahrensdauer von 6 auf 3 Jahre gab. Erst zum Jahresende 2020 wurde der Weg für eine Verkürzung der Restschuldbefreiung gesetzlich klar geregelt. Für die Zukunft kann aus diesem Grund sowie aufgrund weitere möglicher Folgen, die die Pandemie mit sich bringt, mit einem Anstieg der Zahlen von Verbraucherinsolvenzverfahren gerechnet werden.
Den iff-Überschuldungsreport können Sie nachlesen unter folgendem Link:
https://www.iff-hamburg.de/wp-content/uploads/2021/06/iff-ueberschuldungsreport-2021.pdf