Interview zur Aktionswoche Schuldnerberatung 2020

„Auch, wenn das Spielzeug der Kinder nicht gepfändet werden kann.“

Kinder überschuldeter Familien im Fokus: In diesem Jahr steht die Aktionswoche unter dem Titel “Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!” Zu den Hintergründen und notwendigen Veränderungen sind Anja Draber und Sebastian Rothe im Gespräch mit Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin Anja Wolf.

Von Anja Draber und Sebastian Rothe

25.05.2020

Anja Wolf ist Juristin, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin beim THEPRA Landesverband in Sömmerda und zudem Vorstandsvorsitzende bei der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Thüringen.
Anja Wolf ist Juristin, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin beim THEPRA Landesverband in Sömmerda und zudem Vorstandsvorsitzende bei der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Thüringen.

Aktionswoche Schuldnerberatung 2020 - Interview mit Anja Wolf zum Nachhören

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Frau Wolf, was bedeutet eigentlich Überschuldung und was halten sie vom diesjährigen Motto der Aktionswoche?

Überschuldung heißt erstmal, wenn das Einkommen auf Dauer die Ausgaben und Zahlungsverpflichtungen nicht mehr deckt. Das heißt jemand der überschuldet ist, kann dauerhaft seine Raten nicht mehr bezahlen oder auch seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten. Möglicherweise kann er auch seine Miete und seinen Strom nicht mehr bezahlen. Zum Thema der Aktionswoche: Ich begrüße es ausdrücklich das dieses Thema jetzt gerade in diesem Jahr aufgekommen ist und auf das Leben der Kinder in überschuldeten Familien aufmerksam gemacht wird. Es ist leider so, dass laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2017 rund 21% der Kinder in Deutschland dauerhaft oder wiederkehrend in Armutslagen leben und Armutserfahrungen machen sogar 30%. Ich finde es ist daher wirklich an der Zeit, dass dieses Thema in den Vordergrund rückt.

Geld und Schulden sind nach wie vor Tabuthemen in Deutschland. Da wir uns heute die Lage von Kindern in überschuldeten Familien anschauen wollen und damit eigentlich nur eine indirekt betroffene Gruppe, gibt es viele Fragen dazu. Wie stark sind Kinder in Deutschland denn tatsächlich von Überschuldung betroffen?

Es existieren leider keine genauen Zahlen, wie viele Kinder von Überschuldung betroffen sind. Laut der Bundesstatistik für 2018 lebten bei rund einem Viertel der beratenen Personen Kinder im Haushalt. Im Jahr 2018 wurden rund 570 000 Personen beraten. Da kann man sich das ausrechnen. Weil von diesem einen Viertel lebten immerhin 45% bei Alleinerziehenden und bei den Alleinerziehenden wissen wir, dass diese nicht nur überdurchschnittlich von Armut betroffen sind, sondern auch überproportional in den Überschuldungsstatistiken vertreten sind.

Gerade durch die aktuellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie wird ja für viele ersichtlich, dass Überschuldung jede und jeden völlig unverhofft treffen kann. Wie genau kommt es dazu, dass ich so viele Familien im Allgemeinen überschulden und welche Rolle spielen dabei möglicherweise die Kinder?

Es gibt viele Faktoren. Seit Jahren sind die Hauptauslöser für Überschuldung Arbeitslosigkeit, Krankheit und Scheidung oder Trennung. So ist es auch laut dem Bundesamt für Statistik im Jahr 2018 gewesen. Die Statistik für 2019 liegt noch nicht vor. Und damit handelt es sich um Faktoren, die die Betroffenen überhaupt nicht beeinflussen können. Erst an der vierten Stelle wird z. B. die unwirtschaftliche Haushaltsführung aufgeführt. Dabei muss man sagen, dass da die Tendenz auch steigend ist. Weitere Auslöser für Überschuldung kann die Familiengründung sein und damit aber auch einhergehende Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen. Wir vermerken auch in unserer Beratungsstelle, dass gerade von jungen Familien Sozialleistungen oft aus Unkenntnis nicht beantragt werden. Andere Faktoren sind die steigenden Preise für Miete, für Energie, die prekären Beschäftigungslagen, das heißt, dass längerfristige Niedrigeinkommen. Hier kommt eben auch zum Tragen, dass viele Alleinerziehende auch gar nicht in Vollzeit arbeiten.

Welche Erfahrung machen denn Kinder, wenn sie in einem überschuldeten Haushalt groß werden?

