Überschuldung ist keine Folge negativer Anreize durch Schuldnerschutzvorschriften

von Peter Kießling

Erfurt, 22.07.2020 Nach Einschätzung der LIGA-Fachberatungsstelle gehen von schuldnerschützenden gesetzlichen Vorschriften zum Pfändungsschutz und zur Restschuldbefreiung keine negativen Anreize aus, die Menschen zum Schuldenmachen verleiten. Vielmehr sind es überwiegend einschneidende, mit einem erheblichen Einkommensrückgang verbundene Veränderungen von Lebensumständen der betroffenen Menschen, die zur Überschuldung führen. Im Vordergrund stehen hierbei Einkommensrückgänge infolge Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Das war bereits während der 2008 ausgebrochenen Finanzkrise zu beobachten und wird auch für die Covid19-Pandemie gelten, die zudem als schwerwiegender eingeschätzt wird.

 

Die von Überschuldung Betroffenen sollten zeitnah das Beratungs- und Unterstützungsangebot der sozialen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen nutzen anstatt sich einer teils jahrelangen, von Versagensgefühlen, Beziehungsstress und sozialem Abstieg geprägten Situation auszuliefern.
Betroffene können die nächstgelegene soziale Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle unter dem Link www.vz-schuldnerberatung.de ermitteln.

Vertiefende Informationen sind im beigefügten Hintergrundpapier enthalten.

 

Kontakt für Nachfragen:

LIGA-Fachberatungsstelle für Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen und Schuldenprävention im Freistaat Thüringen

Olaf Gelbhaar 0361-744 38 122
Anja Draber   0361-744 38 120

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