2019-04-15 Stellungnahme zum Entwurf zur Thüringer Verordnung über die Anforderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und über das Anerkennungsverfahren (ThürVIBSVO)

von Peter Kießling

Mit der beabsichtigten Neufassung des § 3 der Verordnung besteht zum überwiegenden Teil Einverständnis. Das gilt namentlich für die Berücksichtigung eines Hochschulabschlusses in einem Studiengang der Erziehungswissenschaften (§ 3 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe e), die einer früheren Forderung der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. entspricht. In der Anliegenden Stellungnahme möchten wir dennoch auf einzelne Aspekte des Entwurfs einer Verordnung eingehen.

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