Na zum einen erleben sie sicherlich den Stress und die Sorgen der Eltern mit. Egal, wie die Eltern das vielleicht noch verschleiern mögen, Kinder kriegen doch mehr mit. Z. B., wenn die Eltern tatsächlich darum kämpfen müssen, Miete und Strom zu zahlen oder auch überhaupt die Versorgung zu sichern. Zum anderen sind es durchaus auch, ja, reale Faktoren im Sinne von der Gerichtsvollzieher, der Vollstreckungsbeamte kommt direkt in die Wohnung. Auch wenn das Spielzeug der Kinder z. B. nicht gepfändet werden kann. In schlimmeren Fällen kann es auch dazu kommen, dass die Wohnung gewechselt werden muss, weil die Miete nicht bezahlt wurde und die Wohnung gekündigt wurde oder es geht um Stromsperren. In einigen Familien wird allerdings auch der Umgang mit Geld nicht gelehrt. Das heißt in unseren Beratungsstellen, also auch in meiner ist es so, dass wir manchmal tatsächlich drei Generationen haben. Und das sind halt alles Punkte, die sicherlich die Kinder hier in diesen Familien besonders erfahren.

Welche Auswirkung hat das auf die persönliche Entwicklung der Kinder bzw. ihre Entwicklungschancen?

Also es ist so, dass es tatsächlich wenig wissenschaftliche Erkenntnisse gibt. Es ist erstmal unbestritten, dass Armut und Überschuldung nicht nur finanzielle und materielle Entbehrung bedeuten, sondern eben auch meist zugleich physischen oder psychischen Druck auslösen oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigung führen. Mit Blick auf die Kinder ist eben - aber allerdings aus auch älteren Studien - bekannt, dass in Familien mit Problemen und Streitigkeiten Kinder eben häufig weniger Zuwendung erfahren oder auch vernachlässigt werden. Dies führt dann zu schulischen Problemen, Verhaltensauffälligkeiten, Kinder haben schlechtere Schulabschlüsse und damit ja dann auch wieder schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch einfache Dinge, wie Freunde nach Hause einladen oder mit denen mal ins Kino gehen ist auch nicht ohne weiteres möglich. Es ist einfach so, dass Überschuldete zunächst unter einem erhöhten Verarmungsrisiko leiden. Es ist andersrum genauso, also, dass Verarmte an einem erhöhten Überschuldungsrisiko leiden. Und leider ist es auch so, dass das Problem von Überschuldung und Armut auch in der Zukunft eher zunehmen wird, als abnehmen.

Eigentlich sind ja die die Adressaten in diesen Überschuldungssituationen, auch was Mahnungen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betrifft. Verhalten diese Eltern sich gegenüber ihren Kindern anders, weil das ja doch eine sehr angespannte Lage ist. Haben Sie da Erfahrungen aus Ihrer Beratungspraxis?

In meinem Beratungsalltag merke ich, dass das Verhalten der Eltern erstmal per se höchst unterschiedlich ist. Aber die meisten Eltern versuchen durchaus, die Probleme von ihren Kindern fernzuhalten, trotz allem Stress und allem was das mit sich bringt. Und versuchen auch ihren Kindern sehr viel zu ermöglichen und ja auch sehr viel zu bewerkstelligen für die Kinder. So hab ich z. B. eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern in der Beratung und die kam zu mir und wollte ihre Schulden schnellstmöglich loswerden. Und diese Schulden sind hauptsächlich durch eine Trennung entstanden. Dennoch versucht sie ihren Kindern ein so normales Leben, wie nur möglich zu ermöglichen. Das heißt, bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen achten wir auch tatsächlich drauf, wann sind die Geburtstage der Kinder, wann ist die Schuleinführung der Kinder, damit da die Ansparungen stattfinden. In anderen Fällen achten wir auf die Ansparungen für Feiern zur Jugendweihe oder Konfirmation. Das sind alles Punkte, die gerade auch, ich sag mal, in den neuen Bundesländern wichtige Veranstaltungen sind. Also Schuleinführungen und Jugendweihen sind halt wichtig und das wollen halt viele Eltern auch schön haben für ihre Kinder. Und deswegen wird dann auch viel versucht und auch angespart.

Was muss denn aus Ihrer Sicht unternommen werden, um die Folgen von Überschuldung für die betroffenen Kinder abzumildern und im Sinne der Aktionswoche ein gutes Aufwachsen trotz Überschuldung zu ermöglichen?

