Fachliche Aspekte zum Antrag der Regierungsfraktionen zu Initiativen des Freistaats Thüringen zur Schaffung digitaler Schutzräume für Kinder und Jugendliche - Social-Media-Nutzung erst ab 16 Jahren? (Drs. 8/690)

Unter dem Titel „Fachliche Aspekte der LIGA Thüringen zum Antrag der Regierungsfraktionen zu Initiativen des Freistaats Thüringen zur Schaffung digitaler Schutzräume für Kinder und Jugendliche – Social-Media-Nutzung erst ab 16 Jahren?“ hat sich die LIGA Thüringen im Rahmen des Anhörungsverfahrens positioniert. In der Stellungnahme befassen wir uns mit der Frage, wie Kinder und Jugendliche im digitalen Raum wirksam geschützt werden können und welche Rolle Altersgrenzen dabei spielen.

Aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe halten wir eine pauschale Altersbeschränkung für Social-Media-Plattformen ab 16 Jahren allein nicht für ausreichend. Zwar kann sie einen Beitrag zum Schutz vor Überforderung, Cybermobbing oder sexualisierten Kontakten leisten, sie greift jedoch zu kurz und kann die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen einschränken. Wir betonen daher die Bedeutung von Medienbildung, sexueller Bildung, elterlicher Begleitung sowie medienpädagogischer Angebote in Schule und Jugendhilfe. Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, Plattformanbieter stärker zu regulieren und jugendgerechte Rahmenbedingungen verbindlich festzuschreiben.

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Stellungnahme zum Entwurf der Thüringer Verordnung über die Anerkennung von Trägern von Schutzeinrichtungen, Interventions- und Beratungsstellen nach § 8 des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes (TrägeranerkennungsVOChancGlFöG)

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Thüringen hat zum vorgelegten Verordnungsentwurf Stellung genommen und bringt darin erhebliche Kritik zum Ausdruck. Aus unserer Sicht weist der Entwurf grundlegende fachliche Mängel auf, ist in sich nicht konsistent und lässt eine klare Systematik vermissen. Zentrale Begriffe und Regelungen, etwa zum Bestandschutz, zu Anerkennungsvoraussetzungen und zu personellen Anforderungen, bleiben unklar oder widersprüchlich.

Zudem nehmen wir mit großer Irritation zur Kenntnis, dass zentrale Kritikpunkte aus früheren Stellungnahmen erneut unberücksichtigt geblieben sind. Vor diesem Hintergrund halten wir eine grundsätzliche Überarbeitung des Entwurfs sowie ein klärendes Gespräch zur zukünftigen Zusammenarbeit für dringend erforderlich.

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SchuldnerAtlas Deutschland 2025: Überschuldung steigt erstmals seit Jahren wieder an

Die Creditreform hat den neuen SchuldnerAtlas Deutschland 2025 veröffentlicht. Nach mehreren Jahren rückläufiger Zahlen ist die Überschuldung in Deutschland erstmals seit 2018 wieder gestiegen. Aktuell gelten 5,67 Millionen Menschen als überschuldet. Das entspricht einer Schuldnerquote von 8,13 %.

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Wahl des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung verschoben – LIGA Thüringen fordert sofortige Nachwahl

Erfurt, 5. November 2025 | Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen zeigt sich tief enttäuscht über die kurzfristige Streichung der Wahl des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung von der Tagesordnung des Thüringer Landtags. Die ursprünglich für den 30. Oktober geplante Wahl wurde aufgrund politischer Differenzen zwischen den Fraktionen auf unbestimmte Zeit verschoben.

„Dass parteipolitische Auseinandersetzungen auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung ausgetragen werden, ist ein fatales Signal“, kritisiert LIGA-Vorsitzender Lars Oschmann. „Eine starke und kontinuierliche Interessenvertretung ist für diese Menschen unverzichtbar – eine Vakanz in dieser Schlüsselposition wäre ein Rückschritt für die Behindertenpolitik in Thüringen.“

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Stellungnahme zum Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs (Drs. 8/2003)

Die LIGA Thüringen hat zum Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs (Drs. 8/2003) Stellung genommen. Nach unserer Einschätzung hat der Entwurf weitreichende Auswirkungen auf das Finanzierungssystem der Kindergärten. Wir verstehen das Ziel, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, sehen jedoch die Gefahr, dass dadurch Transparenz und Planungssicherheit für freie Träger verloren gehen.

Aus unserer Sicht sollten die Mittel für Kindergärten weiterhin zweckgebunden eingesetzt werden, um eine verlässliche Refinanzierung der Betriebskosten sicherzustellen. Zudem lehnen wir mehrere der vorgeschlagenen Änderungen am Thüringer Kindergartengesetz ab, darunter die Streichung einzelner Pauschalen, den Wegfall der Infrastrukturförderung sowie die fehlende Dynamisierung der Fachberatungszuschüsse.

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