Bericht zur Internationalen Konferenz zu Finanzdienstleistungen 2021

Symbolbild - Es regnet, ein Regenschirm schützt Aktentasche, Geld und eine Informationsgrafik
Symbolbild: Finanzdienstleistungen in Krisenzeiten

Die diesjährige Konferenz des Instituts für Finanzdienstleistungen stand unter dem Leitmotiv „Finanzdienstleistungen in Krisenzeiten“. Wie auch schon in den vergangenen Jahren trafen sich über 250 Personen aus den Bereichen Verbraucherschutz, Schuldnerberatung, Rechtsvertretung, Politik und der Finanzdienstleistungsbranche, um aktuelle Themen zu diskutieren.

Einen wesentlichen Einfluss auf die über 23 Beiträge und Diskussionsrunden hatte die Covid-19-Pandemie mit ihren weitreichenden Folgen. Dabei wurde die Resilienz und die stützende Funktion des Finanzsektors in Frage gestellt und mögliche Regulierungsschritte thematisiert. Es zeigte sich unter anderem, dass der Finanzmarkt nicht als Puffer in Krisenzeiten wirkt, sondern viel mehr zum belastenden Faktor mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf wird. Kontrollinstanzen wie die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) haben durch Wirecard massiv an Glaubwürdigkeit verloren und sind insbesondere beim Verbraucherschutz wenig präsent, was sich bspw. durch die mangelnde Handlungsbereitschaft in Bezug auf die bisherige und verbraucherschädliche Praxis in Bezug auf Restschuldversicherungen zeigt.

Während also Banken Regenschirme bei gutem Wetter anbieten, müssen Verbraucherzentrale und die Schuldnerberatung dann einspringen, wenn ein Sturm aufzieht. An dieser Stelle unterstrich Ines Moers von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung noch einmal, wie wichtig ein umfassender Ausbau dieser Unterstützungsleistung ist, um möglichst allen Betroffenen, unabhängig vom SBG II/XII-Bezug und ohne lange Wartezeiten, ein Beratungsangebot unterbreiten zu können. Letztlich profitieren Gläubiger*innen, die öffentliche Hand und natürlich die Schuldner*innen von dem Einsatz der sozialen Schuldnerberatung, wenn Zahlungsvereinbarungen getroffen, weitere Hilfebedürftigkeit vermieden und Haushalte stabilisiert werden.

Überschuldungsprävention – Corona als Beschleuniger für digitale Angebote?

Eine Bildschirmaufnahme einer Videokonferenz
Diskussionsrunde Überschuldungsprävention – Corona als Beschleuniger für digitale Angebote?

Auch die Fachberatungsstelle hatte in diesem Jahr einen Platz in einer der vielen Diskussionsrunden der Konferenz. Im Panel „Überschuldungsprävention – Corona als Beschleuniger für digitale Angebote?“ diskutierten Anja Draber und Sebastian Rothe gemeinsam mit Andrea Brinkmann von der Stiftung Deutschland im Plus, Stefanie Zahrte vom Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen Finanzgruppe sowie Dr. Birgit Happel vom Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz inwieweit Corona die Präventionsangebote beeinflusst und digitalen Veranstaltungsformaten Vorschub geleistet hat.

Hier gab die Fachberatungsstelle einen Einblick in die unerwartete Umstellung von der „alternativlosen“ Präsenzveranstaltung zum mittlerweile liebgewonnen digitalen Format für Fachtage, Multiplikator*innenschulungen und Seminare mit Studierenden der Thüringer Hochschulen. Auch bei den anderen Diskussionsteilnehmerinnen herrschte Einigkeit darüber, dass es ohne Corona einen solchen Sprung in der Digitalisierung nicht gegeben hätte.

Klar ist aber auch, dass mit der Umstellung auf digitale Veranstaltungen eine Menge Herausforderungen einhergehen, wozu auch die Anschaffung der nötigen Technik (Kamera, Mikrofon etc.) gehört. Deutlich schwieriger war und ist die Anpassung der Inhalte und Methoden an das neue digitale Format, sodass die Teilnehmenden nicht nur passive Zuschauer*innen sind, sondern sich aktiv beteiligen können. Hierfür bieten sich die Instrumente für Umfragen, virtuelle Seminarräume (Breakout-Session) oder auch die Kommentarfunktion an, welche bei so mancher Videokonferenzsoftware bereits integriert sind.

Neben den vielen Vorteilen, die eine digitale Umsetzung gerade in der Pandemie mit sich bringt (Infektionsschutz, Zeit- und Reiseersparnisse, Beteiligung via Live-Umfragen), gibt es aber auch einige Nachteile. Beispielsweise werden nicht alle mit diesem Format erreicht. Datenschutzrechtliche Vorbehalte sind dabei nur ein Aspekt. Je nach Zielgruppe sind die Voraussetzungen sehr unterschiedlich. So ist eine Teilnahme für manche Interessierte aufgrund mangelnder technischer Ausstattung oder instabiler Internetverbindung nur eingeschränkt möglich. Für Organisationen, die ihre Angebote üblicherweise in einem analogen Gruppensetting durchführen, ist eine digitale Umsetzung ungleich schwerer. Ein entsprechend ausgestatteter EDV-Raum, der ebenso dem Infektionsschutz gerecht wird, steht nur selten zur Verfügung.

Die große Herausforderung für die Zukunft wird also die Sicherstellung einer breiten Beteiligung bzw. die Herstellung der nötigen Voraussetzungen sein, sodass digitale Formate als vollwertige Alternative zur Präsenzveranstaltung nicht zum Ausschlusskriterium werden.

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