Also da schließe ich mich den Forderungen der AG SBV, also der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände an. Wir brauchen eine bessere und transparentere finanzielle Absicherung von Kindern und Familien. Wie Sie Frau Draber bereits am Anfang gesagt haben, gibt es zwar viele Leistungen und die auch gut gemeint sind, aber die eben auch bei vielen Betroffenen gar nicht ankommen und oftmals aus Unkenntnis. Es ist so, dass es tatsächlich auch so sein sollte, dass Sozialrecht und Zwangsvollstreckungsrecht den aktuellen Lebensverhältnissen angepasst werden müssen und auch zusammengeführt werden müssen. Im Sozialrecht ist es z. B. so, dass die Einkünfte auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden. Egal ob es sich dabei eben um leibliche Kinder handelt oder lediglich um die Kinder der oder des Lebensgefährten. Im Zwangsvollstreckungsrecht wiederum wird diese faktische Unterhaltspflicht für nicht leibliche Kinder gar nicht berücksichtigt und das ist doch ein grobes Ungleichgewicht. Es ist natürlich auch wichtig überhaupt eine bessere finanzielle Allgemeinbildung in den Familien zu etablieren. Da sind sicherlich die Familien dran, da sind die Schulen dran, gegebenenfalls auch schon früher, in den Kindergärten. Dass der Umgang mit Geld einfach besser gelehrt wird. Was kostet mein Handy, was kostet die eigene Wohnung, welche Kosten kommen mit einem Auto auf mich zu. Das sind so einfache Punkte, die viele junge Erwachsene gar nicht überblicken. Und auch zum Vertragsrecht allgemein muss ich sagen, ist das doch schwierig, wie viel Unwissen da herrscht. Das heißt, wenn ich einen Vertrag für jemand anders abschließe, dann heißt das trotzdem ich habe den Vertrag geschlossen und bin dann auch dran, wenn derjenige dann nicht zahlt. Und das sind dann auch tatsächlich Punkte, die dann auch Vielen nicht bekannt sind. Also da wünsche ich mir tatsächlich, dass das noch ein bisschen besser gelehrt wird. Und wichtig finde ich natürlich auch, und das ist auch eine Forderung der AG SBV, dass die Kinder tatsächlich auch ohne Schulden in die Volljährigkeit starten. Die Praxis der Jobcenter ist daher besonders im Blickpunkt. Die Rückforderungsbescheide werden ja gegen alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erlassen. Das heißt auch gegen die Kinder. Diese können sich zwar bei Volljährigkeit auf ihre Mittellosigkeit dann berufen und könnten die Schulden damit loswerden. Aber viele kennen halt diese Vorschrift überhaupt nicht oder wissen, dass sie diese Einrede erstmal ausdrücklich erheben müssen. Das sind alles so Punkte, das sind auch so Feinheiten, die wissen auch viele andere Beratungsstellen jetzt nicht, die jetzt nicht Schuldnerberatung machen, sondern wo die Kinder ansonsten aufschlagen. Und daher bin ich schon dafür, dass sich Kinder im Sozialrecht überhaupt nicht verschulden können und das finde ich auch eine wichtige Forderung.

Was können denn die Familien oder die Eltern direkt selbst auch machen, um ihre Situation zu verbessern?

Also wenn sie schon mal zur Schuldnerberatung kommen, ist das schon mal ein großer Schritt. Sowohl für die Eltern, das ist eine Überwindung, das wissen wir. Und bei uns in der Schuldnerberatung oder in allen Schuldnerberatungsstellen in Thüringen, die soziale Schuldnerberatung machen, ist es so, dass wir die Situation der Ratsuchenden ganzheitlich betrachten und eben auch deren Bedürfnisse halt wirklich im Blick haben. Zunächst gucken wir halt einfach, dass die Sicherung der Existenz gewährleistet ist. Das heißt die Grundversorgung wie Miete, Strom, aber natürlich auch die Stärkung der familiären Situation. Und erst dann kommt irgendwann die Schuldenregulierung. Das heißt es geht zunächst um Haushaltsberatung, Umgang mit Geld. Es geht aber auch um das Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten. Das heißt, wo kann ich noch weitere Sozialleistungen beantragen, oder erstmal, welche Sozialleistungen könnte ich denn beantragen und habe ich noch Anspruch darauf. Aber, es geht auch darum, dass wir in der Beratungsstelle auch zeigen, dass es noch andere Möglichkeiten einer Beratung gibt. Das heißt, wir sagen auch Familienberatung ist da, oder psychosoziale Beratung. Das wir sie dahin verweisen, Suchtberatung. Das sind ja alles Punkte, das wissen doch viele Eltern nicht, viele Familien nicht, dass es diese Unterstützungsangebote gibt. Dass die auch kostenfrei sind und das ist dann wirklich so ein Punkt, wo wir dann eben auch Hinweisen. Genauso auch andersrum, weil doch - in den meisten Landkreisen ist es so, zumindest das, was ich weiß - eine sehr gute Vernetzung stattfindet zwischen den einzelnen Beratungsstellen. Wenn die Familien und die Eltern die Aussicht haben auf Stabilisierung oder Verbesserung der finanziellen Situation, dann führt das eigentlich erfahrungsgemäß auch zu einer verbesserten Situation in den Familien, das heißt das bedingt sich schon. Und es sind viele Eltern eben wirklich darauf angewiesen, von irgendjemandem den Hinweis zu bekommen, geh doch mal dahin oder geh doch mal dahin. Von selbst, wird schwierig. Weil auch aus Unkenntnis sie uns gar nicht aufsuchen können.

