Bericht zum Forum Schuldnerberatung 2019 in Berlin

Prof. Dr. Uwe Schwarze während seines Vortrages zur Studie „Nutzen und Nachhaltigkeit sozialer Schuldnerberatung"
Prof. Dr. Uwe Schwarze während seines Vortrages zur Studie „Nutzen und Nachhaltigkeit sozialer Schuldnerberatung"

Auch in diesem Jahr wurden fachliche und sozialpolitische Entwicklungen in der Schuldnerberatung während des Forums Schuldnerberatung, welches vom 14. November bis 15. November in Berlin stattfand, diskutiert. Schwerpunkt der Tagung war der Umgang mit prekären Wohnverhältnissen in der sozialen Schuldnerberatung – Jahresthema der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), welche Kooperationspartnerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge bei dieser Veranstaltung war.

Die Verbindung von Armut und Wohnen beschrieb eindrücklich Dr. Andrej Holm in seinem Vortrag am Beispiel von Berlin. Das Haushaltseinkommen bestimmt dabei die Wohnverhältnisse. Bedeutsam ist, dass die Leistbarkeitsgrenze bei 30% der Haushaltsausgaben für Wohnen liegt. Es gibt aber viele Haushalte, die deutlich mehr aufwenden müssen. Gerade Menschen mit niedrigen Einkommen haben eine relativ hohe Mietbelastung. Auch die Familienform spielt eine große Rolle, wenn Miete zum Armutsfaktor wird. Beispielsweise haben Alleinerziehende in diesen Fällen oft eine besonders hohe Belastung, während im Gegenzug ein Doppelverdiener-Ehepaar vergleichsweise wenig für Mietzahlungen aufwenden muss. Diese Situation lässt anschließend weniger Spielräume für arme Familien zu, ihren Alltag gut zu leben. Oftmals sind Einschränkungen dann an anderer Stelle nötig. Daneben sorgen unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten auch für unterschiedliche Qualitäten im Wohnen. Das betrifft die Wohnungsgröße, die Ausstattung und/oder die Lage der Wohnung.

In den vier angebotenen Workshops wurden neben der Thematik Wohnen mit „Jeder verdient ein Zuhause – oder nicht?“ sowie „Letztes Hemd für letztes Loch? Mietschulden, Kündigungen und weitere Barrieren“ die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Schuldnerberatung behandelt. Hierbei ist es sehr bedeutsam, dass mit dem 1. Januar 2020 auch Menschen aus den Bereichen der Eingliederungshilfe den Zugang zu einem Girokonto haben. Inwieweit sich für die Schuldnerberatung daraus ein neuer Aufgabenkreis entwickelt, bleibt abzuwarten. Wissenswert für die Schuldnerberatung dürften grundsätzlich schon einmal die Veränderung im SGB IX und XII sein, welche sich unmittelbar auf die finanzielle Situation der Betroffenen auswirken.

Der Workshop von Prof. Dr. Uwe Schwarze und Matthias Becker erläuterte noch einmal vertiefend die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Nutzen und Nachhaltigkeit sozialer Schuldnerberatung“, die bereits vorab in einem Vortrag während der Tagung vorgestellt wurden. Besonders eindrücklich waren dabei die zusammengetragenen „Nutzen-Dimensionen“ und großen Unterschiede in den Beratungsergebnissen seitens der verschiedenen Träger. Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird noch etwas dauern. Wer aber schon vorab mehr wissen möchte findet hier einige Ergebnisse.

Das nächste Forum Schuldnerberatung wird am 12. und 13. November in Augsburg stattfinden.

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