Eine Kindergrundsicherung könnte dazu beitragen, finanzielle Engpässe und Überschuldung eventuell abzumildern. Was halten Sie von diesem Ansatz?

Wie auch immer man das dann bezeichnen möchte, Kindergrundsicherung oder Teilhabegeld. Ich finde das gerade eine finanzielle Leistung für Kinder, die alle bisherigen Leistungen - Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelleistung und die Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket - zusammenfasst, überfällig ist. Das heißt, diese jahrelangen Diskussionen sollten jetzt endlich mal zu einem Abschluss geführt werden. Es wäre auch hilfreich, weil man dann einfach nur einen Ansprechpartner für Familienleistungen hat. Bislang ist es so, dass Familien zum Jobcenter gehen, zur Familienkasse, zum Jugendamt und Sozialamt und zur Elterngeldstelle und überall kriege ich eine andere Leistung. Und das ist überhaupt nicht transparent für die Familien und vor allem auch ungeheuer aufwendig. Zudem finde ich, dass Kinder meiner Meinung nicht in ein System gehören, in dem Fordern und Fördern ein Grundsatz ist oder Grundsätze sind. Das heißt, sie sollten da rausgenommen werden. Und hinzu kommt auch, dass es bislang eben so ist, dass jede Erhöhung des Kindergeldes, die auch sehr oft von der Politik immer propagiert wird, als Förderung und als Leistung gegen Armut, überhaupt nicht bei den Empfängern ankommt von Unterhaltsvorschuss oder Arbeitslosengeld II. Denn es wird komplett angerechnet. Und das ist dann doch ein Punkt wo ich denke, auch das sollte geändert werden. Ich bin daher schon sehr dafür, dass eine Leistung etabliert wird, die den Bedarf von Kindern tatsächlich abbildet, aber wenn er dann auch realitätsgerecht ermittelt wird und nicht dann - wie es im SGB II ist - in irgendwelchen Werten, die realitätsfern sind.

Frau Wolf, zum Abschluss des Interviews noch etwas Raum für ein Schlusswort: Wenn Sie sich etwas wünschen könnten, was das Leben der betroffenen Kinder und Ihrer Familien verbessern kann, was wäre das?

Im Anschluss an das vorher Gesagte würde ich sagen, eine schnellstmögliche Einführung einer grundlegenden Absicherung für Kinder. Bis dahin sollten zumindest die Regelsätze an den tatsächlichen Bedarf von Kindern angepasst werden, wie es auch das Bundesverfassungsgericht mal entschieden hat. Ich bin sehr dafür, dass man eine Anlaufstelle einrichtet für Familien zur Beantragung aller Leistungen. Das heißt auch eine Stelle, wo sie die Informationen bekommen zu weiteren Unterstützungsleistungen wie z. B. Beratungsangebote. Die Förderung der finanziellen Allgemeinbildung von Eltern und Kindern muss stärker in den Vordergrund rücken und das insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieser Punkt “unwirtschaftliche Haushaltsführung” als Auslöser von Überschuldung immer mehr zunimmt. Das heißt wir brauchen hier zum einen eine bessere und nachhaltigere Förderung der Schuldnerberatungsstelle für Präventionsarbeit. Teilweise wird ja gefördert. Manche Landkreise fördern sogar eine halbe Stelle, das ist super. Andere fördern wenig. Die Schuldnerberatungsstellen haben so viel zu tun, dass sie es mit der normalen Förderung kaum nebenher schaffen. Und die Förderung, die es vom Land gibt, ist halt leider so, dass man sie jedes Jahr neu beantragen muss. Und das ist keine Nachhaltigkeit oder zumindest keine Sicherheit in den Projekten. Es sollten natürlich auch andere geeignete unabhängige neutrale Angebote weiter gefördert werden, damit halt Kinder und Familien auch Finanzkompetenz erwerben. Da ist mir aber wichtig, dass es tatsächlich Unabhängige sind und vor allem auch Neutrale, das heißt, nicht von irgendwelchen Banken oder sonstigen Geförderte. Aber hauptsächlich möchte ich eigentlich, dass die Belange von Kindern stärker berücksichtigt werden. Und ich finde gerade jetzt haben wir gemerkt, gerade jetzt in der letzten Zeit in der Coronakrise, dass das in meinen Augen doch etwas zu kurz kam.

Das war Frau Wolf, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin, Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Thüringen, die einen Einblick in ihre Arbeit und in die häufig schwierige Situation überschuldeter Menschen, insbesondere der mitbetroffenen Kinder gegeben hat.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Weitere Informationen zur Aktionswoche der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) finden Sie unter: http://www.aktionswoche-schuldnerberatung.de/

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